News-Archiv

Erhöhung des Sparerpauschbetrags – Freistellungaufträge prüfen!

03/2023 -Zum 1. Januar 2023 wurde der Sparerpauschbetrag von 801 Euro auf 1.000 Euro pro Person und Jahr erhöht. Für zusammenveranlagte Ehegatten gilt nun ein Betrag von 2.000 Euro (bisher: 1.602 Euro) im Jahr. „Bis zu diesem Betrag können Steuerpflichtige Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmen“, erklärt Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.


Die Steuerfreistellung wird bereits von der auszahlenden Stelle der Kapitalerträge berücksichtigt, wenn man dieser einen Freistellungsauftrag erteilt. Ansonsten ist die auszahlende Stelle der Kapitalerträge in der Regel verpflichtet, die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. „Wurden den Banken oder Sparkassen solche Freistellungsaufträge erteilt, wird die Erhöhung auf den neuen Sparerpauschbetrag automatisch umgesetzt. Kapitalanleger müssen nicht aktiv werden“, erklärt Bauer. Bereits erteilte Freistellungsaufträge über 801 Euro werden auf maximal 1.000 Euro angepasst. Wurde nur ein Freistellungsauftrag in Höhe von 400 Euro erteilt, sind Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 499 Euro automatisch von der Abgeltungsteuer verschont. Wer bisher keinen Freistellungsauftrag erteilt hat, so dass die Abgeltungsteuer einbehalten wurde, kann sich die zu viel gezahlten Steuern nur über die Steuererklärung zurückholen. 

 

Bauer rät: „Generell ist es sinnvoll in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob die vorgenommene Verteilung des Sparerpauschbetrags auf verschiedene Freistellungsaufträge noch sinnvoll ist.“ Denn die Höhe der Kapitalerträge in den verschiedenen Anlageklassen variiert aufgrund der Marktsituation im Zeitablauf. So kann es Sinn machen, nun auch der Bank oder Sparkasse einen Freistellungsauftrag zu erteilen, bei der der Steuerpflichtige ein Tagesgeldkonto unterhält, wenn diese wieder Zinsen auf solche Einlagen zahlen. In den letzten Jahren hingegen wurden auf solche Einlagen keine Zinsen gezahlt.

 

Pressemitteilung vom BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.n der GfK: PDF herunterladen


Trotz Preisbremsen: Abschläge über 1.000 Euro

03/2023 -  Zum 1. März treten die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme in Kraft, mit denen die Bundesregierung Verbraucher:innen entlasten möchte. Gleichzeitig gibt es erste Hinweise auf völlig überhöhte März-Abschläge aus den Verbraucherzentralen. In Einzelfällen berichten Verbraucher:innen von Abschlägen von 1.000 Euro und mehr. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) empfiehlt, sowohl die Informationsschreiben als auch die neuen Abschläge genau zu prüfen und ruft Verbraucher:innen dazu auf, Probleme unter www.verbraucherzentrale.de zu melden.

 

„Die Energiepreisbremsen sollen die Bürger:innen entlasten. Umso ärgerlicher, dass mancher Anbieter offensichtlich versucht, abzukassieren und völlig überhöhte Abschläge durchzudrücken. Der vzbv wird das prüfen und gegen Abzocke und etwaige rechtswidrige Praktiken vorgehen. Verbraucher:innen sollten wachsam sein und ihre Probleme über unseren Verbraucheraufruf online melden oder direkt Rat in den Verbraucherzentralen einholen“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.

Die Preisbremsen gelten rückwirkend auch für Januar und Februar. Der vzbv fordert die Versorger deshalb auf, die Entlastungen fristgerecht bis Ende März an ihre Kund:innen zurückzuerstatten. „Die Verbraucher:innen haben lange auf diese Entlastungen gewartet. Jetzt brauchen sie Transparenz und fristgerechte Erstattungen. Hier sind die Unternehmen in der Pflicht“, so Pop.

Trotz der Preisbremsen empfiehlt der vzbv weiterhin, Energie zu sparen. Die Preisbremsen deckeln schließlich nur 80 Prozent des Verbrauchs bei Gas, Fernwärme und Strom ab, verglichen mit dem Vorjahresverbrauch. Energiesparen hilft somit Geld zu sparen und ist zudem wichtig für die Versorgungssicherheit im nächsten Winter.

 

Hinweis auf Verbraucheraufruf

Unter https://www.verbraucherzentrale.de/erfahrungen-mit-entlastungspaketen können Verbraucher:innen ihre Erfahrungen mit der Soforthilfe Gas und den Preisbremsen Strom bzw. Gas und Wärme melden. Den vzbv interessieren alle auftretenden Probleme mit den Energieversorgern:

Hatten Verbraucher:innen beispielsweise Probleme mit unverständlichen Informationsschreiben, falsch berechneten Abschlagsanpassungen, fehlerhaften Abrechnungen oder sonstigen Vorgängen? 

 

Quelle „vbz - Verbraucherzentrale Bundesverband“ 



Rentenlücken erkennen und schließen

03/2023 - Im großen Rentencheck erklärt Finanztest, wie man seine Altersvorsorge überprüft und welche Möglichkeiten es gibt, Lücken auf dem Rentenkonto auszugleichen. Wie gut die kostenlose Beratung der Rentenkasse ist, zeigt der Praxistest..

 

Spätestens wenn die Standmitteilung der Rentenversicherung ins Haus flattert, stellen sich viele die Frage: Wird das Geld später einmal reichen? Mit der Anleitung in sieben Schritten hilft Finanztest dabei, einen Überblick über die eigene Vorsorgesituation zu gewinnen. Finanztest stellt drei Wege vor, wie bei Lücken mit Ausgleichs- und Nachzahlungen die gesetzliche Rente erhöht werden kann und wann sich das für Versicherte lohnt. 

 

Kostenlose Hilfe bei der Analyse der eigenen Vorsorge finden gesetzlich Rentenversicherte bei der Rentenversicherung Baden-Württemberg – entweder vor Ort in einem der 19 Servicezentren oder als 90-minütige Intensivgespräch per Videoberatung. Auf diese Weise können Interessierte aus dem gesamten Bundesgebiet das Angebot wahrnehmen. Mittels Testpersonen fand die Stiftung Warentest heraus: Die Beratung per Video funktioniert und Versicherte können davon durchaus profitieren. 

 

Der große Rentencheck findet sich in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/rentencheck.

 

Quelle „Stiftung Warentest“  Zum Artikel auf test.de


Der Trend geht zum Zweit-E-Bike

02/2023 -Jeder vierte potenzielle Elektrorad-Käufer in Deutschland besitzt bereits ein E-Bike. Dies zeigt die aktuelle Ausgabe des jährlich erscheinenden GfK E-Bike Monitor 2022. Die Studie beleuchtet im europäischen Vergleich, wie sich potenzielle Käufer von Fahrrädern mit Elektroantrieb informieren und über welche Stationen sie ihre Customer Journey führt.


E-Bikes erfreuen sich in Deutschland weiterhin großer Beliebtheit: Aktuelle Daten aus dem GfK E-Bike-Monitor zeigen, dass 25 Prozent der potenziellen Käufer von elektrisch betriebenen Rädern bereits ein Elektrobike besitzen. Im Vorjahr lag dieser Anteil noch bei 19 Prozent.

 

Kunden wechseln Hersteller am häufigsten wegen des schlechten Service

Beim Kauf eines Zweit- oder Ersatzfahrrads sind die Erfahrungen der Konsumenten mit ihrem aktuellen E-Bike entscheidend. Der häufigste Grund für die Wahl einer anderen Marke beim Kauf eines zweiten Elektrofahrrads ist schlechter Service ihrer aktuellen Marke. Unabhängig davon, ob es sich um ihr erstes oder zweites E-Bike handelt, ist der Wunsch nach mehr Bewegung ein zentraler Kaufgrund für die Verbraucher. Zudem entscheiden sich immer mehr Menschen für E-Bikes als Alternative zum Auto. Rund 45 Prozent geben an, ihr E-Fahrrad ein- oder mehrmals pro Tag zu nutzen. Durchschnittlich fahren sie 42 Kilometer pro Woche.

 

Der stationäre E-Bike-Handel bleibt dominant

Vor dem Kauf ist es den Verbrauchern wichtig, das Elektrorad sehen und testen zu können. Auch Probefahrten sind für die meisten Käufer ein Muss. Daher spielen Ladengeschäfte weiterhin eine wichtige Rolle in der Orientierungs- und Kaufphase der Käufer. Mit 70 Prozent machen Fahrradgeschäfte, die verschiedene Marken führen, den größten Teil des deutschen Offline-E-Bike-Marktes aus.

Auch in Belgien und den Niederlanden bleibt das physische Ladengeschäft der dominierende Verkaufskanal für E-Fahrräder. Ebenso wie in Deutschland sind in den beiden Ländern Fahrradgeschäfte, die mehrere Marken führen, am beliebtesten. In den Niederlanden machen sie 75 Prozent und in Belgien 60 Prozent des Offline-Marktes aus. Unterschiede zeigen sich dagegen im weiteren europäischen Vergleich. In Frankreich kaufen fast 50 Prozent der Verbraucher ihr Elektrofahrrad in einem Sportartikelgeschäft, welches somit der dominierende Offline-Kanal im Land ist. Auch in Italien nutzen über 30 Prozent einen Sportladen.

 

Jüngere kaufen eher online

Für Hersteller und Händler ist das Ladengeschäft nach wie vor ein wichtiger Kanal der Customer Journey. Jedoch gibt es deutliche Unterschiede je nach Alter der Käufer. So kaufen junge Konsumenten zwischen 18 und 34 Jahren ihr Elektrofahrrad häufiger online als der durchschnittliche E-Bike-Käufer. Weitere Informationen, beispielsweise. zu einzelnen Altersgruppen, Unterschieden in den Zielgruppen sowie zur Customer Journey bei der Anschaffung eines E-Fahrrads finden sich im GfK E-Bike Monitor 2022 und können hier angefragt werden: E-Bike Monitor 2022.


Pressemitteilung von der GfK: PDF herunterladen

vzbv fordert von Ampel Reformbekenntnis.

02/2023 - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert zu Beginn der „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ eine Grundsatzentscheidung der Bundesregierung. Nötig sei ein Bekenntnis zum Ende des bisherigen Riester-Systems sowie einem echten Neustart mitsamt öffentlichem Vorsorgefonds noch in dieser Legislaturperiode. Die aus Vertreter:innen von Bundesregierung, Finanzwirtschaft, Sozialpartnern, Wissenschaft und Verbraucherschützer:innen zusammengesetzte Kommission müsse dann über die Umsetzung eines Vorsorgefonds beraten.

 

„Regierungskommissionen wie die Datenethikkommission oder die Zukunftskommission Landwirtschaft haben zu guten Ergebnissen für Verbraucher:innen geführt. Damit die Fokusgruppe zur Reform der privaten Altersvorsorge diesen Beispielen folgen kann, braucht es zuerst ein klares Bekenntnis der Ampel zur notwendigen Grundsatzreform der Zusatzvorsorge und zur Einführung eines Vorsorgefonds. In der Fokusgruppe muss es dann darum gehen, wie ein Vorsorgefonds umgesetzt wird. Darüber, dass Riester gescheitert ist brauchen wir uns nicht mehr monatelang in einer Expertenkommission austauschen“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.

 

Aus Sicht des vzbv ist ein öffentlich verantworteter Vorsorgefonds privaten Angeboten wie bei Riester klar überlegen. Ein Gutachten des ZEW Mannheim im Auftrag des vzbv von 2019 hat gezeigt, dass eine breit gestreute, langfristige Aktien-Anlage hohe Renten bei geringem Risiko möglich macht. Demnach bringt eine reine Aktienstrategie im Mittelwert eine rund dreimal so hohe Rente wie eine risikolose Anlage in Anleihen. 

 

Länder wie Schweden oder Großbritannien machen seit Jahren vor, dass ein solches Modell für die Sparer:innen funktioniert und das Geld nicht primär in den Taschen der Finanzwirtschaft landet.

 

Gleichzeitig sollte die Bundesregierung eine übergreifende Rentenreform in Angriff nehmen. So sollte sich die gesetzliche Rente stärker auf den sozialen Ausgleich konzentrieren, zum Beispiel durch höhere Erwerbsminderungsrenten. Die neu aufgestellte private Vorsorge dagegen sollte sich stärker auf den Vermögensaufbau für zusätzliche Altersrenten fokussieren.

 

Der vzbv hat zu Beginn der Fokusgruppe eine ausführliche Stellungnahme beim Bundesfinanzministerium eingereicht.

 

Quelle „vbz - Verbraucherzentrale Bundesverband“ 

Früher in Rente und Ruhestand - Finanzielle Freiheit ab 45, 55 oder 63

02/2023 - Rechtzeitige Planung und Vorsorge sowie frühzeitiger Vermögensaufbau lassen den Traum vom vorzeitigen Ausstieg aus dem Job in greifbare Nähe rücken. Wie genau das geht, erklärt die Stiftung Warentest mit ihrem neuen Ratgeber Früher in Rente und Ruhestand..

 

Das Ziel, deutlich vor dem gesetzlichen Rentenalter aus dem Berufsleben auszuscheiden, ist heute für viele erreichbar. Denn: Sie benötigen dazu nur einen klugen Finanz- und Karriereplan – sowie Disziplin. Anhand der drei Altersstufen 45, 55 und 63 zeigt das Buch, welche strategischen Überlegungen für den jeweiligen Lebensabschnitt eine Rolle spielen. Die genannten Altersstufen werden exemplarisch verwendet und die Grenzen sind fließend, sodass dieser Ratgeber für jedes Alter die passenden Bausteine für ein individuelles Ausstiegskonzept bereithält. „Auch die aktuellen Herausforderungen – wie die hohen Inflationsraten – müssen den Traum vom frühen Ruhestand nicht platzen lassen“, so Matthias Kowalski, Autor des Buchs.

 

Kurzweilig aufbereitet und untermalt mit Interviews, Checklisten und Tabellen liefert der Finanzratgeber fundiertes Wissen darüber, was es zu beachten gilt, um den eigenen Bedarf im Ruhestand richtig einzuschätzen, Einbußen zu vermeiden und clever zu investieren.

 

Die klare Botschaft des Buches: Rechtzeitige Planung und frühzeitiger Vermögensaufbau können den Traum vom vorzeitigen Ausstieg aus dem Job Wirklichkeit werden lassen. Ab 2023 versüßt die Bundesregierung den vorgezogenen beruflichen Ausstieg sogar noch: Früh-Rentner dürfen ihren Ruhestand quasi „auf Probe testen“ und erstmals je nach Wunsch beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird.

 

Der Autor Matthias Kowalski gehörte zum Gründungsteam des Nachrichtenmagazins FOCUS und leitete zeitweise die Wirtschaftsredaktion der Zeitschriften Plus Magazin und Rente & Co. im Bayard Verlag. Er schreibt zu verbrauchernahen Finanzthemen wie Rente, Pflege, Krankenversicherung und Geldanlage.

Früher in Rente und Ruhestand hat 160 Seiten, kostet 22,90 Euro und ist ab dem 20. Januar im Handel erhältlich oder kann online bestellt werden unter test.de/fruehe-rente.

 

Quelle „Stiftung Warentest“  Zum Artikel auf test.de

Konsumklima steigt zum dritten Mal in Folge

01/2023 -Zum Ende des Jahres 2022 verbessert sich die Verbraucherstimmung in Deutschland noch einmal. Sowohl die Konjunktur- und Einkommenserwartung wie auch die Anschaffungsneigung gewinnen hinzu. GfK prognostiziert für das Konsumklima für Januar 2023 -37,8 Punkte und damit 2,3 Punkte mehr als im Dezember dieses Jahres (revidiert -40,1 Punkte). Dies sind die Ergebnisse der GfK-Konsumklimastudie für Dezember 2022.


Damit setzt das Konsumklima seine vorsichtige Erholung fort. Moderatere Energiepreise als ursprünglich erwartet sowie die Entlastungspakete der Bundesregierung zur Dämpfung der Energiekosten sorgen für den zurückgehenden Pessimismus.

„Mit dem dritten Anstieg in Folge arbeitet sich das Konsumklima langsam aus dem Tief. Das Licht am Ende des Tunnels wird etwas heller“, erklärt Rolf Bürkl, GfK-Konsumexperte. „Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Abfederung der explodierenden Energiekosten zeigen offenbar ihre Wirkung. Dennoch kann noch keine Entwarnung gegeben werden. Die Erholung des Konsumklimas, wie wir sie derzeit sehen, steht noch auf wackeligen Füßen. Sollte sich zum Beispiel die geopolitische Lage wieder verschärfen und zu einer deutlichen Erhöhung der Energiepreise führen, würde das Licht am Ende des Tunnels sehr schnell wieder dunkler werden oder sogar ganz erlöschen.“

Trotz der leichten Verbesserung befindet sich das Konsumklima nach wie vor an einem Tiefpunkt. Folglich wird der ausbleibende Konsum auch im kommenden Jahr eine Belastung für die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland bleiben.


Einkommenserwartung mit erneutem Anstieg

 

Bereits zum dritten Mal in Folge legt die Einkommenserwartung im Dezember 2022 zu. Mit einem Plus von 10,9 Zählern klettert der Einkommensindikator auf -43,4 Punkte. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Minus jedoch immer noch gut 50 Punkte.

Die Gründe für diese leichte Entspannung liegen zum einen darin begründet, dass sich die Preise für Energie in den letzten Wochen etwas moderater entwickelt haben. Auf der anderen Seite zeigen offenbar die Entlastungspakete der Bundesregierung zur Dämpfung der Energiekosten Wirkung. Zusätzlich bestärken die ersten Tarifabschlüsse für 2023 die Konsumenten in der Hoffnung, dass die zu erwartenden Kaufkraftverluste nicht ganz so heftig ausfallen dürften wie befürchtet.


Anschaffungsneigung stabilisiert sich auf niedrigem Niveau

 

Nachdem die Anschaffungsneigung von Herbst 2021 bis Herbst 2022 einen dauerhaft fallenden Trend aufwies, scheint sie sich nun zu stabilisieren. Der Indikator gewinnt im Dezember 2,3 Zähler hinzu und weist nun -16,3 Punkte auf. Im Vorjahresvergleich reduziert sich das Minus auf -17,1 Punkte.

Trotz des leichten Anstiegs bleibt die Kaufzurückhaltung groß. Die Verunsicherung durch die multiplen Krisen, wie Pandemie, Ukraine-Krieg und Inflation, ist nach wie vor hoch. Vor allem die Erwartung deutlich höherer Heizkostenabrechnungen im Frühjahr 2023 veranlasst offenbar eine Reihe von Konsumenten dazu, Geld zurückzulegen. Diese Mittel fehlen dem Konsum an anderer Stelle. Auf der anderen Seite stützt die anhaltend stabile Beschäftigungslage die Konsumneigung, da die Angst vor Arbeitslosigkeit derzeit gering ist.


Konjunkturerwartung arbeitet sich nur langsam aus dem Keller

 

Ähnlich den Einkommensaussichten lässt auch die Konjunkturerwartung ihre Tiefststände nach und nach hinter sich. Zum zweiten Mal in Folge legt der Indikator zu. Aktuell gewinnt er 7,6 Zähler und steigt damit auf -10,3 Punkte. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Minus -27,4 Punkte.

Nach wie vor gehen die deutschen Konsumenten davon aus, dass Deutschland im kommenden Jahr in eine Rezession rutschen wird. Allerdings dürfte sie weniger tief ausfallen, als noch vor einigen Monaten befürchtet wurde. Gegenwärtig gehen die Wirtschaftsexperten davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt 2023 um etwa ein halbes Prozent sinken wird. Dabei wird der Konsum aufgrund der beträchtlichen Kaufkraftverluste der privaten Haushalte keinen positiven Beitrag leisten können.


Pressemitteilung von der GfK: PDF herunterladen


Rote Karte für Konto-Verwahrentgelte

01/2023 -Banken dürfen in ihren AGB für die Verwahrung von Einlagen auf Tagesgeld- und Girokonten keine Verwahrentgelte regeln. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Raiffeisen – meine Bank eG entschieden und entsprechende Klauseln für nichtig erklärt. Die Bank wurde vom Gericht dazu verurteilt, betroffenen Verbraucher:innen erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

„Verwahrentgelte sind unzulässig. Mit dem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth teilt bereits ein drittes Gericht die Rechtsauffassung des vzbv“, sagt David Bode, Rechtsreferent beim vzbv. „Hält die Entscheidung auch in den nächsten Instanzen, können sich betroffene Kund:innen der Bank sogar über eine Rückzahlung freuen.“

Verwahrentgelte für Giro- und Tagesgeldkonten unzulässig.


Laut Preisaushang hat die Raiffeisen – meine Bank eG auf Girokonten ab einer Einlagenhöhe von 10.000,01 Euro und auf Tagesgeldkonten ab dem ersten Cent ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,5 Prozent gefordert. Gegen die entsprechenden Klauseln hatte der vzbv geklagt.

 

Das Landgericht Nürnberg-Fürth erklärte Verwahrentgelte sowohl bei Giro- als auch bei Tagesgeldkonten für unwirksam. Nach Auffassung des Gerichts ist der Zweck eines Girokontos die Erbringung von Zahlungsdiensten, also dass Verbraucher:innen beispielsweise Geld einzahlen und abheben sowie Überweisungen tätigen können. Das Verwahren der Einlagen sei dagegen Teil der Rechenschaftspflicht der Bank und dürfe nicht in Rechnung gestellt werden. Auch in Bezug auf Tagesgeldkonten folgte das Gericht der Auffassung des vzbv. Da die Bank das Geld der Kund:innen nicht wirklich verwahre, sei regulatorisch kein Entgelt vorgesehen. Auf Bestreben des vzbv verurteilte das Gericht die Bank zudem dazu, erhobene Verwahrentgelte zurückzuzahlen.

 

Banken legen Berufung ein
Die Raiffeisen – meine Bank eG hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Bislang haben dies alle betroffenen Kreditinstitute getan. Um für mehr Rechtssicherheit der Verbraucher.innen und der Bankenbranche zu sorgen, strebt der vzbv eine höchstrichterliche Klärung an.

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 28.10.2022 (Az.: 7 O 566/21), nicht rechtskräftig

 

Quelle „vbz - Verbraucherzentrale Bundesverband“ 


Fast alle Kassen erhöhen die Beiträge

01/2023 - 54 gesetzliche Krankenkassen erhöhen zum Jahreswechsel ihre Beiträge. Das ergibt eine Auswertung der Stiftung Warentest, die in einer Online-Datenbank die Beiträge und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleicht. Eine Mitteilung zur Beitragserhöhung erhalten Versicherte in diesem Jahr nicht automatisch.

 

Die Erhöhungen liegen zwischen 0,06 und 0,70 Prozentpunkten. Zwei Krankenkassen senken ihre Beiträge zum Jahreswechsel, und zwar um 0,14 und 0,31 Prozentpunkte. 15 der insgesamt 71 für alle geöffneten Krankenkassen halten ihre Beiträge stabil.

 

Der höchste Beitragssatz liegt Anfang 2023 bei 16,59 Prozent, der günstigste bei 15,40 Prozent. Diese Kasse kann aber nur regional gewählt werden. Die günstigsten bundesweit verfügbaren Kassen nehmen jeweils 15,50 Prozent. Der prognostizierte Beitragsdurchschnitt liegt 2023 bei 16,20 Prozent.

 

Versicherten rät die Stiftung in diesem Jahr zu besonderer Aufmerksamkeit, denn anders als bisher sind die Kassen nicht mehr verpflichtet, die Erhöhung per Brief mitzuteilen. „Es bleibt nichts anderes übrig, als Webseite oder Mitgliederzeitschrift im Blick zu behalten, denn hier muss die Kasse spätestens vier Wochen vorher informieren“, sagt Finanztest-Redakteurin Alisa Kostenow.

 

Der Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse ist in der Regel einfach: Nach einem Antrag bei der neuen Kasse übernimmt diese die Kündigung bei der alten. Anschließend muss nur noch der eigene Arbeitgeber informiert werden. Allerdings sollte man nicht nur auf den Beitragssatz achten, sondern auch auf das jeweilige Leistungsangebot.

Eine Entlastung gibt es 2023 für Geringverdiener: Wer bis 2.000 Euro monatlich verdient, zahlt zum Teil deutlich weniger Sozialbeiträge.

 

Beitragssätze und Leistungen von 71 der insgesamt 73 geöffneten Krankenkassen sind unter www.test.de/krankenkassen abrufbar. Hier können Interessierte auch individuell berechnen lassen, wie viel sie durch einen Wechsel sparen würden.

 

Quelle „Stiftung Warentest“  Zum Artikel auf test.de


Konsumklima stabilisiert sich weiter

12/2022 - Die Stabilisierung der Verbraucherstimmung setzt sich im November fort. Sowohl die Konjunktur- als auch die Einkommenserwartung gewinnen moderat hinzu. Die Anschaffungsneigung muss dagegen minimale Einbußen hinnehmen. GfK prognostiziert für das Konsumklima für Dezember 2022 -40,2 Punkte und damit 1,7 Punkte mehr als im November dieses Jahres (-41,9 Punkte). Dies sind die Ergebnisse der GfK-Konsumklimastudie für November 2022. 

Damit scheint der Absturz des Konsumklimas zu einem Ende gekommen zu sein, wenn das Niveau des Indikators auch nach wie vor sehr niedrig bleibt. Zusätzliche Unterstützung erhält das Konsumklima aktuell durch einen Rückgang der Sparneigung um gut fünf Zähler.

„Die langanhaltende Furcht der Verbraucher bezüglich explodierender Energiepreise hat sich aktuell etwas abgeschwächt, was sich leicht positiv auf das Konsumklima auswirkt. Zum einen haben sich einige Energiepreise zuletzt leicht erholt, zum anderen gehen die Verbraucher offenbar davon aus, dass die beschlossenen Maßnahmen zur Deckelung der Energiepreise einen Beitrag zur Dämpfung der Inflation leisten können, wenn dieser Beitrag auch eher bescheiden sein dürfte“, erklärt Rolf Bürkl, GfK-Konsumexperte. „Trotz der leichten Besserung bleibt die Situation beim Konsumklima jedoch weiterhin angespannt.“

Zuletzt haben eine Reihe von Energiepreisen etwas nachgegeben. Zudem wurde eine Entlastung für Dezember durch die Übernahme des Abschlags beschlossen. Dies führt zwar zu einem leichten Rückgang des Pessimismus der Verbraucher, solange jedoch weiterhin Zweifel an einer problemlosen Energieversorgung bestehen, wird auch die Inflation hoch bleiben und damit eine spürbare und nachhaltige Erholung des Konsumklimas ausbleiben.


Einkommenserwartung setzt vorsichtige Erholung fort

Nach dem Rekordtief im September 2022 legt die Einkommenserwartung bereits zum zweiten Mal in Folge moderat zu. Der Indikator gewinnt im November 6,2 Punkte hinzu und steigt damit auf -54,3 Zähler. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Minus noch immer mehr als 67 Punkte.

Die Einkommensstimmung profitiert zum einen vom Rückgang der Energiepreise in den letzten Wochen. Zum anderen hoffen die Verbraucher auch darauf, dass die realen Einkommenseinbußen nicht ganz so heftig ausfallen wie zuletzt befürchtet. Die kürzlich in der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württembergs beschlossenen tariflichen Erhöhungen sowie die einmalige Sonderzahlung in Höhe von 3.000 Euro bestärken sie offenbar in diesen Erwartungen. Zudem dürfte die anhaltend stabile Beschäftigungslage die Stabilisierung der Einkommenserwartung unterstützen.


Anschaffungsneigung mit geringem Rückgang

Nach den leichten Zugewinnen im Vormonat muss die Anschaffungsneigung wieder einen kleinen Rückschlag hinnehmen. Die Konsumneigung verliert 1,1 Punkte und weist aktuell -18,6 Punkte auf. Im Vergleich zum November 2021 beträgt das Minus 28,3 Punkte.

Diese anhaltende Konsumzurückhaltung ist sicherlich darauf zurückzuführen, dass auf viele Haushalte in den kommenden Monaten stark gestiegene Energiekostenabrechnungen zukommen, für die sie bereits jetzt Geld auf die Seite legen müssen. Diese Mittel fehlen für andere Anschaffungen und Käufe.


Konjunkturaussichten verbessern sich leicht – Niveau bleibt niedrig

Auch die Konjunkturaussichten der deutschen Verbraucher scheinen sich zu stabilisieren. Der Indikator legt zum zweiten Mal in Folge zu. Nach einem Plus von 4,3 Punkten im November steigt er auf -17,9 Zähler. Trotz dieser Verbesserung bleibt das Niveau des Indikators weiter sehr niedrig.

Die Konsumenten erwarten, dass eine Rezession in naher Zukunft nicht mehr zu vermeiden ist. Damit sind sie sich einig mit den Wirtschaftsexperten, die ebenfalls davon ausgehen, dass das Bruttoinlandsprodukt im kommenden Jahr um etwa ein halbes Prozent schrumpfen wird. Dabei wird auch der private Konsum 2023 keinen positiven Beitrag leisten können. 


Pressemitteilung von der GfK: PDF herunterladen

Primastrom und voxenergie: Klageregister eröffnet

12/2022 - Kund:innen von primastrom und voxenergie, die in den vergangenen Monaten Preiserhöhungen erhalten haben, können jetzt an den Musterfeststellungsklagen gegen die Energieanbieter teilnehmen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Klagen eingereicht, um vom Berliner Kammergericht feststellen zu lassen, dass die Preiserhöhungen nicht zulässig sind und die Unternehmen ihre Preisgarantien für Strom und Gas einhalten müssen – auch in der aktuellen Energiekrise.

 

„Wer von primastrom oder voxenergie eine Preiserhöhung erhalten hat, sollte diese nicht akzeptieren und kann nach Ansicht des vzbv die Energielieferung zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen fordern“, sagt Ronny Jahn, Leiter des Teams Musterfeststellungsklagen im vzbv. „Verbraucherinnen und Verbraucher, die von unberechtigten Preiserhöhungen betroffen sind, können sich an den Klagen beteiligen und so ihre Ansprüche sichern.” 

 

Anmeldung und weitere Informationen 

 

Ausführliche Informationen zu den Klagen und und Hilfestellungen für die Anmeldung finden Verbraucher:innen auf musterfeststellungsklagen.de. Dort hilft ein Klage-Check bei der Prüfung, ob eine Beteiligung an den Klagen möglich ist. In den FAQs werden häufig gestellte Fragen beantwortet. Per News-Alert informiert der vzbv über aktuelle Entwicklungen bei den Verfahren. 

 

Hintergrundinformationen zu den Klagen

 

Seit vergangenem Jahr haben die Anbieter primastrom und voxenergie ihre Strompreise mehr als verdreifacht. Die Gaspreise sind teilweise sogar auf das Neunfache gestiegen. Diese Preiserhöhungen sind aus Sicht des vzbv unzulässig, da sie einseitig vom Anbieter und ohne Zustimmung der Verbraucher:innen vorgenommen wurden. In den Verträgen von primastrom und voxenergie sind keine Preisanpassungen vereinbart. Stattdessen liegt den Verträgen eine Preisgarantie von 24 Monaten zu Grunde. 

 Bei erfolgreichem Ausgang der Klagen würde für die teilnehmenden Verbraucher:innen verbindlich geklärt, dass sie nur die vereinbarten Preise zahlen müssen. Darüber hinaus kommt ein Schadensersatzanspruch in Betracht, falls Verbraucher:innen aufgrund von Preiserhöhungsmitteilungen eine außerordentliche Kündigung erklärt haben. Ebenso könnten Verbraucher:innen entschädigt werden, denen primastrom oder voxenergie außerordentlich gekündigt haben, weil sie die Zahlung der erhöhten Preise verweigert haben. 

 Auch andere Energieanbieter fallen durch fragwürdige Preiserhöhungen auf. Betroffene können im Rahmen einer Umfrage auf musterfeststellungsklagen.de ihre Erfahrungen schildern. Nach Auswertung der Beschwerden können sich daraus weitere Klagen ergeben..

 

Quelle „vbz - Verbraucherzentrale Bundesverband“ 

Unabhängig werden von Gas und Öl

12/2022 - Unabhängig werden von teurem und klimaschädlichem Gas und Erdöl – die Wärmepumpe ist die Antwort. Der neue Ratgeber Wärmepumpen für Heizung und Warmwasser der Stiftung Warentest hilft bei der Auswahl des optimalen Systems für die eigene Immobilie.

 

Wärmepumpenheizungen werden immer beliebter, nicht erst seit dem Gaspreisschock. Im Neubau sind sie quasi der neue Standard für die Heizung von Wohnräumen. Der Boom hat allerdings zu einer großen Vielfalt unterschiedlichster Produkte und Systeme geführt, die für Laien schwer zu durchschauen ist. 

 

 Der neue Ratgeber der Stiftung Warentest verschafft den Überblick. Was ist das Beste für das eigene Haus – eine Luft-, Grundwasser- oder Erdwärmepumpe? Was leisten diese Anlagen und wie energieeffizient sind sie? Was ist an behördlichen Vorgaben zu beachten und welche Fördermittel gibt es? 

 

 Das Buch bietet Bauherren und Sanierern konkrete Entscheidungshilfen zur Auswahl des passenden Wärmepumpensystems. Außerdem finden Leserinnen und Leser genaue Informationen zur richtigen Auslegung der Anlage und praktische Hinweise, wie der Ertrag einer Wärmepumpe auf die eigene Situation angepasst und optimiert werden kann. Wie man sinnvoll Angebote einholt und vergleicht und wie man Herstellerangaben liest (und durchschaut) – auch das ist Thema des Ratgebers. Abgerundet wird er durch einen Serviceteil mit Tabellen und praktischen Checklisten.

 

Quelle „Stiftung Warentest“  Zum Artikel auf test.de

Vorerst kein weiterer Absturz des Konsumklimas

11/2022 - Nach der turbulenten Entwicklung in den vergangenen Monaten kann sich die Verbraucherstimmung im Oktober – zumindest vorerst – stabilisieren. Während die Konjunkturerwartungen minimale Einbußen erleiden, legen sowohl die Einkommenserwartung als auch die Anschaffungsneigung zu. GfK prognostiziert für das Konsumklima für November 2022 -41,9 Punkte und damit 0,9 Punkte mehr als im Oktober dieses Jahres (revidiert -42,8). Die sind die Ergebnisse der GfK-Konsumklimastudie für Oktober 2022. 

Nach einer längeren Phase mit zum Teil starken Rückgängen hat sich die Stimmung im Oktober wieder etwas beruhigt. Folglich beendet das Konsumklima – zumindest vorerst – seinen Absturz.

„Es ist momentan sicherlich zu früh von einer Trendwende zu sprechen. Die Situation bleibt für die Konsumstimmung sehr angespannt“, erklärt Rolf Bürkl, GfK-Konsumexperte. „Die Inflation ist zuletzt in Deutschland auf zehn Prozent gestiegen, die Sorgen um die Sicherheit der Energieversorgung werden nicht geringer. Deshalb bleibt abzuwarten, ob die aktuelle Stabilisierung von Dauer ist oder angesichts des kommenden Winters eine weitere Verschärfung der Lage befürchtet werden muss.“

In welchem Umfang die beschlossenen Maßnahmen zur Deckelung der Energiepreise die Inflation dämpfen werden kann aktuell noch nicht beurteilt werden. Solange die Inflation hoch bleibt und Zweifel an einer uneingeschränkten Energieversorgung bestehen, wird sich das Konsumklima nicht spürbar und nachhaltig erholen können.

Absturz der Einkommenserwartung – zumindest vorerst - gestoppt

Nach dem Absturz im Vormonat auf ein historisches Rekordtief erholt sich die Einkommenserwartung im Oktober leicht. Mit einem Plus von 7,2 Punkten wird allerdings nur ein Bruchteil der Vormonatsverluste kompensiert. Aktuell weist der Indikator -60,5 Punkte auf. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Minus derzeit fast 84 Punkte.

Trotz des Anstieges in diesem Monat kann sicherlich keine Entwarnung gegeben werden. Explodierende Energie- und Lebensmittelpreise vermindern die Kaufkraft der Einkommen der privaten Haushalte und sorgen für den anhaltenden Einkommenspessimismus. Und nach den bislang vorliegenden Prognosen soll die Inflation auch im kommenden Jahr hoch bleiben.

Anschaffungsneigung mit geringem Zuwachs

Nachdem die Konsumneigung acht Mal in Folge Einbußen hinnehmen musste, gewinnt sie aktuell wieder leicht hinzu. Mit einem Plus von zwei Punkten erreicht der Indikator -17,5 Punkte. Er liegt damit noch immer deutlich niedriger als während der Corona-Lockdowns in den vergangenen beiden Jahren. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Minus knapp 37 Punkte.

Angesichts der stark gestiegenen Energiepreise müssen die Haushalte davon ausgehen, künftig wesentlich mehr finanzielle Mittel für das Heizen aufwenden zu müssen. Dieses Geld fehlt damit für andere Anschaffungen und entsprechend wird die Konsumneigung auch in den kommenden Monaten niedrig bleiben.

Konjunkturaussichten stabilisieren sich auf sehr niedrigem Niveau

Im Gegensatz zur Einkommenserwartung und Anschaffungsneigung kann die Konjunkturerwartung im Oktober nicht zulegen. Der Indikator verliert minimale 0,3 Zähler und sinkt damit auf -22,2 Punkte. Im Vergleich zu Oktober 2021 beträgt das Minus knapp 69 Punkte.

Die Verbraucher gehen davon aus, dass Deutschland in eine Rezession rutschen wird. Experten bestätigen diese Einschätzung und prognostizieren, dass das Bruttoinlandsprodukt 2023 um etwa ein halbes Prozent zurückgehen wird. 


Pressemitteilung von der GfK: PDF herunterladen


Hürden beim Online-Banking abbauen

11/2022 - vzbv: Identitätsnachweis muss auch ohne Smartphone möglich sein

Die Zwei-Faktor-Authentifizierung macht das Online-Banking sicherer, kann Verbraucher:innen aber auch vor Hürden stellen: Etwa wenn das Smartphone zu alt ist oder ein Chip-TAN-Gerät auf eigene Kosten erworben werden muss. Eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bei 25 Anbietern zeigt, dass App-basierte Identitätsnachweisverfahren (Authentisierung) am stärksten verbreitet sind. Diese schaffen aber nicht nur Hürden, sondern schließen Verbrauchergruppen aus. Der vzbv fordert, dass Anbieter stets ein kostenloses und sicheres Authentisierungsverfahren, das möglichst alle Verbraucher:innen leicht verwenden können, anbieten müssen.

„Menschen, die kein Smartphone für Bankgeschäfte nutzen wollen oder können, müssen häufig zusätzliches Geld in die Hand nehmen“, so Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv. „Dabei gibt es gute Gründe, warum man seine Bankgeschäfte nicht mit dem Smartphone verknüpfen kann oder möchte.“

Anbieter setzen vor allem auf App-basierte Verfahren

Verbraucher:innen beschweren sich bei den Verbraucherzentralen, weil eingeführte TAN-Verfahren abgeschafft oder technisch umgestellt werden. Oder es werden nur Verfahren angeboten, die einige Verbraucher:innen nicht nutzen können oder möchten.

Auf Grundlage dieser Beschwerden* hat der vzbv die Identitätsnachweisverfahren (Authentisierung) von 25 Banken und Sparkassen untersucht. Es zeigt sich, dass die untersuchten Anbieter vor allem auf App-basierte Verfahren wie die pushTAN-App setzen. Diese sind durchweg kostenlos.

chip-TAN-Geräte müssen Verbraucher:innen dagegen auf eigene Kosten anschaffen, teils mehrmals. Zudem gibt es Insellösungen, bei denen ein Gerät nur bei dem jeweiligen Anbieter genutzt werden kann. Laut der vzbv-Untersuchung nutzen vor allem Privat- und Direktbanken Insellösungen. chip-TAN-Geräte für Blinde oder Sehbehinderte wurden nur in zwei der untersuchten 25 Fälle angeboten. Das besonders sichere, eigens für den Zahlungsverkehr entwickelte chipTAN-Verfahren bieten laut der Untersuchung mit einer Ausnahme nur Genossenschaftsbanken und Sparkassen an.

„Die EU verfolgt seit einigen Jahren das Ziel, den Wettbewerb im Zahlungsverkehr zu stärken. Zum Beispiel wurde der Kontowechsel erleichtert, um Hürden für Verbraucherinnen und Verbraucher abzubauen. Dieses Ziel wird durch chip-TAN-Geräte, die man sich für jedes Institut extra kaufen muss, aber konterkariert. Der Kontowechsel wird nicht nur aufwändiger, sondern auch noch teuer“, sagt Mohn.

EU muss PSD2-Zahlungsdiensterichtlinie nachschärfen

Die Zwei-Faktor-Authentifizierung wurde im Rahmen der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 eingeführt. Die Europäische Kommission überprüft die Richtlinie aktuell. Der vzbv fordert sicherzustellen, dass Anbieter mindestens ein kostenloses basiertes Verfahren anbieten müssen, das sicher ist und von möglichst allen Verbraucher:innen leicht verwendet werden kann.

„Die bevorstehende Revision der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 ist eine echte Chance, den Finanzalltag der Verbraucherinnen und Verbraucher ein Stück leichter zu machen – ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen“, so Mohn.

Hinweis an die Redaktion

*Die Beschwerden wurden vom Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen gesammelt. Dies ist ein qualitatives Erfassungs- und Analysesystem für auffällige Sachverhalte aus der Verbraucherberatung. Grundlage stellt eine ausführliche Sachverhaltsschilderung durch Beratungskräfte dar, die eine Kategorisierung sowie eine anschließende qualitative Analyse ermöglicht. Eine Quantifizierung der Daten aus dem Frühwarnnetzwerk heraus bzw. ein Rückschluss auf die Häufigkeit des Vorkommens in der Verbraucherberatung oder in der Gesamtbevölkerung insgesamt ist daher nicht möglich.


Authentisierungsinstrumente bei Banken und Sparkassen | vzbv-Ergebnispapier | 24. August 2022: PDF herunterladen


FFP2-Masken Nur wenige Modelle sind empfehlenswert

11/2022 - Angesichts anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen hat die Stiftung Warentest erneut Atemschutzmasken untersucht – neun klassische FFP2-Masken sowie drei als wiederverwendbar gekennzeichnete Modelle. Das Fazit: Im Vergleich zu den Untersuchungen im Jahr 2021 haben sich die Masken nicht verbessert. Empfehlenswert sind nur drei der zwölf getesteten Masken, eine fällt durch.

 

Drei der zwölf getesteten Modelle haben einen hohen Atemkomfort, filtern gut, passen vielen Gesichtsformen und halten dicht. Entsprechend stuft die Stiftung Warentest die Masken von DK, Jifa und Uvex als empfehlenswert für die meisten Menschen ein. Allerdings enthalten die Bänder lösliche Latexproteine, die bei Allergiker*innen zu Hautausschlag führen können.

Die anderen Masken im Test wiesen zum Teil deutliche Schwächen auf. Sei es, dass sie zu geringen Atemkomfort boten, im Passformtest nicht immer dicht genug am Gesicht anlagen oder nur eine geringe Filterwirkung hatten.

Erstmals waren auch drei wiederverwendbare Masken im Test dabei. Anders als klassische FFP2-Masken lassen sie sich mit der Hand waschen und laut Anbieter erneut verwenden. Von diesen überzeugte allerdings keine. Besonders schlecht schnitt das geprüfte Modell von Unica ab: Es fiel durch die Passformprüfung, bot nur eine geringe Filterwirkung und enthielt in den Gummiringen zum Verstellen der Bänder Schadstoffe, die als krebserregend gelten. Die beiden anderen wiederverwendbaren Masken wiesen einen geringen Atemkomfort auf.

Der vollständige FFP2-Masken-Test findet sich in der November-Ausgabe der Zeitschrift test sowie online unter www.test.de/masken.

 

Quelle „Stiftung Warentest“ 

 


Minijobs attraktiver: Ab Oktober 70 Euro mehr im Monat steuerfrei

10/2022 - Ob Angestellte, Selbständige, Studenten oder Rentner – jeder kann mit einem Minijob ab Oktober 2022 bis zu 520 Euro im Monat steuerfrei dazu verdienen – 70 Euro mehr im Monat als bisher. Zugleich steigt ab dem 1. Oktober auch der Mindestlohn um 1,55 Euro auf 12,00 Euro pro Stunde. Diese Änderungen wurden im Sommer mit dem Mindestlohnerhöhungsgesetz (bmas.de unter Service/Gesetze) verabschiedet.

Was bedeutet das für Minijobber ab Oktober?

„Die über 6 Millionen Minijobberinnen und Minijobber müssen nicht mehr ihre Arbeitszeit reduzieren, nur weil der Mindestlohn ab Oktober 2022 von 10,45 Euro auf 12,00 Euro steigt“, begrüßt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) die Neuerung. „Sie können wie bisher rund 10 Stunden in der Woche arbeiten, ohne dass die neue monatliche Verdienstgrenze von 520 Euro überschritten wird.“

„Beschäftigte bleiben im 520-Euro-Limit, wenn sie maximal 43,33 Stunden im Monat arbeiten“, resümiert Jana Bauer. „Verdienen sie mehr als den Mindestlohn von 12 Euro, reduziert sich die Stundenzahl entsprechend.“

Neu ist auch, dass künftig der Minijob-Status nicht mehr gefährdet ist, wenn der Mindestlohn steigt. Denn die Verdienstgrenze wurde dynamisch angepasst. Das heißt: Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Minijob-Grenze. Bis Ende September 2022 beträgt die monatliche Verdienstgrenze im Minijob noch 450 Euro.

Welche Vorteile hat ein Minijob?

Oft verdienen Studierende oder Menschen im Ruhestand mit einem Minijob etwas dazu.

Aber auch für Angestellte oder Flüchtlinge aus der Ukraine kann sich so ein Nebenjob lohnen. „Ein Minijob hat insbesondere steuerliche Vorteile“, erklärt Bauer. „Es werden nur
2 Prozent pauschale Lohnsteuer fällig. In der Regel übernimmt diesen Betrag der Arbeitgeber.“

Weiterer Vorteil: Minijobber müssen keine Beiträge für Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung zahlen. Nur für die Rentenversicherung müssen sie einen Teil der Beiträge selbst übernehmen. Das bringt etwas mehr Rente. Sie können sich allerdings von den Pflichtbeiträgen auf Antrag befreien lassen.

Bauer rät: „Nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen können einen Minijobber in ihrem Haushalt beschäftigen.“ Sie müssen dafür jeweils den Minijobber bei der Minijobzentrale (minijob-zentrale.de) anmelden.

Darf es auch mal mehr als 520 Euro im Monat sein?

Gerade in der Vorweihnachtszeit kann es schnell passieren, dass Minijobber mal mehr als 520 Euro im Monat verdienen. „Das ist kein Problem, wenn insgesamt im Arbeitsjahr im Schnitt die Verdienstgrenze für Minijobs eingehalten wird,“ erläutert Bauer.

Angenommen eine Studentin jobbt ab Oktober ein Jahr lang für monatlich 400 Euro. Dann kann sie einige Monate auch mal mehr verdienen, weil sie die Grenze von
6.240 (12 x 520) Euro noch nicht ausgeschöpft hat. Bis Ende September liegt die Jahresgrenze noch bei 5.400 Euro (12 x 450) Euro. Steuerfreie Zuschläge oder Zuschläge für Feiertags- oder Nacharbeit zählen bei der Verdienstgrenze nicht mit.

„Sogar, wenn die Minijobberin normalerweise 520 Euro im Monat erhält, ist noch Spielraum über die 6.240-Euro-Jahresgrenze hinaus drin“, erklärt Bauer die neuen Regeln. „Muss sie etwa wegen Mehrarbeit einspringen, kann sie maximal zwei Monate im Jahr jeweils
1.040 Euro verdienen und gelegentlich die 520 Euro überschreiten. So sind ausnahmsweise im Jahr 7.280 Euro Verdienst möglich. Bauer: „Die 1.040-Euro-Monatsgrenze ist neu. Bis Ende September spielt das aber keine Rolle.“

Muss ich den Minijob-Verdienst in der Steuererklärung angeben?

Nein. Der Verdienst aus einem Minijob wird in der Regel pauschal versteuert und muss deshalb nicht mehr in der Steuererklärung angeben werden.

Hilfe bei der Einkommensteuererklärung bieten Lohnsteuerhilfevereine. Dort können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner für einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag beraten lassen. Die Steuerprofis prüfen auch den Einkommensteuerbescheid. Beratungsstellen der Mitgliedsvereine finden sie auf der Homepage des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine e.V. (www.bvl-verband.de).


Pressemitteilung vom BVL: PDF herunterladen


vzbv fordert 66-Prozent-Steuer auf Übergewinne

10/2022 - Die Europäische Kommission will Unternehmen im Energiesektor durch eine Übergewinnsteuer stärker an den Krisenkosten beteiligen. Der vzbv begrüßt das Vorhaben, fordert aber Nachbesserungen. Statt der vorgeschlagenen 33 Prozent-Steuer auf Gewinne für die Öl-, Gas-, Kohle- und Raffinerieindustrie hält der vzbv eine Verdoppelung auf 66 Prozent für angemessen. Die Bundesregierung müsse zudem dafür sorgen, dass der Großteil der Einnahmen an die Verbraucher:innen zurückgeht. Um Investitionen in Erneuerbare Energien nicht zu gefährden, müsste die Politik zugleich neue erneuerbare Stromkraftwerke von der Abgabe befreien. Der EU-Energieministerrat beschäftigt sich morgen (30.9.2022) in einer außerordentlichen Sitzung mit dem Vorschlag der Kommission.

„Einige Unternehmen verdienen sich auch auf Kosten der Verbraucher:innen gerade eine goldene Nase. Die Politik muss dem einen Riegel vorschieben und Krisenprofiteure mit klugen Maßnahmen stärker zur Verantwortung ziehen. Die Europäische Kommission hat dazu den richtigen Weg eingeschlagen. Die Mitgliedsstaaten der EU sollten einen möglichst hohen Anteil von Übergewinnen abschöpfen, aber gleichzeitig Investitionen in Erneuerbare Energien nicht abwürgen. Erneuerbare Energien sind der Weg aus der Krise, weil sie die Unabhängigkeit von Gas und Öl verstärken und kostengünstig sind. Deshalb sollten neue Anlagen in ihren Gewinnen nicht begrenzt werden,“ sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.

Übergewinnsteuer muss an Verbraucher:innen zurückfliessen

Der vzbv hat den Entwurf der Europäischen Kommission zur Einführung eines Strom-Gewinndeckels (Erlösobergrenze) sowie einer „Solidaritätsabgabe“ (Übergewinnsteuer) im Öl-, Gas-, Kohle- und Raffineriesektor mit einem Vier-Punkte-Papier kommentiert. Konkret fordert der vzbv eine doppelt so hohe Solidaritätsabgabe für Unternehmen der Öl-, Gas-, Kohle- und Raffinerieindustrie. Die EU plant mit 33 Prozent, der vzbv hält mindestens 66 Prozent für angemessen.

Die Bundesregierung sollte den Großteil der Einnahmen zur Entlastung der Verbraucher:innen verwenden, vor allem der mit geringen und mittleren Einkommen. „Da die privaten Haushalte einen wesentlichen Anteil der Übergewinne zahlen, müssen sie zumindest einen wesentlichen Teil davon zurückerhalten“, so Pop.

Schärferer Gewinndeckel und Koordinierter Gaseinkauf

Bei der geplanten Erlösobergrenze für Stromproduzenten kritisiert der vzbv, dass Gewinne aus Steinkohle bisher nicht begrenzt werden können. Um einen Großteil der Übergewinne abzuschöpfen, sollten zum Beispiel Erlöse aus kostengünstigen Stromerzeugungsquellen wie Kohle und Erneuerbare Energien stärker als vorgesehen beschränkt werden. Gleichzeitig sollten neu errichtete, erneuerbare Kraftwerke von der Erlösobergrenze befreit werden.

Weiter sollte die Bundesregierung an der Umsetzung eines EU-weiten Preislimits beim Gaseinkauf arbeiten, weil damit die Importkosten drastisch gesenkt werden können. Das würde den Staatshaushalt und alle Endverbraucher:innen, also auch die privaten Haushalte, entlasten.

 

Quelle: vzbv: Notfallintervention am Energiemarkt


Tankrabatt und 9-Euro-Ticket ausgelaufen - Entfernungspauschale rauf!

09/2022 - Die im Jahr 2022 eingeführten und befristeten Maßnahmen der Bundesregierung, die insbesondere Pendler und Pendlerinnen finanziell entlasten sollten, sind ausgelaufen. Sofort sind die Benzinpreise extrem angestiegen. Für den öffentlichen Personennahverkehr müssen die Bürger wieder die normalen Tarife zahlen, können aber auch künftig mit steigenden Preisen rechnen. Denn die Verkehrsbetriebe haben bereits Preiserhöhungen angekündigt.

Aufgrund des Wegfalls der kurzfristigen Entlastungsmaßnahmen ist eine langfristige Lösung für Pendler und Pendlerinnen nötig! Wer kurze oder lange Entfernungen zur Arbeitsstätte zurücklegt, muss die dafür entstandenen Aufwendungen steuerlich geltend machen können. Denn die Aufwendungen für die Fahrten zur Arbeitsstätte sind berufsbedingt. Dieser Aufwand wird pauschal mit der Entfernungspauschale steuermindernd berücksichtigt, erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

Die Entfernungspauschale ist weder in ihrer jetzigen Ausgestaltung – Staffelung der Kilometersätze – noch der Höhe nach ausreichend. Die vorgezogene Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer ist ungerecht und nicht nachvollziehbar, warum nur Fernpendler die höhere Pauschale geltend machen können. Durch den Wegfall des Tankrabatts und des günstigen 9-Euro-Tickets und insbesondere aufgrund ständig steigender Preise werden alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die zur Arbeit fahren müssen, finanziell stark belastet. Die Entfernungspauschale muss ab dem 1. Kilometer deutlich angehoben werden, die sich an den tatsächlichen Kosten orientiert und alle Pendler und Pendlerinnen entlastet.

Quelle BVL


Sprunghaft steigende Sparneigung setzt Konsumklima stark zu

09/2022 - Die meisten Indikatoren der Verbrauchstimmung scheinen sich in diesem Monat auf einem niedrigen Niveau zu stabilisieren. Sowohl die Konjunktur- und Einkommensaussichten verzeichnen minimale Zuwächse, während die Anschaffungsneigung nur leichte Einbußen hinnehmen muss. Überschattet wird dies allerdings vom sprunghaften Anstieg der Sparneigung, wodurch das Konsumklima insgesamt seine steile Talfahrt fortsetzt. GfK prognostiziert für das Konsumklima für September 2022 -36,5 Punkte und damit 5,6 Punkte weniger als im August dieses Jahres (revidiert -30,9). Dies sind Ergebnisse der GfK-Konsumklimastudie für August 2022.

Die Sparneigung der Bundesbürger legt im August um satte 17,6 Punkte zu und klettert damit auf 3,5 Punkte. Dies ist der höchste Wert seit mehr als elf Jahren. Im Juli 2011 wurden für den Sparindikator 7,1 Punkte gemessen.

„Der sprunghafte Anstieg der Sparneigung in diesem Monat lässt das Konsumklima seine steile Talfahrt fortsetzen. Es erreicht zum wiederholten Male ein neues Rekordtief“, erklärt Rolf Bürkl, GfK-Konsumexperte. „Die Furcht vor deutlich höheren Energiekosten in den kommenden Monaten zwingt viele Haushalte zur Vorsorge und dazu, Geld für zukünftige Energierechnungen auf die Seite zu legen. Dies belastet das Konsumklima weiter, da im Gegenzug weniger finanzielle Mittel für den übrigen Konsum zur Verfügung stehen“.

Und die Situation kann sich in den kommenden Wochen und Monaten noch verschärfen, wenn in der anstehenden Heizperiode das Angebot an Brennstoffen, vor allem an Gas, unzureichend ist. Dies würde zu einem weiteren Preisanstieg führen und die Heizkostenabrechnungen zusätzlich in die Höhe treiben. 

Für eine nachhaltige Erholung des Konsumklimas ist es zum einen notwendig, die Inflation zu bekämpfen, wofür vor allem die Europäische Zentralbank (EZB) mit einer weniger expansiven Geldpolitik gefordert ist. Zum anderen müssen bei einer der wesentlichen Ursachen für die hohen Preise, nämlich dem Ukraine-Krieg, Schritte zu einer Lösung gefunden werden.   

Rezessionsgefahr bleibt hoch

Nach zwei Rückgängen in Folge stabilisiert sich die Konjunkturerwartung in diesem Monat – zumindest für den Moment. Der Indikator gewinnt 0,6 Punkte hinzu und weist -17,6 Punkte auf. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Minus nun mehr 58 Punkte.

Trotz der leichten Verbesserung in diesem Monat bleibt die Rezessionsgefahr aus Sicht der deutschen Verbraucher hoch. Viele Unternehmen machen sich derzeit große Sorgen um die Entwicklung der Energiepreise, die zuletzt explosionsartig gestiegen sind. Neben den hohen Kosten sind die Unternehmen zudem verunsichert, ob im kommenden Winter überhaupt genügend Energie zur Verfügung stehen wird. Zusammen mit den nach wie vor bestehenden Lieferengpässen aufgrund unterbrochener Lieferketten sehen sie die Gefahr, dass es zu Produktionseinschränkungen kommen kann. Dies würde eine Rezession wahrscheinlicher machen.
 
Vorerst kein weiterer Rückgang der Einkommenserwartung 

Nachdem im Vormonat die Einkommensaussichten ein historisches Rekordtief erreichten, legen sie im August dieses Jahres minimal zu. Der Indikator gewinnt 0,4 Punkte und liegt nun bei -45,3 Zählern. Gegenüber August 2021 beträgt das Minus nun knapp 76 Punkte.

Anhaltend hohe Inflationsraten lasten derzeit schwer auf dem Einkommensindikator. Vor allem aufgrund des knappen Angebots an Erdgas ist zu befürchten, dass die Energiepreise auch in den kommenden Monaten weiter steigen werden. Steigende Preise knabbern an der Kaufkraft der privaten Haushalte und werden dafür sorgen, dass der Einkommenspessimismus nicht signifikant zurückgehen wird. Zumal durch den Wegfall von Tankrabatt und Neun-Euro-Ticket zu Ende August der Preisauftrieb weiter Nahrung erhalten dürfte.

Anschaffungsneigung bleibt im Abwärtstrend

Die Anschaffungsneigung profitiert in diesem Monat nicht von den geringen Zugewinnen bei Konjunktur- und Einkommenserwartung. Die Konsumneigung verliert 1,2 Punkte und sinkt auf -15,7 Punkte. Dies ist der siebte Rückgang in Folge und der niedrigste Wert seit den Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise im Oktober 2008, als -20,1 Punkte gemessen wurden.

Wenn die Haushalte deutlich mehr für Energie und Lebensmittel zu bezahlen haben, fehlen ihnen die finanzielle Mittel für andere Anschaffungen. Folglich dürfte hier die Zurückhaltung hoch bleiben. Hinzu kommt, dass eine Reihe von Haushalten vor dem Hintergrund deutlich höherer Heizkostenabrechnungen beginnen Rücklagen zu bilden, um diese bezahlen zu können. Deshalb werden viele Haushalte auf die eine oder andere Anschaffung verzichten oder diese zunächst einmal in die Zukunft verschieben müssen.


Pressemitteilung von der GfK: PDF herunterladen


Welche Fonds sind wirklich „grün“?

09/2022 - Grüne Geldanlage liegt im Trend. Die Nachfrage steigt, das Angebot auch. Doch bisher gibt es keine gesetzliche Vorgabe, was genau nachhaltig ist. Ein grünes Etikett sagt daher wenig – die Wahrheit dahinter kann anders aussehen. Die Stiftung Warentest zeigt in der September-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest, wie nachhaltig ethisch-ökologische Fonds tatsächlich sind.

Seit dem 2. August 2022 müssen Banken in der Anlageberatung und der Finanzportfolioverwaltung die Nachhaltigkeitspräferenz ihrer Kundinnen und Kunden abfragen. Bereits zum Jahreswechsel hatten die Finanztest-Experten nachhaltige Beratung ausprobiert und festgestellt: Banken kamen schon damals von sich aus auf das Thema zu sprechen, die angebotenen Fonds gehörten aber häufig nicht zu den streng nachhaltigen. Die Beratung ging zudem kaum auf einzelne Nachhaltigkeitsaspekte wie Ausschluss- oder Anlagekriterien ein.

Hier setzt der aktuelle Test der Stiftung Warentest an, der nachhaltige Fonds der Gruppen Aktien Welt, Europa und Schwellenländer prüft und bewertet. Fünf Nachhaltigkeitspunkte gibt es für die strengsten Fonds, einen Punkt für die laxen. Das größte Gewicht für die Nachhaltigkeitsnote lag auf den Ausschlusskriterien, also etwa den Branchen, die per se für einen Fonds tabu sind. Geprüft wurde auch, wie konsequent Anbieter bei der Auswahl der Titel vorgehen und welche Methoden sie dabei anwenden.

Sieben Fonds haben die Nachhaltigkeitsbestnote von fünf Punkten erzielt, darunter sechs Weltaktienfonds sowie einer der Schwellenländerfonds. Bei den Europafonds gibt es keine Fünf-Punkte-Bewertung, die besten kommen auf vier Punkte. Europa- und Schwellenländerfonds haben insgesamt schlechter abgeschnitten. Der Grund: Sie schließen häufig fossile Energien oder Atomkraft nicht komplett aus oder gehen weniger streng bei der Auswahl der Unternehmen vor.

Die besten ETF kommen gruppenübergreifend auf drei Punkte für mittlere Nachhaltigkeit, davon sechs in der Fondsgruppe Welt.

Außer auf die Nachhaltigkeit sollten Anleger aber auch auf den Anlageerfolg achten, den Finanztest ebenfalls bewertet. Hier haben in letzter Zeit die nachhaltigen aktiven Fonds etwas schlechter abgeschnitten als die konventionellen Fonds, weil nachhaltige Fonds mit strengen Ausschlüssen nicht an der Kursrallye im Bereich fossiler Energie teilnehmen. 

Als Geldanlagekonzept empfiehlt Finanztest das Pantoffel-Portfolio. Es besteht aus einem Sicherheitsbaustein – dem Tagesgeld – und einem Renditebaustein. Hierfür eignen sich weltweit anlegende ETF, die von Finanztest als 1. Wahl gekennzeichnet werden. Ein Vergleich langfristiger Renditen und Risiken hat gezeigt, dass die grüne Version des Pantoffel-Portfolios leicht vorne liegt. 

Der Test Nachhaltige Geldanlage findet sich in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/saubere-fondssparplaene.

 

Quelle: Stiftung Warentest


Wer bekommt die Energiepreispauschale?

08/2022 - Mit dem Steuerentlastungsgesetz hat der Gesetzgeber mehrere Entlastungsmaßnahmen für die Bürger beschlossen. Dazu zählt die einmalige Energiepreispauschale in Höhe von
300 Euro. Für Arbeitnehmer erfolgt die Auszahlung der Energiepreispauschale im September 2022 über den Arbeitgeber. Sie ist steuerpflichtig und wird mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Die Energiepreispauschale soll diejenigen Personen entlasten, denen Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen und die aufgrund gestiegener Energiepreise stark belastet sind. Das Bundesministerium der Finanzen hat einen FAQ-Katalog erarbeitet, der Hinweise aus der Praxis zur Umsetzung der Energiepreispauschale enthält und viele Fragen beantwortet..

Wer hat einen Anspruch auf die Energiepreispauschale?

Alle aktiv Erwerbstätigen wie Arbeiter, Angestellte, Beamte, Auszubildende, Werkstudenten, Studenten im bezahlten Praktikum und Minijobber, die einen Wohnsitz in Deutschland haben, können von der Energiepreispauschale profitieren.

Personen, die z.B. Kranken- oder Elterngeld beziehen, haben ebenfalls einen Anspruch auf die einmalige Leistung, wenn sie sich weiterhin in einem Arbeitsverhältnis befinden. Arbeitslosen Personen geht der Anspruch auf die Pauschale nicht verloren, wenn sie eine Tätigkeit zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr 2022 ausgeübt und Einkünfte erzielt haben.

„Auch Übungsleiter oder andere ehrenamtlich Tätige, die ausschließlich steuerfreien Arbeitslohn erhalten, können die Energiepreispauschale beanspruchen“, erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL).

Rentner, die ihre Rente aufstocken und Einkünfte aus einer Beschäftigung, beispielsweise aus einem Minijob, erzielen, können die Energiepreispauschale ausgezahlt bekommen. Gehen Rentner ein Arbeitsverhältnis mit einem Angehörigen ein, haben sie ebenfalls einen Anspruch auf die 300 Euro, die sie über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung 2022 geltend machen können. Voraussetzung dafür ist, dass das Arbeitsverhältnis ernsthaft vereinbart und tatsächlich durchgeführt wird.

Beachte: Elterngeldbezieher ohne ein gegenwärtiges Arbeitsverhältnis, Ehrenamtler ohne Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung sowie Rentner ohne weitere Beschäftigung gehen leer aus.

Besteht eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung?

Allein aufgrund der ausgezahlten Energiepreispauschale durch den Arbeitgeber besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2022.

„Arbeitnehmer, die die Energiepreispauschale nicht über den Arbeitgeber ausgezahlt bekommen, weil sie beispielsweise im September 2022 nicht mehr beschäftigt sind, sollten sich den Anspruch auf die 300 Euro nicht entgehen lassen“, rät Bauer. In diesem Fall können Arbeitnehmer die Energiepreispauschale über die Einkommensteuererklärung zurückholen. Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich. Das Finanzamt prüft anhand der Angaben in der Steuererklärung, ob der Arbeitnehmer anspruchsberechtigt ist und setzt die Pauschale mit dem Steuerbescheid fest. Das ist ein weiterer Grund dafür, überhaupt eine Steuererklärung anzufertigen und beim Finanzamt einzureichen.

Arbeitnehmer und Rentner, die bei ihrer Einkommensteuererklärung Hilfe brauchen, können sich von einem Lohnsteuerhilfeverein professionell für einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag beraten lassen. Dort wird auch der Einkommensteuerbescheid überprüft. Beratungsstellen der Mitgliedsvereine können auf der Homepage des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine e.V. abgerufen (www.bvl-verband.de) oder telefonisch erfragt werden (030 – 58 58 40 40).

Ansprechpartner:

Jana Bauer, LL.M.

Referentin Steuern und Medien

Tel: (030) 58 58 40 4-16

E-Mail: bauer@bvl-verband.de




Inflation und Krisenstimmung: Darüber machen sich die Deutschen aktuell Sorgen

08/2022 - Die Inflation ist derzeit die größte Sorge der Deutschen und löst damit die Corona-Pandemie als Sorge Nr. 1 ab. Aktuelle Juli-Daten von GfK zeigen, dass 84 Prozent der Deutschen besorgt über die Preissteigerungen bei Öl, Gas und Benzin sind. 80 Prozent fürchten Lieferengpässe bei diesen Energieträgern sowie steigende Lebensmittelpreise. Ängste wegen eines möglichen Jobverlustes spielen dagegen nur eine kleine Rolle: 21 Prozent sind betroffen..

Gemeinsam mit den Bedenken wegen steigender Preise haben Sorgen um die persönliche wirtschaftliche Zukunft seit März zugenommen: Waren in der Kalenderwoche 10 noch 50 Prozent der Deutschen deshalb besorgt, waren es im Juli schon 57 Prozent.

Frauen haben mehr Bedenken wegen der Inflation als Männer. Unter 30-Jährige lassen sich von der Entwicklung weniger beinträchtigen. Sorgen wegen Versorgungsengpässen bei Energie sind bei den über 50-Jährigen am größten. ­Ältere Menschen fühlen sich auch deutlich mehr von der humanitären Katastrophe durch den Krieg betroffen. Bei Lebensmitteln gibt es keine signifikanten Unterschiede.

Zu hohe Preise vor allem bei Lebensmitteln und Energie befürchtet

Sorgen wegen steigender Preise in den verschiedenen Lebensbereichen betreffen nahezu alle Bevölkerungsschichten. Ab einem Nettoeinkommen über 5.000 Euro nehmen die Bedenken allerdings deutlich ab. Bei Haushalten mit niedrigerem Einkommen (bis 2.000 Euro netto) wie auch bei Haushalten mit mittlerem Einkommen (bis 5.000 Euro netto) ist die Besorgnis wegen steigender Kosten größer: Bei Energiepreisen fühlen sich fast alle Haushalte betroffen (84 Prozent mit niedrigem Einkommen, 86 Prozent mit mittlerem Einkommen).

Steigerungen im Bereich Lebensmittel bereiten vor allem den einkommensschwächeren Haushalten Sorgen (85 Prozent). Dieses Thema beschäftigt 80 Prozent der Haushalte mit mittlerem Einkommen, und immer noch 69 Prozent der Haushalte mit Einkommen über 5.000 Euro netto. Unterschiede zeigen sich auch bei den Altersgruppen: Bei jüngeren Personen unter 30 Jahren machen sich zwei Drittel (66 Prozent) Sorgen wegen steigender Lebensmittelkosten, ab 30 Jahren betrifft diese Sorge 83 Prozent der Bevölkerung. Schon geringer sind Befürchtungen, sich nicht mehr die Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik oder das Auto der Wahl leisten zu können. Das beschäftigt durchschnittlich 57 Prozent.

Wenn es um Lieferengpässe geht, steht das Thema Energie für 80 Prozent der Bevölkerung klar an erster Stelle. Befürchtungen vor Versorgungsengpässen bei Lebensmitteln oder technischen Konsumgütern sind seit März stabil geblieben: Aktuell erwarten 55 Prozent einen Lebensmittelmangel. Schwierigkeiten bei der Lieferbarkeit technischer Konsumgüter sehen nur 42 Prozent. Dass der Urlaub ausfallen muss, besorgt knapp ein Fünftel der Befragten.  

Ausblick bleibt düster: Menschen wollen sich weiter einschränken

Das Konsumklima, gemessen anhand des GfK Konsumklimaindex, hat sich entsprechend eingetrübt und befindet sich auf einem historischen Tief. Die deutlich höhere Belastung der privaten Haushalte mit stark steigenden Energie- und Lebensmittelpreisen macht sich zunehmend auch bei der Konsumneigung bemerkbar. Wenn für Energie und Lebensmittel deutlich mehr Geld ausgegeben werden muss, fehlen diese Mittel für andere Anschaffungen. Dies betrifft auch die Planungsabsichten: Deutlich mehr Konsumenten wollen in der Zukunft weniger anstatt mehr für größere Anschaffungen auszugeben als ursprünglich geplant (24 versus 9 Prozent). Auch bei Ausgaben für Lebensmittel wollen sich die Menschen durchschnittlich etwas mehr einschränken als in den Vormonaten.

Informationen zur Umfrage

GfK hat in zwei Umfragewellen im März (KW 10) sowie Juli (KW 28) 2022 rund 1.000 Personen befragt. Die statistischen Daten zu verkauften Gütern stammen aus dem GfK Market Intelligence Sales Tracking für Deutschland, das wöchentlich ausgewertet wird.  

Pressekontakt: Corina Kirchner, T +49 911 395 4570, corina.kirchner@gfk.com




Undurchsichtige Preiskommunikation in der Energiekrise

08/2022 - vzbv untersucht Preiserhöhungsschreiben von Energieanbietern

  • vzbv-Analyse: Einige Energielieferanten versuchen offenbar, vereinbarte Preisgarantien zu umgehen und drastische Preiserhöhungen in unübersichtlichen Schreiben zu verschleiern.
  • Gründe für Preisänderungen sind für Verbraucher:innen oft nicht hinreichend nachvollziehbar dargestellt.
  • vzbv fordert einheitliche Mindeststandards für Vertragsänderungs- und Preiserhöhungsmitteilungen.

Viele Verbraucher:innen erhalten derzeit massive Strom- und Gaspreiserhöhungen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Preiserhöhungsschreiben von über 70 Energielieferanten analysiert und stellt fest: Einige Anbieter missachten in ihren Schreiben gesetzliche Vorgaben, etwa die Ankündigungsfristen. Auch sind die Preisinformationen oft ungenügend dargestellt. Einige Schreiben enthalten zusätzlich undurchsichtige Hinweise zu vertraglichen Änderungen.

„Bei einigen der untersuchten Energieanbietern stellt sich die Frage, ob sie einkalkulieren, dass ihre Kund:innen aufgrund der Energiekrise mit höheren Preisen rechnen und daher sowohl die Berechtigung zur Erhöhung als auch den konkreten Preisanstieg nicht kritisch überprüfen. Besonders bei mehreren kurzfristig aufeinanderfolgenden Preiserhöhungen ist es für Verbraucher:innen nicht immer nachvollziehbar, ob das überhaupt gerechtfertigt ist“, sagt Sabine Lund, Referentin im Team Marktbeobachtung Energie des vzbv. „Eine verbraucherfreundliche Preisinformationspolitik sieht anders aus.“

Die Untersuchung zeigt: Oft sind Preiserhöhungsschreiben nicht auf den ersten Blick als solche erkennbar. Auch die Gründe für Preiserhöhungen sind aus Sicht des vzbv nicht immer überprüfbar. Häufig wird nur der neue Gesamtpreis benannt. Wie die aktuellen Marktgeschehnisse den Preis in der Höhe konkret beeinflussen, bleibt meist unklar.

vzbv fordert klare Regelungen für Preiserhöhungsschreiben

In einem dem vzbv vorliegenden Fall stiegen die Gesamtkosten innerhalb weniger Monate in mehreren kleinen Schritten um insgesamt 115 Prozent. Solche Kettenpreiserhöhungen sollte der Gesetzgeber dringend unterbinden, fordert der vzbv. Außerdem müssen sich Energieversorgungsunternehmen an die gesetzlichen Fristen für die Ankündigung von Preisänderungen halten.

Zusätzlich sollten einheitliche Mindeststandards für die Ausgestaltung von Vertragsänderungs- und Preiserhöhungsmitteilungen festgelegt werden, schlägt der vzbv vor. Verbraucher:innen müssen entsprechende Schreiben auf den ersten Blick erkennen und den Umfang und die Gründe der beabsichtigten Änderungen nachvollziehen und überprüfen können. „Gerade jetzt in der Energiepreiskrise sollte dem Schutz von Verbraucher:innen vor unseriösen Energieversorgern hohe Priorität eingeräumt werden. Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden haben hier eine Chance, für Transparenz und Klarheit zu sorgen“, sagt Lund.

vzbv reicht mehrere Unterlassungsklagen ein

Aufgrund der Untersuchungsergebnisse hat der vzbv mehrere Unterlassungsverfahren eingeleitet. Zudem hat der vzbv die Bundesnetzagentur über einzelne Missstände unterrichtet und um aufsichtsrechtliches Einschreiten gebeten.

Preiskommunikation in der Energiekrise

Eine bundesweite Analyse der Preiserhöhungsschreiben von Strom- und Gasanbietern | Kurzpapier des vzbv | 8. Juli 2022

Ansehen
PDF | 557.84 KB

[Quelle: vzbv.de]




Absturz des Konsumklimas gestoppt

06/2022 - Die Verbraucherstimmung in Deutschland bricht im Mai nach dem Rekordtief im Vormonat nicht weiter ein. Sowohl die Konjunktur- als auch die Einkommenserwartung verzeichnen moderate Gewinne, während die Anschaffungsneigung nahezu unverändert ist. So prognostiziert GfK für das Konsumklima für Juni -26,0 Punkte und damit 0,6 mehr als im Mai dieses Jahres (revidiert -26,6 Punkte). Dies sind Ergebnisse der GfK-Konsumklimastudie für Mai 2022.

„Damit verbessert sich das Konsumklima zwar geringfügig, die Konsumstimmung ist aber nach wie vor an einem absoluten Tiefpunkt,“ erklärt Rolf Bürkl, GfK-Konsumexperte. „Trotz weiterer Lockerungen coronabedingter Beschränkungen drücken der Ukraine-Krieg und vor allem die hohe Inflation schwer auf die Stimmung der Verbraucher.“
Eine nachhaltige Trendwende bei der Konsumstimmung hängt weiterhin von zwei wesentlichen Faktoren ab: Zum einen muss der Konflikt in der Ukraine durch erfolgreiche Friedensverhandlungen beendet werden und zum anderen muss die Inflation spürbar zurückgeführt werden. Bei letzterem wird es in erster Linie von der Europäischen Zentralbank abhängen, dies durch eine angemessene Geldpolitik zu begleiten.

Verbraucher sehen weiter Rezessionsgefahr

Nach zwei Monaten mit spürbaren Einbußen legt die Konjunkturerwartung im Mai wieder moderat zu. Mit einem Plus von 7,1 Punkten weist der Indikator aktuell -9,3 Punkte auf. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres steht allerdings ein Minus von gut 50 Punkten zu Buche.
Zwar bricht die Konjunkturerwartung im Mai nicht weiter ein, dennoch fürchten die Verbraucher immer noch eine Rezession. Lieferkettenprobleme und fehlende Halbleiter verhindern derzeit eine nachhaltige Erholung weiter Teile der deutschen Wirtschaft. Damit können auch die Lockerungen coronabedingter Beschränkungen ihre erhoffte positive Wirkung auf die Konjunktur vorerst nicht entfalten.

Kein weiteres Abrutschen der Einkommenserwartung

Nachdem die Einkommenserwartung im Vormonat auf den niedrigsten Wert seit fast zwanzig Jahren abgestürzt war, kann sie sich aktuell wieder etwas erholen. Der Indikator gewinnt 7,6 Punkte hinzu und klettert auf -23,7 Punkte. Im Vorjahresvergleich weist die Einkommensstimmung noch immer ein beträchtliches Minus von mehr als 43 Zählern auf.
Trotz der Verbesserung bleibt das Niveau weiterhin enorm niedrig. Wesentlicher Grund für die schwachen Einkommensaussichten ist neben der Verunsicherung durch den Ukraine-Krieg vor allem die hohe Inflation. Explosionsartig gestiegene Energie- und Lebensmittelpreise knabbern an der Kaufkraft der Haushalte und verhindern derzeit eine bessere Entwicklung des Einkommensindikators.

Anschaffungsneigung auf niedrigem Niveau nahezu unverändert

Die Konsumneigung zeigt sich gegenüber dem Vormonat nahezu unverändert. Der Indikator Anschaffungsneigung verliert nur minimale 0,5 Punkt und weist aktuell -11,1 Zähler auf. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres sind das gut 21 Zähler weniger.
Als Folge schwacher Konjunktur- und Einkommensaussichten bleibt auch die Konsumneigung der Verbraucher spürbar gedämpft. Hohe Preise für Energie und Lebensmittel sorgen dafür, dass entsprechend weniger Geld für andere Anschaffungen zur Verfügung steht.

 

Download Pressemitteilung: 


[Quelle: gfk.com]


Vermögen aufbauen ab 30 - Flexible Zukunftsplanung mit der individuellen Finanzstrategie

06/2022 - Mit etwa 30 Jahren ist die Ausbildung meist abgeschlossen und in den ersten Berufsjahren bleibt am Monatsende auch erstmals Geld zum Sparen übrig – die beste Zeit, sich der Zukunfts- und Finanzplanung zu widmen. Ob das Ziel Hausbau, Altersvorsorge, Familienplanung oder Sabbatical heißt: Im neuen Ratgeber von Finanztest finden sich individuelle Lösungen für Berufseinsteiger und junge Berufstätige.

Wer Vermögen aufbauen will, sollte am besten früh damit anfangen, denn dann lässt sich auch mit kleinen Anlagesummen schon viel erreichen. Der Ratgeber führt Schritt für Schritt zu einer maßgeschneiderten Anlagestrategie. Musterportfolios auf Basis der aktuellen Finanztest-Empfehlungen und Beispielrechnungen für viele Varianten machen die Anlagevorschläge auch für Anfänger leicht verständlich.

Berufswege und Lebensziele sind verschieden – deshalb sind pauschale Rezepte bei der Vermögensplanung wenig hilfreich. Der erste Schritt ist also die sorgfältige Analyse der persönlichen Lebenssituation: Wie viel steht monatlich für die Geldanlage zur Verfügung? Wie sehen die Berufsperspektiven aus? Wie viel Risiko kann getragen werden? Bei der Definition der persönlichen Ziele ist unter anderem wichtig, ob die Anlage kurz-, mittel- oder langfristig verfügbar sein soll und wie viel Flexibilität nötig ist.

Autorin Annika Krempel ist gelernte Wirtschafts- und Verbraucherjournalistin. Sie ist freiberuflich für große Medienhäuser tätig, unter anderem für die Stiftung Warentest. Ihr Themenschwerpunkt liegt auf Finanzen und Vorsorge sowie aktueller Wirtschaftsberichterstattung.

Der Ratgeber Vermögen aufbauen ab 30 hat 160 Seiten, kostet 19,90 Euro und erscheint am 28. Juni. Das E-Book ist bereits ab dem 24. Mai 2022 als E-Book über www.test.de/vermoegen-aufbauen-ab-30 und überall im Handel erhältlich. [Quelle: test.de]


Verbraucher:innen beim Data Act im Blick behalten

06/2022 - vzbv veröffentlicht Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Data Act

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in einer Stellungnahme Zweifel geäußert, dass der Vorschlag der EU-Kommission für einen Data Act die selbst gesteckten Ziele erreichen kann. Der Data Act soll die Verfügbarkeit und Portabilität von Daten unter Beachtung des Datenschutzes erleichtern.

Zwar begrüßt der vzbv, dass nicht-personenbezogene Daten besser verfügbar gemacht werden sollen. Das würde auch den Wettbewerb verbessern. Allerdings sei die Grundkonstruktion des Data Act fragwürdig, wesentliche Definitionen blieben unklar und die Rollen der Akteure sowie damit einhergehende Rechte und Pflichten seien nicht eindeutig zugewiesen.

Problematisch ist aus Sicht des vzbv darüber hinaus, dass der Vorschlag an einigen Stellen nicht deutlich genug zwischen personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten unterscheidet. Auch grenze er Datentransfers von Unternehmen untereinander (B2B) sowie zwischen Unternehmen und Verbraucher:innen (B2C) nicht überall eindeutig voneinander ab.

Für den vzbv ist klar: In keinem Fall darf der Schutz personenbezogener Daten durch den Data Act unterlaufen werden.

Hintergrund

Am 23. Februar 2022 hat die Europäische Kommission den Vorschlag für einen Data Act veröffentlicht, der die Verfügbarkeit von Daten unter Beachtung der europäischen Grundwerte erleichtern soll. Der Data Act soll harmonisierte Vorschriften über den Zugang zu Daten schaffen, die durch die Nutzung von vernetzten Produkten – etwa vernetzten Fahrzeugen – erzeugt wurden. Damit soll die Rechtsicherheit für Nutzer:innen, Dateninhaber:innen und Datenempfänger:innen erhöht werden. Der Datenschutz soll unberührt bleiben.

 

PDF herunterladen

[Quelle: vzbv.de]


Weitere Fristverlängerung für Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen

05/2022 -Die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen wurde gesetzlich auf den 31. Mai 2022 verschoben. Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz soll diese Frist nunmehr um weitere drei Monate verlängert werden. Wird das Gesetz beschlossen, können beratene Steuerpflichtige ihre Steuererklärungen für das Jahr 2020 noch bis zum 31. August 2022 abgeben. 

 

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 1. April 2022 klargestellt, dass die Abgabe der Steuererklärung für 2020 nicht als verspätet gilt, auch wenn die Steuererklärungen nach Ablauf der aktuell geltenden Frist und bis zum Inkrafttreten des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes beim Finanzamt eingehen. In diesem Fall wird von einer Festsetzung von Verspätungszuschlägen abgesehen. Aufgrund der verlängerten Abgabefrist verschiebt sich auch der Zinslauf der Vollverzinsung für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2020 um weitere drei Monate. Dies gilt gleichermaßen für Erstattungs- wie Nachzahlungszinsen.

 

„Des Weiteren sieht der Gesetzesentwurf für beratene Steuerpflichtige eine Verlängerung der Steuererklärungsfristen für den VZ 2021 um vier Monate und für den VZ 2022 um zwei Monate vor. Auch nicht beratene Steuerpflichtige sollen in VZ 2021 und 2022 von verlängerten Fristen, jedoch in geringerem Umfang, profitieren. Für den VZ 2021 soll die Verlängerung zwei Monate, sprich bis zum 30.09.2022, für den VZ 2022 einen Monat, d.h. bis zum 31.08.2023 betragen. Ab dem VZ 2023 sollen dann wieder die ursprünglichen Fristen gelten, das bedeutet, die Abgabe muss bis zum 31.07.2024 erfolgen“, erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. in Berlin. 

 

Wer Hilfe bei seiner Einkommensteuererklärung braucht, sollte sich vom Lohnsteuerhilfeverein professionell für einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag beraten lassen. Dort wird auch der Steuerbescheid überprüft. Beratungsstellen der Mitgliedsvereine können auf der Homepage des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine e. V. abgerufen (www.bvl-verband.de) oder telefonisch erfragt werden (030 – 58 58 40 40). 

Ansprechpartner: Jana Bauer, LL.M. Referentin Steuern und Medien Tel: (030) 58 58 40 4-16 E-Mail: bauer@bvl-verband.de

Teure Gastarife: vzbv sucht Betroffene für Klage gegen GASAG AG

05/2022 - „Die GASAG AG bürdet die erhöhten Beschaffungskosten auf dem Energiemarkt in erster Linie den Neukundinnen und Neukunden auf und schafft damit ein aus unserer Sicht unzulässiges Zweiklassensystem“, sagt Henning Fischer, Rechtsreferent beim vzbv. „Verbraucherinnen und Verbraucher stehen mit dem Problem aber nicht allein da. Wir prüfen rechtliche Schritte in Form einer Musterfeststellungsklage. Doch für die Klage sind wir auf Fallschilderungen Betroffener angewiesen“, so Fischer. 

 

Ist der vzbv mit der Klage erfolgreich, können sich Verbraucher die Preisdifferenz von der GASAG erstatten lassen. Das Unternehmen hat die Aufspaltung der Preise zum 1. Mai 2022 zwar wieder aufgegeben. Für die Monate seit Dezember können aber bereits Beträge von mehreren hundert Euro angefallen sein. 

 

vzbv sucht Betroffene zur Klageprüfung 

 

Meldungen von Verbraucher:innen sind notwendig, um eine Musterfeststellungsklage erheben zu können. Per Online-Formular können Betroffene innerhalb weniger Minuten ihren Fall schildern. Der vzbv prüft anhand der mitgeteilten Informationen, ob gegen die GASAG AG eine Klage erhoben werden kann. 

 

vzbv geht gegen weitere Grundversorger vor 

 

Der vzbv hat bereits im Februar drei Anbieter mit dem Ziel abgemahnt, ihnen gesplittete Tarife zu untersagen. Die Unternehmen hatten die Preise zu unterschiedlichen Zeiten im Zeitraum November 2021 bis Januar 2022 erhöht. Eines der abmahnten Unternehmen hat eine Unterlassungserklärung abgegeben, gegen zwei Versorger – darunter auch die GASAG – wurden Unterlassungsklagen erforderlich.

 

„Die GASAG AG bürdet die erhöhten Beschaffungskosten auf dem Energiemarkt in erster Linie den Neukundinnen und Neukunden auf und schafft damit ein aus unserer Sicht unzulässiges Zweiklassensystem“, sagt Henning Fischer, Rechtsreferent beim vzbv. „Verbraucherinnen und Verbraucher stehen mit dem Problem aber nicht allein da. Wir prüfen rechtliche Schritte in Form einer Musterfeststellungsklage. Doch für die Klage sind wir auf Fallschilderungen Betroffener angewiesen“, so Fischer. Ist der vzbv mit der Klage erfolgreich, können sich Verbraucher die Preisdifferenz von der GASAG erstatten lassen. Das Unternehmen hat die Aufspaltung der Preise zum 1. Mai 2022 zwar wieder aufgegeben. Für die Monate seit Dezember können aber bereits Beträge von mehreren hundert Euro angefallen sein. vzbv sucht Betroffene zur Klageprüfung Meldungen von Verbraucher:innen sind notwendig, um eine Musterfeststellungsklage erheben zu können. Per Online-Formular können Betroffene innerhalb weniger Minuten ihren Fall schildern. Der vzbv prüft anhand der mitgeteilten Informationen, ob gegen die GASAG AG eine Klage erhoben werden kann. vzbv geht gegen weitere Grundversorger vor Der vzbv hat bereits im Februar drei Anbieter mit dem Ziel abgemahnt, ihnen gesplittete Tarife zu untersagen. Die Unternehmen hatten die Preise zu unterschiedlichen Zeiten im Zeitraum November 2021 bis Januar 2022 erhöht. Eines der abmahnten Unternehmen hat eine Unterlassungserklärung abgegeben, gegen zwei Versorger – darunter auch die GASAG – wurden Unterlassungsklagen erforderlich.

 

Konsumklima erreicht historisches Tief

05/2022 - Die Verbraucherstimmung der Deutschen hat sich im April zum zweiten Mal in Folge deutlich verschlechtert. Sowohl die Konjunktur- und Einkommenserwartungen als auch die Anschaffungsneigung müssen spürbare Einbußen hinnehmen. So prognostiziert GfK für das Konsumklima für Mai -26,5 Punkte und damit 10,8 Zähler weniger als im April dieses Jahres (revidiert -15,7 Punkte). Dies sind Ergebnisse der GfK-Konsumklimastudie für April 2022.


Damit stürzt das Konsumklima auf einen neuen historischen Tiefststand und unterschreitet das bisherige Rekordtief aus dem Frühjahr 2020 während des ersten Corona-Lockdowns deutlich. Ein spürbarer Anstieg der Sparneigung im April hat diesen Absturz noch beschleunigt.

„Der Ukraine-Krieg sowie die hohe Inflation haben der Verbraucherstimmung einen schweren Schlag versetzt. Damit haben sich die Hoffnungen auf eine Erholung als Folge der Lockerungen pandemiebedingter Beschränkungen endgültig zerschlagen,“ erklärt Rolf Bürkl, GfK-Konsumexperte.

Das explosionsartige Ansteigen der Energiepreise als Folge der großen Verunsicherung durch den Krieg sowie der umfangreichen Sanktionen gegenüber Russland haben auch die Einkommensaussichten der Verbraucher abrutschen lassen. Hohen Inflationsraten lassen die Kaufkraft der Konsumenten dahinschmelzen. Folglich sinkt die Einkommenserwartung im April auf -31,3 Punkte. Das sind 9,2 Punkte weniger als im März und ist der niedrigste Wert des Indikators seit fast zwanzig Jahren. Im Februar 2003 wurde zuletzt mit -32,8 Zählern ein schlechterer Wert gemessen.

Und Bürkl weiter: „Eine nachhaltige Trendwende beim Konsumklima wird es nur dann geben können, wenn es beim Krieg in der Ukraine zu erfolgreichen Friedensverhandlungen kommt.“ 


Verbraucher sehen akute Rezessionsgefahr

Nach dem Einbruch im Vormonat muss die Konjunkturerwartung im April erneut deutliche Einbußen hinnehmen. Der Indikator verliert 7,5 Punkte und sinkt auf -16,4 Zähler. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Minus knapp 24 Punkte.

Das Risiko für die deutsche Konjunktur ist aus Sicht der Verbraucher weiter gestiegen, die Gefahr einer Rezession wird als hoch eingeschätzt. Der anhaltende Ukraine-Krieg, eine weitere Verschärfung der Sanktionen gegenüber Russland sowie unterbrochene Lieferketten bremsen die Konjunktur und verhindern, dass die Lockerungen der pandemiebedingten Beschränkungen ihre positiven Impulse entfalten können.

Folglich haben die Konjunkturexperten ihre Prognose für das Wirtschaftswachstum in diesem Jahr zuletzt deutlich zurückgenommen. So geht der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die sogenannten „Wirtschaftsweisen“, in ihrer kürzlich veröffentlichten Prognose davon aus, dass die deutsche Wirtschaft 2022 nur noch um knapp zwei Prozent wachsen wird.


Anschaffungsneigung mit drittem Rückgang in Folge

Im Sog sinkender Konjunktur- und Einkommenserwartungen muss auch die Anschaffungsneigung nun zum dritten Mal in Folge Einbußen hinnehmen. Mit einem deutlichen Minus von 8,5 Punkten sinkt der Indikator auf -10,6 Punkte. Das ist der niedrigste Wert seit mehr als 13 Jahren. Im Oktober 2008 – zu Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise – wurde mit -20,1 Zählern zuletzt ein schlechterer Wert gemessen.

Neben der generellen Verunsicherung dämpfen vor allem die stark steigenden Preise die Konsumlaune. Wenn für Benzin, Heizöl und Gas deutlich mehr ausgegeben werden muss, bleiben entsprechend weniger finanzielle Mittel für andere Anschaffungen.

Voraussichtliche Veröffentlichungstermine 2022:

•    Mittwoch, 25.5.2022, 8 Uhr
•    Dienstag, 28.6.2022, 8 Uhr

•    Mittwoch, 27.7.2022, 8 Uhr
•    Freitag, 26.8.2022, 8 Uhr
•    Mittwoch, 28.9.2022, 8 Uhr

•    Donnerstag, 27.10.2022, 8 Uhr
•    Freitag, 25.11.2022, 8 Uhr
•    Mittwoch, 21.12.2022, 8 Uhr

 

Zur Methode

Der Befragungszeitraum für die aktuelle Analyse war vom 31. März bis 11. April 2022. Die Ergebnisse sind ein Auszug aus der Studie „GfK-Konsumklima MAXX“ und basieren auf monatlich rund 2.000 Verbraucherinterviews, die im Auftrag der EU-Kommission durchgeführt werden. In diesem Report werden die Indikatoren grafisch aufbereitet und kurz kommentiert. Das Konsumklima bezieht sich explizit auf die gesamten privaten Konsumausgaben. Der Einzelhandel macht jedoch – je nach Abgrenzung – lediglich etwa 30 Prozent der privaten Konsumausgaben aus. Der Rest sind Dienstleistungen, Reisen, Miete, Gesundheitsdienstleistungen sowie der gesamte Wellness-Bereich. Auch hierbei geht es nicht um die Einzelhandelsumsätze, sondern um die gesamten Konsumausgaben der Verbraucher. Die Anschaffungsneigung ist – wie alle anderen Indikatoren auch – ein Stimmungsindikator. Sie fragt, ob die Verbraucher es derzeit für ratsam halten, größere Anschaffungen zu tätigen. Selbst wenn sie dies mit „Ja“ beantworten, müssen noch zwei weitere Voraussetzungen für einen Kauf vorhanden sein: Der Verbraucher muss das nötige Geld für eine solche größere Anschaffung besitzen und auch eine Notwendigkeit für diese Anschaffung sehen. Zudem handelt es sich hier tatsächlich ausschließlich um langlebige Gebrauchsgüter, die auch ein größeres Budget erfordern.


Pressekontakt: Eva Böhm, T +49 911 395 4440, public.relations@gfk.com

 

Download Pressemitteilung: 

PDF herunterladen



Ukraine-Krieg und Inflation setzen Verbraucherstimmung deutlich zu

04/2022 - Der Krieg in der Ukraine hinterlässt auch bei der Verbraucherstimmung der Deutschen deutliche Spuren und führt im März zu einer erheblichen Eintrübung. Während die Anschaffungsneigung gegenüber dem Vormonat moderate Einbußen verzeichnet, brechen die Konjunktur- und Einkommensaussichten ein und verzeichnen teilweise neue Rekordtiefs nach der Finanzkrise 2009. So prognostiziert GfK für das Konsumklima für April -15,5 Punkte und damit sieben Zähler weniger als im März dieses Jahres (revidiert -8,5 Punkte). Dies sind Ergebnisse der GfK-Konsumklimastudie für März 2022.


Damit setzt sich der Abwärtstrend des Konsumklimas nicht nur fort, sondern wird erheblich beschleunigt. Ein deutlicher Anstieg der Sparneigung im März verstärkt die Abwärtsbewegung weiter.

„Noch im Februar waren die Hoffnungen groß, dass sich mit den absehbaren Lockerungen der pandemiebedingten Beschränkungen auch die Konsumstimmung deutlich erholen kann. Mit Beginn des Ukraine-Krieges hat sich dies jedoch schlagartig in Luft aufgelöst. Steigende Verunsicherung sowie die Sanktionen gegenüber Russland haben vor allem die Energiepreise explosionsartig in die Höhe schnellen lassen und drücken damit spürbar auf die allgemeine Verbraucherstimmung“, erklärt Rolf Bürkl, GfK-Konsumexperte. 

Dies zeigt sich besonders an den Einkommensaussichten der Bundesbürger, die im März gegenüber dem Vormonat 26 Punkte verlieren und auf -22,1 Punkte abrutschen. Das ist der niedrigste Wert seit Januar 2009, als infolge der Finanzkrise der Einkommensindikator auf -22,9 Zähler zurückging. Durch die stark gestiegenen Preise für Gas, Heizöl und Benzin sehen die Verbraucher ihre Kaufkraft dahinschmelzen. 

Dies bestätigt eine kürzlich von GfK durchgeführte Befragung zu den Folgen des Ukraine-Kriegs: Neun von zehn Bundesbürgern machen sich sehr große oder große Sorgen um die stark gestiegenen Preise im Energiesektor. Bei Lebensmitteln liegt der Anteil der Besorgten bei 80 Prozent. 


Und Bürkl weiter: „Eine nachhaltige Erholung des Konsumklimas kann es nur dann geben, wenn es zu einem raschen Waffenstillstand mit anschließenden Friedensverhandlungen kommt. Dann wird auch die Binnenkonjunktur durch die sinkende Verunsicherung wieder einen wichtigen Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung leisten und die Lockerungen der pandemiebedingten Beschränkungen würden ebenfalls ihre positive Wirkung entfalten können.“


Verbraucher sehen zunehmend Risiken für die Konjunktur

Nach zwei Anstiegen in Folge muss – ähnlich der Einkommenserwartung – auch die Konjunkturerwartung im März einen Einbruch hinnehmen. Der Indikator verliert 33 Punkte und fällt damit auf -8,9 Punkte. Ein niedrigerer Wert wurde zuletzt während des ersten pandemiebedingten Lockdowns im Frühjahr 2020 gemessen (Mai 2020: -10,4 Punkte).

Die Verbraucher sehen zunehmend Gefahren für die deutsche Konjunktur. Sanktionen, hohe Energiepreise sowie unterbrochene Lieferketten haben das Risiko einer Rezession sprunghaft ansteigen lassen. Die Risikofaktoren stellen damit die positiven Impulse, die aus den Lockerungen zu erwarten sind, klar in den Schatten.


Anschaffungsneigung verliert vorerst nur moderat

Im Gegensatz zu den Konjunktur- und Einkommensaussichten verliert die Anschaffungsneigung im März nur sehr moderat. Der Indikator sinkt um 3,5 Zähler und weist aktuell -2,1 Punkte auf. Ein niedrigerer Wert wurde zuletzt vor knapp zwei Jahren mit -4,6 Punkten im April 2020 gemessen.

Erfahrungsgemäß reagiert die Anschaffungsneigung auf steigende Preise negativ. Vor allem der Benzinpreis als wichtiger Signalpreis spielt in diesem Zusammenhang eine signifikante Rolle, da Verbraucher ihn im Alltag kontinuierlich monitoren und sofort entsprechend reagieren können. 

 

Quelle GfK: Ukraine-Krieg und Inflation setzen Verbraucherstimmung deutlich zu




Anbieter und Hersteller zu IT-Sicherheit verpflichten

04/2022 - vzbv-Bestandsaufnahme zu Sicherungsmaßnahmen von Online-Accounts zeigt Handlungsbedarf.

Ob Online-Shopping oder Social-Media-Profile: Verbraucher:innen haben oft mehrere digitale Accounts. Wird einer dieser Zugänge gehackt, besteht die Gefahr, den Zugriff und die Kontrolle über den eigenen Account zu verlieren. Finanzielle Schäden und der Missbrauch persönlicher Daten können die Folge sein. Die 2-Faktor-Authentisierung – eine Identitätsprüfung über zwei unterschiedliche, unabhängige Verfahren – bietet einen wirksamen Schutz gegen solche Fremdzugriffe. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat untersucht, wie verbreitet diese Methode zur Sicherung digitaler Zugänge ist und an welchen Stellen nachgebessert werden muss.

„Es ist für mich unverständlich, warum manche Anbieter digitaler Dienste und Produkte ihren Kundinnen und Kunden nicht ermöglichen, ihre Daten und Profile wirksam zu schützen. Ein standardisiert zweistufiges Anmeldeverfahren wäre dafür ein wichtiger Schritt“, sagt Jutta Gurkmann, Vorständin des vzbv. „Sicherheit in der digitalen Welt ist ein Thema, das schnell überfordert und bei dem man sich auf die Angaben der Anbieter und Hersteller verlassen muss. Gleichzeitig können Sicherheitslücken zu erheblichen Schäden führen. Daher sollten Hersteller und Anbieter auf europäischer Ebene verpflichtet werden, digitale Sicherheitsanforderungen zu integrieren, sie voreinzustellen und über die Vorteile geschützter Produkte und Profile aufzuklären. Dies muss über den von der Europäischen Kommission angekündigten Cyber Resilience Act umgesetzt werden.“

Der vzbv hat über 200 digitale Dienste aus 16 Branchen untersucht, um zu prüfen, welche Arten der 2-Faktor-Authentisierung es gibt, welche Unternehmen diese anbieten und wie sicher die einzelnen Verfahren sind. Das Ergebnis: Lediglich in wenigen branchenspezifischen Bereichen, die bereits reguliert sind, werden flächendeckend Möglichkeiten zur 2-Faktor-Authentisierung angeboten.

Verpflichtende IT-Sicherheit gefordert

Selbst in Bereichen, in denen sensible Daten verarbeitet werden, wird laut Untersuchung nur bedingt die Absicherung mit einem zweiten Faktor bei der Anmeldung angeboten. So ermöglicht beispielsweise keine der untersuchten Versandapotheken und nur zwei der dreizehn untersuchten Fitness-Tracker ein solches Verfahren. Auch keiner der betrachteten deutschen Online-Shops bietet die Möglichkeit, sich in einem zweistufigen Verfahren beim Nutzerkonto anzumelden.

Die Untersuchung zeigt aber auch, dass selbst wenn ein sicheres Anmeldeverfahren angeboten wird, Verbraucher:innen dieses oft nicht nutzen – selbst wenn sie die Daten als schützenswert empfinden: So nutzen laut einer Umfrage des Instituts hopp Marktforschung im Auftrag des vzbv aus dem Jahr 2021 lediglich 17 Prozent der Verbraucher:innen ein zweistufiges Verfahren bei der Anmeldung zu ihrem E-Mail-Konto. Gleichzeitig gaben 61 Prozent ihr E-Mail-Postfach als besonders schützenswert an. „Diese Diskrepanz zeigt: Anbieter sollten die 2-Faktor-Authentisierung auch besser erklären und bewerben und als Voreinstellung hinterlegen. Unternehmen sollten die bestmöglichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Online-Accounts gut schützen können“, sagt Jutta Gurkmann.

Um Verbraucher:innen bestmöglich vor Datendiebstahl und finanziellen Schäden zu schützen, muss IT-Sicherheit von den Herstellern digitaler Produkte und Anbietern digitaler Dienstleistungen verpflichtend berücksichtigt werden. Dafür müssen digitale Produkte über ihren gesamten Lebenszyklus – vom Produktdesign bis hin zum Recycling – festgelegten IT-Sicherheitsanforderungen unterliegen. Ein verpflichtendes Angebot der 2-Faktor-Authentisierungzur Anmeldung ist hierfür ein wichtiger Baustein. Darüber hinaus müssen digitale Produkte während der gesamten Lebensdauer mit Sicherheitsupdates versorgt werden.

Verbraucher:innen müssen sich zudem verlässlich und vertrauensvoll über die Sicherheit ihrer Geräte und digitalen Dienste informieren können. Ein verpflichtendes europäisches Sicherheitskennzeichen könnte, ergänzend zur Verpflichtung der Hersteller, bestimmte Sicherheitsanforderungen in ihre Produkte zu integrieren, eine gute Orientierung bieten.

Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt die Verwendung einer Zwei-Faktor-Authentisierung und hat eine Bewertung der verschiedenen Verfahren vorgenommen. Mit dieser können sich Verbraucher:innen über das für sie passende Verfahren informieren.

 

Quelle Verbraucherzentrale: vzbv-Bestandsaufnahme zu Sicherungsmaßnahmen von Online-Accounts zeigt Handlungsbedarf

 

Bundeskartellamt macht Weg frei für die nächste Ausbaustufe von giropay

04/2022 - Das Bundeskartellamt hat verkündet, dass es keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen die nächste Ausbaustufe von giropay habe. Neben der Integration der girocard als weiterem Zugangsweg im Online-Bezahlverfahren giropay wird es auch Vereinfachungen bei der Nutzung für Kunden und Händler geben.

Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt die Entscheidung des Bundeskartellamts als einen wichtigen Schritt zur Stärkung der beiden kreditwirtschaftlichen Lösungen girocard und giropay. Nun ist der Weg frei, um mit der digitalen girocard künftig über die Marke giropay auch im Online-Handel flächendeckend bezahlen zu können.

Die girocard ist mit rund 100 Millionen ausgegebenen Karten zum Bezahlen die am stärksten verbreitete Debitkarte in Deutschland. Sie hat während der Pandemie dem kontaktlosen Bezahlen in Deutschland zum Durchbruch verholfen. Händler und Verbraucher schätzen seit Jahren die Vorteile, wie die steigenden Nutzungszahlen zeigen. Mit der Integration der digitalen girocard in das Bezahlverfahren giropay, bereichert ein modernes und alternatives deutsches Bezahlverfahren den Markt. Dies bedeute auch ein Stück nationale Unabhängigkeit im weltweiten Wettbewerb um Zahlungsdienste.

Die deutschen Banken und Sparkassen hatten 2021 begonnen, ihre Online-Bezahlverfahren paydirekt, giropay und Kwitt unter der Marke giropay (neu) schrittweise zusammenzuführen. Mit dem Online-Bezahlverfahren sollte auch das Girokonto als das Ankerprodukt für Zahlungen im Alltag weiter gestärkt werden.

 

Quelle: Bankenverband: Bundeskartellamt macht Weg frei für die nächste Ausbaustufe von giropay

 

 

Beteiligung am Straßenbau - Grundeigentümer dürfen nur begrenzt in Anspruch genommen werden

03/2022 - Eine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeträgen nach Vollendung der Arbeiten verstößt gegen das Grundgesetz. So hat es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS das höchste deutsche Gericht entschieden.

(Bundesverfassungsgericht, Aktenzeichen 1 BvL 1/19)

Der Fall: Im Bundesland Rheinland-Pfalz sollte ein Grundstückseigentümer Erschließungsbeiträge in Höhe von mehr als 70.000 Euro bezahlen. Die Anbindung seiner Anwesen an die Straße war bereits 1986 erfolgt, doch die vollständige Fertigstellung und offizielle Widmung fand viel später statt. Erst nach rund 25 Jahren erhielt er den entsprechenden behördlichen Bescheid. Er wehrte sich vor verschiedenen Gerichtsinstanzen dagegen.

Das Urteil: Die Bundesverfassungsrichter entschieden, dass eine Landesvorschrift, die den Belastungszeitraum für Erschließungsbeiträge nicht genügend eingrenzt, gegen das Klarheitsgebot verstoße. Grundstückseigentümer dürften nur für begrenzte Zeit an den Baukosten beteiligt werden, hieß es in dem Urteil. Bis Ende Juli 2022 müsse eine Neuregelung gefunden werden, ordneten die höchsten Richter an.


Wallboxen für Elektroautos - Zehn sind gut, zwei haben Sicherheitsmängel

03/2022 - Zehn von zwölf Wallboxen im Test sind gut und laden Elektroautos zuverlässig und sicher. Zwei haben Sicherheitsmängel und fallen bei der Stiftung Warentest durch.

Die Modelle von Alfen und PC Electric bergen Mängel in der elektrischen Sicherheit. In bestimmten Fällen kann es passieren, dass sie Fehlerströme später kappen, als die Norm es erlaubt. Falls es dann zu einem Kontakt kommt, könnte Strom durch den Körper fließen und der Gesundheit schaden.

Die Preise der Wallboxen im Test liegen zwischen 675 und 1570 Euro, dazu kommen noch Installationskosten, die je nach Aufwand und Region variieren können. Denn nur Elektro-Fachleute dürfen eine Box installieren. Sie müssen vorher die Stromleitungen im Haus prüfen, gegebenenfalls aufrüsten und bei Bedarf neue Leitungen an die gewünschte Stelle legen.

Wer Zeit hat, sollte sein E-Auto langsam laden, um den Akku zu schonen, zum Beispiel über Nacht. Die Ladeleistung der Boxen lässt sich jedoch nur bei wenigen Anbietern bequem drosseln. Auch sollte sich die Ladeleistung der Box nach den Anforderungen des Autos richten: Viele E-Autos erlauben maximal 11 Kilowatt Ladeleistung, manche 22 Kilowatt. Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt und sein Auto zum Beispiel in der Tiefgarage lädt, sollte zusätzlich auf eine Zugangsbeschränkung achten. Nicht alle Modelle bieten diese.

Der Test Wallboxen findet sich in der März-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online unter www.test.de/wallboxen abrufbar.


Klimageld trotz Abschaffung der EEG-Umlage finanzierbar

03/2022 - vzbv: Bundesregierung muss Einnahmen der CO2-Bepreisung noch im Jahr 2022 auch als Klimageld an private Haushalte zurückerstatten

Die Koalition diskutiert, im Rahmen ihres Energie-Entlastungspaketes auch die EEG-Umlage zum 01. Juli 2022 abzuschaffen. Dieser Schritt fällt laut Berechnungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) voraussichtlich günstiger aus, als 2021 zu erwarten war. Die durch den hohen Börsenstrompreis entstandenen Überschüsse auf dem EEG-Konto können genutzt werden, um die Abschaffung im Jahr 2022 ohne staatliche Zuschüsse zu finanzieren. Die dadurch im Transformations- und Klimafonds frei gewordenen Mittel sollte die Bundesregierung über ein Klimageld an die Verbraucher:innen weiterleiten.

„Aufgrund der hohen Überschüsse auf dem EEG-Konto werden für die frühzeitige Abschaffung der EEG-Umlage im Jahr 2022 keine Mittel aus dem Transformations- und Klimafonds benötigt. Diese Mittel sollten stattdessen als Klimageld an die privaten Haushalte als Ausgleich für die CO2-Bepreisung zurückerstattet werden“, sagt Thomas Engelke, Teamleiter für Energie und Bauen des vzbv. „Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die Einsparungen bei der EEG-Umlage vollständig bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen. Sonst macht die Abschaffung der Umlage keinen Sinn,“ so Engelke.

Berechnete EEG-Umlage für 2022 resultiert in Überschuss auf EEG-Konto
Aktuelle Berechnungen des vzbv zeigen, dass die EEG-Umlage für 2022 von den Übertragungsnetzbetreibern voraussichtlich zu hoch angesetzt wurde. Denn in der Berechnung für 2022 konnten die Überschüsse von Oktober bis Dezember des Jahres 2021 in Höhe von etwa 6,1 Milliarden Euro nicht berücksichtigt werden. Zudem scheinen die Übertragungsnetzbetreiber die „Differenzkosten“ für das Jahr 2022 überschätzt zu haben. Allein im Januar 2022 betrug der Überschuss etwa zwei Milliarden Euro. Auch dieser Überschuss ist auf den hohen Börsenstrompreis zurückzuführen.

Die vorhandenen Überschüsse auf dem EEG-Konto können verwendet werden, um die verminderten Einnahmen von etwa 6,5 Milliarden Euro auszugleichen, die durch die frühere Abschaffung der EEG-Umlage verursacht werden. Die eingesparten Mittel sollten für das Klimageld verwendet werden.

Sollten die Börsenstrompreise weiter hoch bleiben, wäre eine zumindest teilweise Gegenfinanzierung der entfallenden Kosten der EEG-Umlage auch nach 2022 möglich.

 

Download Pressemitteilung: PDF herunterladen 


Nach einem guten Börsenjahr aufgeräumt in die Zukunft

02/2022 - Das Jahr 2021 war für Anleger eines der erfolgreichsten in 50 Jahren Börsengeschichte. Der Weltaktienmarkt legte um 31,6 Prozent zu. Die Februar-Ausgabe von Finanztest erklärt, wie man sein Depot jetzt aufräumen und für das kommende Jahr gut aufstellen sollte: Mit der bewährten Pantoffel-Methode aus Sicherheits- und Renditebausteinen.

 

„Nur nicht verzetteln“, so Finanzexpertin Karin Baur, Finanzexpertin der Stiftung Warentest. „Viele versuchen, mit vielen Fonds und vermeintlich cleveren Empfehlungen besser abzuschneiden, dabei hat der simple Mix meist die Nase vorn.“ Sie und ihr Kollege Thomas Krüger haben das Finanztest-Pantoffel-Portfolio entwickelt, eine Kombination aus einem Sicherheitsbaustein mit Tages- und Festgeld sowie einem Renditebaustein mit einem weltweit anlegenden ETF. Das Depot zum Selbstbauen kann dabei defensiv ausgerichtet, ausgewogen oder auch offensiv sein für alle, die risikobereiter sind. Der Rückblick zeigt, dass sich das Modell über 20 Jahre bewährt hat. 

 

Die Finanztest-Profis zeigen zudem zahlreiche Anlagemärkte im Lang- und Kurzfristvergleich und ordnen die Märkte entsprechend ihrer Korrelation in unterschiedliche Beimischungsgruppen ein. Sie untersuchen auch den historischen Inflationsschutz von Gold, Aktien und Anleihen. Von Brancheninvestments wie Neue Energien über regionale Aktienmärkte wie China bis hin zu beliebten Aktienstrategien wie der Dividendenstrategie. Weiter findet sich eine Liste der bei ihren Onlinenutzern beliebtesten ETF und aktiv gemanagte Fonds aus dem Fondsfinder der Stiftung Warentest (www.test.de/fonds). Dort gibt es auch einen kostenfreien Rechner fürs Umschichten im Depot (www.test.de/pantoffelrechner) 

 

Mit dieser Anleitung können Anleger und Anlegerinnen gleich zu Jahresanfang ihr Portfolio ausmisten und aufstocken. „Man kann sich so auch leichter von Luschen trennen, so Karin Baur, „denn ein typischer Anlegerfehler ist es, an Verlustbringern so lange festzuhalten, bis der Einstiegspreis wieder erreicht ist.“ Das sei keine gute Idee. Lieber solle man verkaufen und das frei gewordene Geld in eine Top-Fonds stecken, um schneller wieder in den schwarzen Zahlen zu sein. Der Test Depotcheck findet sich in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/depotcheck abrufbar.

Mobilitätsprämie – für wen gibt’s die?

02/2022 - Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wurde für die Jahre 2021 bis 2026 die Entfernungspauschale für längere Strecken – von 30 auf 35 Cent (bzw. 38 Cent ab 2024) ab dem 21. Kilometer – erhöht. „Geringverdiener mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags (Alleinstehende 9.744 Euro / Verheiratete bzw. Verpartnerte 19.488 Euro) zahlen aber regelmäßig keine Steuern und profitieren folglich auch nicht von dieser Erhöhung“, erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Für diesen Personenkreis gibt es die neue Mobilitätsprämie. Sie beträgt 14 Prozent der erhöhten Entfernungspauschale, also 4,9 Cent ab dem 21. Kilometer, und wird gewährt, wenn mit den Fahrtkosten der Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschritten wird. Sie gilt auch für wöchentliche Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung. 

 

 Sind alle Voraussetzungen erfüllt, setzt das Finanzamt die Mobilitätsprämie fest und zahlt sie direkt an den Steuerpflichtigen aus. Eine Auszahlung erfolgt immer dann, wenn die Mobilitätsprämie mindestens 10 Euro beträgt. 

 

 Die Beantragung der Mobilitätsprämie kann sich besonders für Auszubildende bei weiten Entfernungen zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte lohnen. Denn bei den meisten Auszubildenden liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag und weil sie regelmäßig keine Steuern zahlen, profitieren sie nicht von einer Steuerersparnis für den Aufwand, der aufgrund der täglichen Fahrten zur Ausbildungsstätte entsteht. 

 

 Bei der nicht ganz einfachen Ermittlung der Mobilitätsprämie führt das Finanzamt mehrere Vergleichsberechnungen durch. Zunächst wird die erhöhte Entfernungspauschale berechnet und geprüft, ob die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der allen Arbeitnehmern zusteht, übersteigen. Anschließend wird geprüft, ob das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag unterschreitet. Im letzten Schritt muss die erhöhte Entfernungspauschale mit dem Betrag verglichen werden, um den das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag unterschreitet. Der niedrigere Betrag ist für die Berechnung der Mobilitätsprämie maßgeblich. 

 

 

 Wer sich unsicher ist und bei der Einkommensteuererklärung nichts falsch machen will, kann sich von steuerlichen Beratern helfen lassen. Auszubildende, Arbeitnehmer*innen und Rentner*innen können sich an Lohnsteuerhilfevereine wenden. Beratungsstellen der Mitgliedsvereine können auf der Homepage des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine e.V. abgerufen (www.bvl-verband.de) oder telefonisch erfragt werden (030 - 58 58 40 40).

 

Downloads 

PM_1_2022_Mobilitaetspraemie.pdf (260 KB)

 Wer sich unsicher ist und bei der Einkommensteuererklärung nichts falsch machen will, kann sich von steuerlichen Beratern helfen lassen. Auszubildende, Arbeitnehmer*innen und Rentner*innen können sich an Lohnsteuerhilfevereine wenden. Beratungsstellen der Mitgliedsvereine können auf der Homepage des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine e.V. abgerufen (www.bvl-verband.de) oder telefonisch erfragt werden (030 - 58 58 40 40).

 

Konsumklima stabilisiert sich

01/2022 - Die Verbraucherstimmung in Deutschland stoppt zu Beginn des Jahres 2022 ihren Abwärtstrend. Sowohl die Konjunktur- und Einkommenserwartung als auch die Anschaffungsneigung verbessern sich im Januar gegenüber dem Vormonat. GfK prognostiziert für das Konsumklima für Februar 2022 -6,7 Punkte und damit 0,2 Punkte mehr als im Januar dieses Jahres (revidiert -6,9 Punkte). Das sind Ergebnisse der GfK-Konsumklimastudie für Januar 2022. 

 

 Damit legt das Konsumklima nach zwei Rückgängen in Folge wieder leicht zu. Die steigende Sparneigung verhindert jedoch derzeit einen deutlicheren Anstieg des Konsumklimas. 

 

 „Trotz steigender Inzidenzen und Inflation zeigen sich die Verbraucher zu Jahresbeginn wieder etwas optimistischer. Vor allem bei der Preisentwicklung erhoffen sie sich eine leichte Entspannung, da im Januar 2022 der Basiseffekt aus der Rücknahme der Mehrwertsteuersenkung im Januar 2021 die Inflationsrate etwas moderater werden lässt. Dennoch bleibt die Preiserwartung der Konsumenten deutlich höher als im Vergleich zu den letzten Jahren.“, erklärt Rolf Bürkl, GfK Konsumexperte. „Zudem gehen die Experten davon aus, dass bei der pandemischen Lage im Frühjahr eine Entspannung zu erwarten ist, die zur Rücknahme einer Reihe von Beschränkungen führen wird.“ 

 

 Die weiteren Aussichten für den Konsum werden in erster Linie vom Pandemieverlauf abhängen. Sollte sich das Infektionsgeschehen im Frühjahr beruhigen, so dass Beschränkungen aufgehoben werden können, wird auch die schon länger erhoffte Erholung der Binnenkonjunktur stattfinden. 

 

 Konjunkturerwartung stoppt Sinkflug 

 Nach drei Rückgängen in Folge legt die Konjunkturstimmung der Verbraucher im Januar wieder zu. Der Indikator gewinnt 5,7 Punkte hinzu und klettert auf 22,8 Punkte. Gegenüber dem entsprechenden Zeitraum des Vorjahres ist ein Plus von mehr als 21 Punkten zu verzeichnen. Nach den Informationen des Statistischen Bundesamtes ist die deutsche Wirtschaft im vergangenen Jahr um 2,7 Prozent gewachsen. Und 2022 soll sich die Entwicklung noch beschleunigen, wobei auch der private Konsum eine wichtige Rolle spielen wird. Dies setzt allerdings voraus, dass die Lieferkettenproblematik behoben werden kann. 

 

 Einkommensaussichten nach drei Rückgängen wieder im Plus 

 Auch die Einkommenserwartung gewinnt nach drei sinkenden Monaten wieder hinzu. Mit einem Plus von zehn Punkten steigt der Indikator auf 16,9 Punkte. Und vergleichbar zur Konjunkturstimmung liegt auch der Einkommensindikator deutlich über seinem entsprechenden Vorjahreswert (+19,8 Punkte). Damit trotzen die Einkommensaussichten den zuletzt doch deutlich gestiegenen Preisen. Offenbar gehen viele Verbraucher davon aus, dass sich die Preisentwicklung in diesem Jahr etwas entspannen wird. Zudem hoffen viele Arbeitnehmer, dass die höheren Preise auch zu entsprechenden Tariferhöhungen führen werden. Angesichts der sehr guten Beschäftigungslage sowie des Fachkräftemangels in einigen Branchen sind diese Hoffnungen durchaus berechtigt. 

 

 Anschaffungsneigung erholt sich leicht 

 Neben der Konjunktur- und Einkommenserwartung profitiert auch die Anschaffungsneigung von der generellen Stimmungsaufhellung. Der Indikator gewinnt 4,4 Punkte hinzu und weist aktuell 5,2 Zähler auf. Trotz des aktuellen Anstiegs bleibt die Konsumneigung der Bundesbürger bislang noch verhalten. Neben der Inflation dürften hier vor allem die pandemiebedingten Beschränkungen eine deutlichere Erholung der Konsumstimmung verhindern. Maskenpflicht sowie die 2G-Regel lassen noch immer keine rechte Kauflust aufkommen.

 

Download Pressemitteilung: PDF herunterladen 

Frohes neues Jahr!

01/2022 - Das Team der Steuerberatungskanzlei Huesmann & Pfingstmann wünscht allen Mandanten, Kunden, Geschäftspartnern und Freunden ein frohes neues Jahr. Für 2022 wünschen wir Ihnen Gesundheit, Glück und Erfolg - im Privaten aber auch beruflich.


Verbraucher:innen wollen mit Bargeld bezahlen

01/2022 - In einer Umfrage des vzbv sprechen sich Verbraucher:innen für Bargeld aus

Verbraucher:innen möchten auch in Zukunft mit Bargeld bezahlen. Das ergab eine Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der Markt entwickelt sich allerdings in eine andere Richtung. Verbraucher:innen erleben, dass Banken Geldautomaten abbauen und Händler um bargeldlose Bezahlung bitten. Die Bundesregierung muss daher das Bargeld zukunftsfest machen.

„Kreditkartenanbieter, Digitalkonzerne, Banken und Teile des Handels treiben bargeldloses Zahlen voran – zulasten des Bargelds. Im Interesse der Verbraucher:innen ist das nicht“, analysiert Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt im vzbv. Denn die überwiegende Mehrheit der Verbraucher:innen möchte nicht auf das Bargeld verzichten, wie der vzbv in einer Umfrage herausfand. 75 Prozent der Befragten gaben an, sie möchten wählen können, ob sie mit Bargeld oder bargeldlos bezahlen.

Umfrage zeigt: Bargeld ist trotz Pandemie beliebt
„Auch die vielfache Erfahrung bargeldlosen Zahlens während der Corona-Pandemie hat die Anzahl der Bargeldbefürworter nicht sinken lassen“, erläutert Heiko Fürst, Referent im Team Marktbeobachtung Finanzmarkt des vzbv. Voraussetzung dafür ist ein funktionierender Bargeldkreislauf. Verbraucher:innen müssen einerseits Bargeld leicht beziehen können, andererseits muss Handel und Gastronomie dieses auch flächendeckend akzeptieren. „Der Anteil der Verbraucher:innen, die bereits einmal beim Bezug von Bargeld Probleme hatten, ist in den letzten beiden Jahren angestiegen“, erläutert Fürst. In der Umfrage des vzbv gaben 32 Prozent der Befragten, die im Alltag häufig oder gelegentlich Schwierigkeiten mit Bargeldbeschaffung hatten, einen fehlenden Geldautomaten in der Nähe als häufigste Schwierigkeit beim Bargeldbezug an. Verbraucher:innen berichten auch von einem weiteren Problem. Gut jeder zehnte Befragte (11 Prozent) gab an, dass er schon einmal nur mit Karte zahlen konnte, weil ein Händler kein Bargeld akzeptierte.

Bargeld muss zukunftsfest gemacht werden
„Der Markt entwickelt sich in Sachen Bargeld nicht im Interesse der Verbraucher:innen. Die EU hat die Gefahr fürs Bargeld bereits erkannt und auch die neue Bundesregierung sollte nun aktiv werden“, fordert Mohn. Dazu sollte die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket entwickeln, das den einfachen und erschwinglichen Zugang zum Bargeld in der Fläche garantiert, sowie die universelle Akzeptanz des Bargelds in Handel und Gastronomie gewährleistet.

Bargeld für die persönliche Freiheit und um die Ausgaben zu kontrollieren
„Bargeld sichert Kontrolle, Freiheit, Datenschutz und Wettbewerb. Das alles sind wichtige Grundlagen für unsere soziale Marktwirtschaft“, fasst Mohn zusammen. So sehen es auch die befragten Verbraucher:innen. 35 Prozent der Befragten, die nicht auf Bargeld verzichten wollen, gaben an, ihre Ausgaben mit Bargeld besser kontrollieren zu können. Außerdem nannten sie die persönliche Freiheit über die Bezahlform (17 Prozent), den Datenschutz (13 Prozent) und eine grundsätzliche Befürwortung des Bargelds als Zahlungsmittel (13 Prozent).

Methode
Computergestützte Telefoninterviews (CATI-Bus) auf Basis einer Dual Frame Stichprobe Stichprobengröße: 1.023 Interviews Stichprobenbeschreibung: Repräsentative deutschsprachige Bevölkerung ab 18 Jahre Statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte in der Gesamtstichprobe Erhebungszeitraum: 19. bis 26. Oktober 2021 Institut: Kantar.

Verbraucherbefragung zu Bargeld | Umfrage im Auftrag des vzbv | Dezember 2019 und Oktober 2021

PDF | 425.78 KB


Gesetzliche Krankenversicherung - 14 Kassen erhöhen ihre Beiträge

01/2022 - 14 gesetzliche Krankenkassen erhöhen zum Jahreswechsel ihre Beiträge, darunter zahlreiche AOKs. Das ergibt eine Auswertung der Stiftung Warentest, die in einer Online-Datenbank die Beiträge und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleicht. Die Erhöhungen liegen zwischen 0,1 und 0,5 Prozentpunkten. Es gibt aber auch 8 Krankenkassen, die ihre Beiträge zum Jahreswechsel senken, und zwar um 0,08 bis 0,4 Prozentpunkte. 51 der insgesamt 73 für alle geöffneten Krankenkassen halten ihre Beiträge stabil. Der höchste Beitragssatz liegt Anfang 2022 bei 17,1 Prozent, der günstigste bei 14,95 Prozent. Diese Kasse kann aber nur regional gewählt werden. Die günstigste bundesweit verfügbare Kasse nimmt 15,29 Prozent. Der prognostizierte Beitragsdurchschnitt liegt 2022 bei 15,9 Prozent. Der Wechsel der Krankenkasse ist in der Regel einfach möglich. Nach einem Antrag bei der neuen Kasse übernimmt diese die Kündigung bei der alten. Anschließend muss nur noch der eigene Arbeitgeber informiert werden. Je nach Einkommen kann ein Wechsel 100 Euro und mehr pro Jahr sparen. Jedoch sollte man nicht allein auf die Beitragssätze achten, rät Testleiterin Sabine Baierl-Johna. „Gute Erfahrung oder auch Zuschüsse zur Zahnreinigung, zur Osteopathiebehandlung oder ein attraktives Bonusprogramm können einen etwas höheren Beitragssatz rechtfertigen.“ Alle Beitragssätze und die Leistungen fast aller Krankenkassen sind unter www.test.de/krankenkassen abrufbar. Hier können Interessierte auch individuell berechnen lassen, wie viel sie durch einen Wechsel sparen würden.auch beruflich.


Baufinanzierung 2022: Höhere Zinsen für Immobiliendarlehen wahrscheinlich

01/2022 - Interhyp-Umfrage: Alle Experten erwarten steigende Bauzinsen im Jahresverlauf

  • In den nächsten Wochen ist ein leichter Anstieg möglich, die Unsicherheiten durch die Omikron-Variante können dem aber entgegenwirken Interessenten sollten Jahresanfang für Kassensturz nutzen, Eigentümer mit laufenden Darlehen ihren Anschlusskredit prüfen Immobiliendarlehen werden im neuen Jahr voraussichtlich teurer. Zu diesem Fazit kommt die Interhyp AG, Deutschlands größter Vermittler privater Baufinanzierungen, in ihrem aktuellen Zinsbericht. Die Zinsen für Immobiliendarlehen mit zehnjähriger Zinsbindung liegen Anfang Januar bei rund einem Prozent und damit etwa 0,3 Prozentpunkte über den Konditionen vom Jahresanfang 2021. "Der zuletzt durch die neuen Corona-Unsicherheiten gebremste Anstieg bei den Bauzinsen wird im Laufe des kommenden Jahres wieder an Fahrt aufnehmen - vor allem, wenn im Frühjahr die Inzidenzen wieder abnehmen und mehr Sicherheit und Zuversicht in die konjunkturelle Entwicklung vorherrscht", sagt Mirjam Mohr, Interhyp-Vorständin für das Privatkundengeschäft. Kurzfristig halte aber die Unsicherheit durch die neue Omikron-Variante an. Im aktuellen Bauzins-Trendbarometer, für das Interhyp monatlich rund zehn Kreditinstitute befragt, erwarten die Expertinnen und Experten in den nächsten Wochen eher gleichbleibende bis leicht steigende Zinsen. Auf Halbjahres- und Jahressicht sind sich alle befragten Institute einig, dass die Bauzinsen steigen werden. Mirjam Mohr: "Mit Blick auf die Zinspolitik, Inflation und Konjunkturentwicklung halten wir 2022 einen weiteren Zinsanstieg bei Immobiliendarlehen für wahrscheinlich. Wir rechnen nicht mit sehr großen Zinssprüngen innerhalb kurzer Zeit. Wir erwarten einen leichten, aber merklichen Anstieg der Bauzinsen im Bereich mehrerer Zehntelprozentpunkte."

Die Corona-Pandemie wird laut Interhyp aller Voraussicht nach auch im neuen Jahr die Märkte wie kaum ein anderes Thema beeinflussen - und damit ausschlaggebend sein, zu welchen Konditionen Immobilieninteressenten ihr Darlehen aufnehmen können. "Eine anziehende Konjunktur und die hohe Inflation sprechen dafür, dass die Notenbanken ihre Zinspolitik anpassen. Das wird die Zinsen in der Tendenz nach oben ziehen. Die Entwicklung der Pandemie bleibt dabei jedoch eine schwer kalkulierbare Variable", sagt Mirjam Mohr.

Die Unwägbarkeiten zeigt auch der Blick auf die Renditeentwicklung deutscher Staatsanleihen, die als Orientierungsgröße zur Entwicklung der Bauzinsen gilt. Im Dezember hatten Investoren und Investorinnen vermehrt die Sicherheit der Staatsanleihen gesucht. Die höhere Nachfrage hat die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe vor Weihnachten auf etwa minus 0,35 Prozent gedrückt. Zum Jahreswechsel hat ein zunehmender Optimismus die Renditen nun wieder leicht nach oben gezogen. In den nächsten Wochen und Monaten wird sich zeigen, wann sich die Zuversicht stärker durchsetzt und für eine nachhaltige Trendwende am Zinsmarkt sorgt.

Interhyp rät Immobilieninteressenten, den Jahresanfang für einen Kassensturz zu nutzen. So können Käufer und Käuferinnen herausfinden, wie viel Geld ihnen für eine Immobilienfinanzierung zur Verfügung steht - und welcher maximal mögliche Immobilienkaufpreis sich daraus ergibt. Der Kassensturz ist möglich, indem die gesamten Einnahmen und Ausgaben des Vorjahres gegenübergestellt werden. Wer digital recherchieren und vergleichen möchte, findet auf der Webseite www.interhyp.de zahlreiche Rechner, um Einnahmen und Ausgaben, Zinsen, Darlehenshöhen und mögliche Kaufpreise zu kalkulieren und Finanzierungsangebote anzufordern. Eine Finanzierungsberatung gibt einen genaueren Überblick. Die Beratung ist bei Interhyp auch schon vor der Immobiliensuche möglich. Eigentümer und Eigentümerinnen mit laufenden Finanzierungen sollten sich mit Blick auf möglicherweise steigende Zinsen mit dem Thema Anschlussfinanzierung beschäftigen, rät Interhyp. Mirjam Mohr: "Je nachdem, wie lange die Zinsbindung noch läuft, können Forward-Darlehen eine interessante Option sein, die weitere Finanzierung gegen steigende Zinsen abzusichern beziehungsweise sogar die momentane Zinsbelastung zu senken."

 

Informationen zur Zinsentwicklung und die Expertenantworten hat Interhyp unter https://www.interhyp.de/ratgeber/was-muss-ich-wissen/zinsen/zins-charts.html zusammengestellt.

 


Weihnachten 2021: Deutsche planen weniger für Geschenke auszugeben

12/2021 - Mitten in der vierten Pandemiewelle planen die Verbraucher in Deutschland durchschnittlich 325 Euro für Weihnachtsgeschenke auszugeben. Das sind 2 Prozent weniger als 2020. Das zu erwartende Umsatzvolumen im deutschen Einzelhandel geht damit leicht auf 19,4 Milliarden Euro zurück. Für gut die Hälfte der Verbraucher sind die steigenden Lebenshaltungskosten der Grund für ein geringeres Weihnachtsbudget. Menschen mit Kindern möchten mehr Geld für Spielsachen als im vergangenen Jahr ausgeben, machen sich jedoch wegen der aktuellen Lieferengpässe besonders große Sorgen. Das sind Ergebnisse der aktuellen GfK-Analyse zum Einkaufsverhalten zu Weihnachten.

Die aktuellen Nachrichten zu Lieferschwierigkeiten in allen Bereichen hinterlassen im Weihnachtsgeschäft ihre Spuren: 32 Prozent machen sich ernsthaft Sorgen, dass sie Geschenke nicht mehr rechtzeitig vor dem Fest bekommen, vor allem sind das Menschen mit Kindern. 37 Prozent aller Verbraucher haben den Kauf der Weihnachtsgeschenke vorgezogen, um Lieferprobleme zu umgehen.

Dabei setzt sich auch in der Weihnachtszeit der Trend zum Onlinekauf fort. So geben aktuell fast zwei Drittel der Verbraucher (62 Prozent) an, Geschenke hauptsächlich online einzukaufen. In der Altersgruppe von 30 bis 39 Jahren sind es sogar 73 Prozent der Verbraucher. Die steigenden COVID-Inzidenzen befeuern diese Entwicklung vermutlich ebenfalls.

Dennoch wollen sich 44 Prozent der Konsumenten den Weihnachtseinkaufsbummel in der Innenstadt nicht nehmen lassen; in der Altersgruppe zwischen 18 und 29 Jahren sind es sogar zwei Drittel. Diese Altersgruppe ist auch besonders von der Pandemie-bedingten Absage vieler Weihnachtsmärke betroffen: 67 Prozent dieser Altersgruppe hatten einen Besuch geplant.

Wieviel Geld jeder Einzelne für Weihnachtsgeschenke zur Verfügung hat, hängt von der persönlichen Situation und dem Alter ab. Dabei hat sich die Lage seit letztem Jahr weiter ausdifferenziert. Petra Süptitz, Consumer Insights-Expertin bei GfK, fasst zusammen: „Das geplante Budget für Weihnachtsgeschenke ist etwas geringer als vergangenes Jahr. Interessant ist aber die Verteilung über die Gesellschaft hinweg: Während Haushalte mit hohem Einkommen planen, ihre Ausgaben für Geschenke gegenüber dem letzten Jahr zu erhöhen, müssen Menschen mit geringem Haushalts-Nettoeinkommen sparen und wollen weniger ausgeben. Fast die Hälfte der Bevölkerung hat wegen steigender Preise für Strom, Benzin, Gas und Lebenshaltung ein geringeres Weihnachtsbudget als sonst.“

Viele Produktgruppen mit Einbußen, Erlebnisgutscheine aber auf dem Vormarsch

In vielen Kategorien planen Verbraucher weniger Geld für Geschenke auszugeben. Dies betrifft vor allem Lebensmittel/Getränke (wie etwa Pralinen, Wein, Präsentkörbe), Computer und Zubehör, Bücher, Wohnaccessoires und Dekoartikel, Geldgeschenke, Bekleidung, Schuhe und Accessoires.

Anders als vergangenes Jahr trauen sich die Menschen wieder, nicht nur Materielles, sondern auch Erlebnisse zu verschenken: 34 Prozent wollen Eventtickets unter den Weihnachtsbaum legen, 2020 waren das nur 25 Prozent der Bevölkerung. Auch Reisegutscheine nehmen im Vergleich zum letzten Jahr leicht zu und werden von 28 Prozent verschenkt. Sport- und Fitnessgeräte sind im Vergleich zum letzten Jahr ebenfalls wichtiger. 30 Prozent der Befragten planen, diese zu verschenken.

Die Spielwarenbranche hat von der Coronapandemie bereits im Laufe des Jahres profitiert, was sich nun zu Weihnachten fortsetzt. 10 Prozent der Verbraucher wollen mehr Geld für Spielzeug, Brettspiele und Puzzle ausgeben. „Familien mit Kindern wollen zwar insgesamt weniger Geld für Geschenke ausgeben als im letzten Jahr, sparen dabei aber nicht bei den Geschenken für die Kinder: Solche datenbasierten Erkenntnisse sind wichtig für Händler und Werbetreibende, um mit ihren Botschaften zielgerichtet die richtige Zielgruppe anzusprechen und bestmöglichen Erfolg zu haben“, betont Petra Süptitz.

Männer sind spendierfreudiger als Frauen

Die aktuellen GfK-Daten zeigen auch: Die Hälfte (52 Prozent) der Konsumenten achtet beim Geschenkekauf auf nachhaltig hergestellte Produkte, für 11 Prozent ist Nachhaltigkeit bei der Geschenkewahl sogar sehr wichtig. Das zeigt die große Relevanz dieses Themas für Unternehmen.

Eine weitere Erkenntnis: Männer wollen mehr Geld ausgeben als Frauen. Sie planen im Durchschnitt 369 Euro für Geschenke ein; das sind 2 Prozent mehr als im Vorjahr. Frauen wollen für durchschnittlich 277 Euro einkaufen, etwa 6 Prozent weniger als 2020. Menschen mit hohem Haushaltsnettoeinkommen (über 3.000 Euro) werden ihre Ausgaben um 6 Prozent auf 520 Euro steigern. Für Familien mit Kindern gilt das nicht: Sie werden gegenüber dem letzten Jahr mit 401 Euro durchschnittlich 6 Prozent weniger ausgeben.

Zur Studie

Mit dem GfK eBUS® werden wöchentlich 1.000 Personen im Alter von 18-74 Jahren befragt, die die deutschsprachige Bevölkerung repräsentieren. Die Befragung zum Weihnachtsgeschäft wurde vom 10. bis 17. November 2021 durchgeführt.

 

PDF Version zum Herunterladen


Placebopolitik beim Recht auf schnelles Internet

12/2021 - vzbv fordert zukunftsgewandten Breitband-Universaldienst und macht Vorschläge für die konkrete Ausgestaltung

Am 1. Dezember 2021 tritt die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Mit Blick auf das versprochene „Recht auf schnelles Internet“ enttäuscht das Gesetz jedoch. Eine konkrete Mindestbandbreite wurde nicht festgelegt. Die Vorgaben werden nun von der Bundesnetzagentur konkretisiert und müssen bis Anfang Juni 2022 feststehen. In einem Positionspapier zeigt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit weiteren Mitgliedsverbänden, welche Schritte für eine verlässliche Grundversorgung notwendig sind. Als erster Kompromiss wird eine Mindestbandbreite von 50 Mbit/s gefordert.

„Das versprochene Recht auf schnelles Internet bleibt ohne angemessene Geschwindigkeit ein politisches Placebo. Im Gesetz fehlt aber eine Mindestbandbreite, die den konkreten Anspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher definiert. Die Bundesnetzagentur, die mit der Ausgestaltung konkreter Vorgaben zum Universaldienst betraut wurde, muss entsprechend handeln. Als Bandbreite sollten anfänglich mindestens 50 Mbit/s festgelegt werden“, sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). „Schnelles Internet gehört zur Grundversorgung wie Wasser oder Strom und ist ein entscheidender Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung.“

Universaldienste für verlässliche Grundversorgung mit Breitband

Bereits im Jahr 2013 urteilte der Bundesgerichtshof: Ein schneller und funktionsfähiger Breitbandanschluss ist essenzieller Bestandteil der eigenwirtschaftlichen Lebensführung. Die Corona-Pandemie zeigt einmal mehr, wie wichtig ein verlässlicher Internetanschluss ist – für mobiles Arbeiten und Home-Schooling aber auch digitale Weiterbildungs-, Sport- und Kulturangebote. Von einer ausreichenden und flächendeckenden Breitbandversorgung sind insbesondere ländliche Gebiete in Deutschland jedoch noch weit entfernt.

Abhilfe sollte die TKG-Novelle aus dem Frühjahr 2021 schaffen. Die Umsetzung fällt für Verbraucher:innen jedoch enttäuschend aus. Die Novelle ist an vielen Stellen unkonkret und orientiert sich an den Minimalvorgaben des „Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation.“ Das im letzten Koalitionsvertrag versprochene „Recht auf schnelles Internet“ ist substantiell nicht vorhanden.

Wie die jetzigen Vorgaben verbraucherfreundlich konkretisiert werden können, hat der vzbv zusammen mit Mitgliedsverbänden in einem Positionspapier zusammengefasst. Es braucht eine zukunftsgewandte Ausgestaltung des Breitband-Universaldienstes: Es müssen repräsentative Daten erhoben werden, um festzustellen, welche Bandbreiten Verbraucher:innen in Deutschland nutzen. Bis entsprechende Daten vorliegen, fordert der vzbv eine Kompromisslösung von 50 Mbit/s als Mindestbandbreite.

Die qualitativen Anforderungen an den Universaldienst sollen bis Sommer 2022 durch die Bundesnetzagentur festgelegt werden. Dafür plant die Bundesnetzagentur Anfang 2022 einen Entwurf der Rechtsverordnung zur Konsultation zu stellen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, der gleichnamige Bundestagsausschuss und der Bundesrat müssen der Verordnung zustimmen, sodass die Regelungen zum Juni 2022 In Kraft treten können.

Das Positionspapier wird von folgenden Verbänden gemeinsam getragen: Verbraucherzentrale Bayern, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Verbraucherzentrale Thüringen, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft e.V. sowie Haus & Grund.

Alle Forderungen finden Sie im Positionspapier.


Geschäftsklima im 3. Quartal verbessert sich weiter

12/2021 - Das Geschäftsklima auf dem deutschen Venture Capital-Markt hat sich im 3. Quartal 2021 weiter verbessert. Der Geschäftsklimaindikator des Frühphasensegments steigt gegenüber dem bisherigen Bestwert aus dem 2. Quartal 2021 um 4,9 Zähler auf 42,2 Saldenpunkte. Dabei haben sowohl die aktuelle Geschäftslage als auch die Geschäftserwartungen zugelegt. Der Indikator für die aktuelle Geschäftslage steigt um 6,1 Zähler auf 41,5 Saldenpunkte, der Indikator für die Geschäftserwartung um 3,8 Zähler auf 42,8 Saldenpunkte.

Bei den Klimakomponenten fällt die Veränderung von zwei Indikatoren besonders auf: der Exitmöglichkeiten und des steuerlichen Rahmens. Nachdem der Indikator der Exitmöglichkeiten im Vorquartal eine Bestmarke erreicht hatte, verliert er im dritten Quartal wieder deutlich. Der Rückgang wurde offensichtlich insbesondere auf einen Stimmungseinbruch in Bezug auf Trade Sales, d.h. die Veräußerung an einen strategischen Käufer wie ein großes Industrieunternehmen, ausgelöst. Der entsprechende Indikator geht nahezu um die Hälfte zurück. Die Exit-Transaktionen des dritten Quartals zeigen allerdings keine Auffälligkeiten, die diesen Einbruch erklären - zumal die Beurteilung der anderen Exitkanäle weiterhin auf ihren oder nahe ihrer Bestmarken bleiben.

Im Gegensatz dazu lässt sich der Sprung bei der Beurteilung des steuerlichen Rahmens erklären. Im August ist das Fondsstandortgesetz in Kraft getreten, das auch verbesserte steuerliche Regelungen enthält. Darüber hinaus sind die Investoren deutlich zufriedener mit der Entwicklung von Ausfällen und Abschreibungen. So hat sich die Beurteilung des Wertberichtigungsdrucks ebenfalls zweistellig verbessert. Der Indikator zu den Einstiegsbewertungen konnte sich etwas von seinem Rekordtief des letzten Quartals lösen. Er bleibt dennoch tief im "roten" Bereich, was die anhaltend kompetitiven Einstiegsbewertungen widerspiegelt. Wenig Bewegung aber weiterhin sehr gute Werte zeigen sich beim Fundraisingklima sowie bei der Beurteilung der Stärke des Dealflows, die somit auf ihren oder nahe ihrer Bestmarken bleiben. Daneben liegen die Indikatoren für die Qualität des Dealflows sowie für die Investitionsbereitschaft stabil im "grünen" Bereich.

"Das VC-Geschäftsklima hat sich im dritten Quartal zwar nur noch marginal verbessert, dennoch steht die neue Bestmarke im Einklang mit der Marktentwicklung", sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. "So wurden auch im abgelaufenen Quartal VC-Deals realisiert, die ein Volumen umfassen, das wir früher nur in ganzen Jahren gesehen haben. Die kompetitiven Bewertungen der VC-Deals sind das Spiegelbild davon. Diese könnten auch in den nächsten Quartalen noch weiter anziehen, da deutsche Start-ups auch bei internationalen Investoren als sehr aussichtsreich gelten, wie eine aktuelle Umfrage zeigt. Es ist also davon auszugehen, dass die Riege der hiesigen Einhörner weiter Zuwachs bekommt."

"Das zweite Quartal war gekennzeichnet durch rege Investitionstätigkeit und nicht zuletzt einige herausragende Finanzierungsrunden. Immer mehr Einhörner sind ein großer Erfolg für die Gründer und ihre Investoren. Dies spricht für die deutschen Start-ups und freut uns sehr", sagt Ulrike Hinrichs, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des BVK. "Nicht zuletzt die Zufriedenheit mit dem Fundraising- und Exit-Umfeld heizen die Stimmungseuphorie weiter an. Die Kehrseite der Medaille ist das allgemein sehr hohe Bewertungsniveau, das inzwischen auch in frühen Runden aufgerufen wird. Die Skepsis demgegenüber scheint bereits auf die Investitionsbereitschaft der VCs zu schlagen. Die Herausforderung besteht darin, dass die Start-ups ihre hohen Bewertungen auch langfristig rechtfertigen müssen."

Die KfW berechnet das German Venture Capital Barometer zusammen mit dem Bundesverband deutscher Kapitalgesellschaften e.V. (BVK) sowie dem Deutsche Börse Venture Network (DBVN) exklusiv für das Handelsblatt. Ausführliche Analysen mit Datentabellen und Grafiken zur Entwicklung des Geschäftsklimas im Venture Capital- und Later Stage-Segments sind unter www.kfw.de/gpeb abrufbar.


Konsumklima trotzt Inflation

11/2021 - Die Stimmung der Verbraucher zeigt im Oktober ein uneinheitliches Bild. Die Anschaffungsneigung steigt noch einmal an, während Konjunktur- und Einkommenserwartung Einbußen hinnehmen. Da auch die Sparneigung spürbar zurückgeht, prognostiziert GfK für das Konsumklima für November 0,9 Punkte und damit 0,5 Punkte mehr als im Oktober dieses Jahres (revidiert 0,4 Punkte). Das sind Ergebnisse der GfK-Konsumklimastudie für Oktober 2021.

 

Das Konsumklima legt erneut zu. Das ist vor allem der steigenden Konsumneigung sowie der rückläufigen Sparneigung zu verdanken. Letztere verliert im Oktober 13 Punkte gegenüber dem Vormonat und steht nun bei -45,2 Punkten. Ein besserer Wert wurde für das Konsumklima zuletzt im April 2020 mit 2,3 Punkten gemessen.

„Mit diesem zweiten Anstieg in Folge trotzt die Konsumstimmung der zunehmenden Inflation. Die Bundesbürger erwarten offenbar noch weitere Preissteigerungen. Deshalb halten sie es für ratsam, Anschaffungen vorzuziehen, um noch höhere Preise zu vermeiden“ erklärt Rolf Bürkl, GfK Konsumexperte. „Sollte sich der Preisauftrieb verstetigen, würde das allerdings zu einer Belastung für das Konsumklima führen und eine grundlegende Erholung dürfte sich weiter verzögern.“

 

Konjunkturstimmung stagniert auf hohem Niveau

Nach dem Anstieg im Vormonat muss die Konjunkturerwartung wieder einen kleinen Rückschlag hinnehmen. Der Indikator verliert 1,9 Punkte. Mit aktuell 46,6 Zählern weist er jedoch noch immer ein sehr hohes Niveau auf. Im Vergleich zum Vorjahr beträgt das Plus knapp 40 Punkte.

Das gute Niveau belegt, dass die Verbraucher zuversichtlich bleiben, was die Erholung der deutschen Wirtschaft anbelangt. Das konjunkturelle Bild wird jedoch dadurch etwas getrübt, dass einige Unternehmen, wie z.B. in der Automobilindustrie, ihre Produktion aufgrund fehlender Zulieferteile zurückfahren müssen.  

 

Inflationssorgen bremsen Einkommensaussichten

Die Einkommenserwartungen müssen nach dem positiven Vormonat einen spürbaren Dämpfer hinnehmen. Der Indikator büßt 14,1 Zähler ein und sinkt auf 23,3 Punkte. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres steigt er um 13,5 Punkte.

Dieser Indikator leidet offenbar derzeit am stärksten unter den zunehmenden Inflationssorgen. Höhere Preise mindern die Kaufkraft der Einkommen. Zudem befürchten Beschäftigte Einkommenseinbußen durch Kurzarbeit, weil Unternehmen aufgrund unterbrochener Lieferketten ihre Produktion drosseln müssen.

 

Anschaffungsneigung steigt zum zweiten Mal in Folge

Trotz sinkender Konjunktur- und Einkommenserwartungen legt die Anschaffungsneigung im Oktober zum zweiten Mal in Folge zu. Nach einem Plus von sechs Zählern weist der Indikator nun 19,4 Punkte auf. Dies ist der beste Wert seit zehn Monaten. Im Dezember 2020 wurden 36,6 Punkte gemessen. Im Vorjahresvergleich beträgt das Minus 17,6 Punkte.


Verbraucheraufruf: Gaspreiserhöhung fragwürdig

11/2021 - Verbraucher:innen beschweren sich über Gaspreiserhöhungen im Zusammenhang mit der Einführung der CO2-Bepreisung.

  • vzbv will Rechtssicherheit zur Frage schaffen, ob die Weitergabe des CO2-Preises in laufenden Gas-Lieferverträgen in bestimmten Konstellationen zulässig ist.
  • Betroffene Verbraucher:innen zahlen womöglich zu viel für ihr Gas.

Seit Januar 2021 beschweren sich Verbraucher:innen in den Verbraucherzentralen über gestiegene Gaspreise, die Unternehmen mit der CO2-Bepreisung begründen. Ob die CO₂-Bepreisung in laufenden Verträgen von den Energieversorgern an Verbraucher:innen weitergegeben werden kann, ist bislang rechtlich nicht in allen Fällen geklärt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) möchte in zwei KoVernstellationen prüfen, ob Preiserhöhungen rechtmäßig sind und sucht dazu betroffene Verbraucher:innen.

 

Eine CO2-Bepreisung für mehr klimaverträgliches Verhalten ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen den Klimawandel und wird daher grundsätzlich vom vzbv unterstützt. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass die Weitergabe der CO2-Bepreisung an private Verbraucher:innen rechtlich einwandfrei erfolgt. Aktuell erhält der vzbv Beschwerden zu Gaspreiserhöhungen im Zusammenhang mit der Einführung der CO2-Bepreisung, wonach Verbraucher:innen für ihr Gas zu viel zahlen könnten: „Uns liegen Verbraucherbeschwerden vor, bei denen Preise trotz bestehender Preisgarantie erhöht wurden und Verbraucher:innen nicht auf ihr Sonderkündigungsrecht hingewiesen wurden. Genau solche Fälle suchen wir“, so Sabine Lund, Referentin im Team Marktbeobachtung Energie des vzbv. „Denn hier gibt es noch offene Fragen, die gerichtlich geklärt werden müssen.“ Damit für Verbraucher:innen Klarheit besteht, ob sie im Rahmen von Gaspreiserhöhungen in allen Konstellationen auch für die CO2-Bepreisung zahlen müssen, will der vzbv hier Rechtssicherheit schaffen.

 

HÖHERE GASKOSTEN WEGEN CO2-PREIS? MELDEN SIE SICH!

Unterstützen Sie die Verbraucherzentralen, damit Verbraucher:innen nicht zu viel für ihr Gas zahlen. Unter verbraucherzentrale.de können Verbraucher:innen, die seit Ende 2020 eine Gaspreiserhöhung beziehungsweise ein Infoschreiben zum CO2-Preis erhalten haben, ihre Unterlagen einreichen. Bei ausreichender Datenlage wird der vzbv dann eine Musterfeststellungsklage erwägen.


Erfolgreich im Homeoffice - Tipps für eine gesunde Work-Life-Balance

11/2021 - Flexibles Arbeiten von Zuhause ist inzwischen für viele Menschen eine Option. Welche Vorteile kann Homeoffice haben und wie gelingt der Einstieg? Um sich gut in der neuen Situation zurechtzufinden, gibt der Ratgeber Erfolgreich im Homeoffice der Stiftung Warentest zahlreiche Tipps, damit die Rahmenbedingungen stimmen.

Braucht man einen ergonomischen Arbeitsplatz mit höhenverstellbarem Schreibtisch? Wie hält man am besten Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen? Welche bewährten Arbeitstechniken helfen dabei strukturiert und konzentriert zu arbeiten?

 

Von der Pomodoro-Methode über das Eisenhower-Prinzip bis hin zur SMART-Methode. In dem Buch werden konkrete Arbeitsmethoden für gutes Selbstmanagement vorgestellt, die die Selbstmotivation stärken und konzentriertes Arbeiten fördern. In einem weiteren Kapitel wird aufgezeigt, wie man am besten Über- und Unterstunden dokumentiert oder welche Apps es gibt, die das Arbeiten im Team erleichtern. Um seelisch und körperlich gesund zu bleiben und Job und Privatleben im Gleichgewicht zu halten, hat das Buch ebenfalls viele Ratschläge parat. Auch in rechtlichen und steuerlichen Fragen hilft der Ratgeber der Stiftung Warentest. Er enthält wichtige Informationen rund um das Thema Versicherungen bei Unfall und Krankheit oder Tipps wie man den neuen Schreibtisch und Bürostuhl von der Steuer absetzen kann.

Erfolgreich im Homeoffice hat 177 Seiten und ist ab dem 28. Oktober für 19,90 Euro im Handel erhältlich. Über test.de/erfolgreich-im-homeoffice kann es außerdem online bestellt werden.


Finanzämter dürfen keine Zinsen mehr festsetzen

10/2021 - Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 17. September 2021 klargestellt, dass sowohl die festgesetzten Nachforderungs- als auch die festgesetzten Erstattungszinsen für Verzinsungszeiträume ab 1. Januar 2019 ausgesetzt werden. Steuerpflichtige müssen ab sofort keine Nachforderungszinsen mehr auf eine Steuernachzahlung entrichten. Umgekehrt erstatten die Finanzämter den Steuerpflichtigen ab sofort auch keine Steuerzinsen mehr. Diese Regelung über die Aussetzungsverfügung gilt solange bis der Gesetzgeber eine Neuregelung geschaffen hat, aufgrund derer die Neuberechnung und die Korrektur der ursprünglichen Zinsfestsetzungen erfolgen kann. Hintergrund ist die kürzlich ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit der Höhe des Zinssatzes auf Steuerforderungen in Höhe von 6 Prozent pro Jahr.

Die Regelung gilt ausdrücklich nicht für die Aussetzung anderer steuerlicher Zinsen wie z.B. Stundungs-, Hinterziehungs- oder Prozesszinsen.

Was Steuerpflichtige beachten sollten: Ein Einspruch gegen eine Aussetzung der festgesetzten Erstattungszinsen lohnt nicht, weil der Einspruch als unbegründet zurückgewiesen wird. „Positiv ist, dass aufgrund der ausgesetzten Erstattungszinsen zunächst keine Kapitalertragsteuer fällig wird“, erklärt Erich Nöll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Denn Zinsen auf Steuererstattungen führen beim Steuerpflichtigen zu Einkünften aus Kapitalvermögen und müssen versteuert werden.

Wer Hilfe bei seiner Einkommensteuererklärung braucht, sollte sich vom Lohnsteuerhilfeverein professionell für einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag beraten lassen. Dort wird auch der Steuerbescheid überprüft. Beratungsstellen der Mitgliedsvereine können auf der Homepage des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine e. V. abgerufen (www.bvl-verband.de) oder telefonisch erfragt werden (030 – 58 58 40 40).


Konsumklima fast wieder auf Vorkrisenniveau

10/2021 - Die Stimmung der Verbraucher hellt sich im September wieder auf. Sowohl Konjunktur- und Einkommenserwartung wie auch die Anschaffungsneigung steigen an. Folglich prognostiziert GfK für das Konsumklima für Oktober 0,3 Punkte und damit 1,4 Punkte mehr als im September dieses Jahres (revidiert -1,1 Punkte). Das sind Ergebnisse der GfK-Konsumklimastudie für September 2021.

Zur Erholung des Konsumklimas tragen aktuell die steigende Einkommensaussichten und Konsumneigung sowie eine sinkende Sparneigung bei. Damit erreicht das Konsumklima den höchsten Wert seit fast eineinhalb Jahren. Im April 2020 wurde zuletzt mit 2,3 Zählern ein besserer Wert gemessen.

„Der Anstieg der Inzidenz hat sich zum Zeitpunkt der Befragung deutlich verlangsamt und aktuell sind die Zahlen sogar leicht rückläufig. Dies lässt den Optimismus bei den Konsumenten steigen, dass die vierte Welle weniger ausgeprägt sein wird als von vielen befürchtet. Deshalb sehen viele Verbraucher wieder Spielraum für weitere Lockerungen der Beschränkungen“ erklärt Rolf Bürkl, GfK Konsumexperte. „Auch wenn das Konsumklima fast wieder sein Vorkrisenniveau erreicht hat, bleibt abzuwarten, ob von einer grundlegenden Trendwende gesprochen werden kann. Hier kommt es vor allem auch darauf an, wie sich das Infektionsgeschehen in den Wintermonaten entwickeln wird und ob neue Beschränkungen notwendig werden.“

Konjunkturstimmung am Wendepunkt?

Nach zwei Monaten mit zum Teil spürbaren Verlusten legt die Konjunkturstimmung im September wieder ordentlich zu. Der Indikator Konjunkturerwartung gewinnt 7,7 Zähler und klettert damit auf 48,5 Punkte. Folglich kann gut die Hälfte der Vormonatseinbußen in Höhe von 13,8 Punkten wettgemacht werden. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres steht momentan sogar ein Plus von gut 24 Punkten zu Buche.

Der zunehmende Konjunkturoptimismus signalisiert, dass die Verbraucher hierzulande die deutsche Wirtschaft auf Erholungskurs sehen, wenngleich die Dynamik etwas gemäßigter ausfällt als noch vor einigen Monaten erwartet. Ein stabiler Arbeitsmarkt trägt ebenfalls stark zum hohen Niveau der Konjunkturerwartung bei.

Einkommenserwartung klettert auf Vorkrisenniveau

Nachdem die Einkommensaussichten im Vormonat noch stagnierten, legen sie im September spürbar zu. Nach einem Plus von 6,9 Punkten steigt der Einkommensindikator auf 37,4 Punkte. Ein höherer Wert wurde mit 41,2 Punkten zuletzt im Februar 2020, also vor der Krise, gemessen. Im Vergleich zu September 2020 beträgt das Plus gut 21 Punkte.

Aufkommende Diskussionen über Inflation beeinflussen die Einkommensstimmung nicht wesentlich. Dies zeigt auch die Tatsache, dass die Preiserwartungen der Konsumenten im September sogar geringfügig gesunken sind. Zudem sorgt die überaus stabile Beschäftigungslage dafür, dass die Angst vor Arbeitslosigkeit, und damit auch die Furcht vor Einkommenseinbußen momentan eine eher untergeordnete Rolle spielen.

Anschaffungsneigung mit leichten Gewinnen

Neben den Einkommensaussichten gewinnt auch die Anschaffungsneigung hinzu. Der Indikator weist nach einem Plus von 3,1 Zählern aktuell einen Wert von 13,4 Punkten auf. Im Gegensatz zu Konjunktur- und Einkommenserwartung weist die Konsumneigung jedoch ein niedriges Niveau auf. Dies zeigt auch der Vorjahresvergleich. Gegenüber September 2020 beträgt das Minus 25 Punkte. Dieses vergleichsweise niedrige Niveau verwundert nicht, denn Maskenpflicht und Abstandsregeln dämpfen trotz gut gefüllter Geldbeutel nach wie vor die Lust am Einkaufen. Erst wenn diese Beschränkungen wegfallen, wird sich die Konsumneigung nachhaltig erholen können.

Voraussichtliche Veröffentlichungstermine Q4 2021:
•    Mittwoch, 27.10.2021, 8 Uhr
•    Donnerstag, 25.11.2021, 8 Uhr
•    Dienstag, 21.12.2021, 8 Uhr


Zur Methode

Der Befragungszeitraum für die aktuelle Analyse war vom 2. bis 13. September 2021. Die Ergebnisse sind ein Auszug aus der Studie „GfK-Konsumklima MAXX“ und basieren auf monatlich rund 2.000 Verbraucherinterviews, die im Auftrag der EU-Kommission durchgeführt werden. In diesem Report werden die Indikatoren grafisch aufbereitet und kurz kommentiert. Das Konsumklima bezieht sich explizit auf die gesamten privaten Konsumausgaben. Der Einzelhandel macht jedoch – je nach Abgrenzung – lediglich etwa 30 Prozent der privaten Konsumausgaben aus. Der Rest sind Dienstleistungen, Reisen, Miete, Gesundheitsdienstleistungen sowie der gesamte Wellness-Bereich. Auch hierbei geht es nicht um die Einzelhandelsumsätze, sondern um die gesamten Konsumausgaben der Verbraucher. Die Anschaffungsneigung ist – wie alle anderen Indikatoren auch – ein Stimmungsindikator. Sie fragt, ob die Verbraucher es derzeit für ratsam halten, größere Anschaffungen zu tätigen. Selbst wenn sie dies mit „Ja“ beantworten, müssen noch zwei weitere Voraussetzungen für einen Kauf vorhanden sein: Der Verbraucher muss das nötige Geld für eine solche größere Anschaffung besitzen und auch eine Notwendigkeit für diese Anschaffung sehen. Zudem handelt es sich hier tatsächlich ausschließlich um langlebige Gebrauchsgüter, die auch ein größeres Budget erfordern.


September teuerster Benzin-Monat seit acht Jahren

10/2021 - ADAC Auswertung der Kraftstoffpreise: Im Vergleich zum August klettert Benzin um 1,2 Cent, Diesel um 2,5 Cent

So teuer wie im September war Benzin seit acht Jahren nicht. Wie die aktuelle ADAC Auswertung der Kraftstoffpreise in Deutschland zeigt, stieg der Preis für einen Liter Super E10 gegenüber dem Vormonat um 1,2 Cent auf durchschnittlich 1,569 Euro je Liter. Noch deutlicher verteuerte sich Diesel: Für einen Liter mussten die Autofahrer im Monatsmittel 1,411 Euro bezahlen, im August war der Preis noch 2,5 Cent niedriger. Teurer als im September war Super E10 zuletzt im August 2013, Diesel im November 2018.

Der letzte Tag im September war auch der teuerste Tag zum Tanken: Ein Liter E10 kostete am 30. September 1,586 Euro, ein Liter Diesel 1,452 Euro. Am preiswertesten war E10 am 2. September mit 1,557 Euro, Diesel war am 1. September mit 1,387 Euro am günstigsten.

Bereits nach neun Monaten ist absehbar, dass das laufende Jahr deutlich teurer als das Jahr 2020 sein wird. Dies zeigt sich eindrucksvoll am Preisanstieg seit dem 1. Januar 2021, dem bislang günstigsten Tag des Jahres: Damals kostete ein Liter Super E10 1,324 Euro und damit 26,2 Cent weniger als am 30. September, dem teuersten Tag des Jahres. Diesel kletterte im selben Zeitraum von 1,215 Euro um 23,7 Cent.

Auswertungen des ADAC zeigen, dass Benzin und Diesel meist zwischen 18 und 19 Uhr sowie zwischen 20 und 22 Uhr am günstigsten sind. Wer diese Faustregel berücksichtigt und die Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Tageszeiten und den Anbietern nutzt, kann beim Tanken stets einige Euro sparen.

Unkomplizierte und schnelle Hilfe bietet die Smartphone-App "ADAC Spritpreise" - jetzt im neuen Design. Neben den aktuellen Kraftstoffpreisen liefert sie nun auch eine Punkt-zu-Punkt Navigation und eine detaillierte Routenplanung. Daneben erleichtern aktuelle Informationen zum Verkehrsfluss Autofahrern die Fahrt zur günstigsten Tankstelle. Ausführliche Informationen zum Kraftstoffmarkt und aktuelle Preise gibt es auch unter www.adac.de/tanken.


Von Magdeburg bis München - Wohneigentum in Zahlen

09/2021 - LBS-Broschüre "Markt für Wohnimmobilien 2021" neu erschienen - Analysen zu Teilmärkten und Einflussfaktoren - Aktuelle Einschätzung zu Corona-Auswirkungen

265.000 Euro in Magdeburg, 1,7 Millionen Euro in München - so weit liegen die Preise für typische freistehende Einfamilienhäuser in der Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt und jener von Bayern auseinander. Das ist nur eines der Ergebnisse der Frühjahrsbefragung von Immobilienvermittlern der Landesbausparkassen und Sparkassen. Wie zu Beginn eines jeden Jahres gaben die Marktbeobachter auch in diesem Jahr Auskunft über die Preissituation vor Ort und ihre Erwartungen zur Entwicklung des Marktes in den kommenden Monaten. Entstanden ist so ein Preisspiegel für mehr als 1.000 Städte, der Immobilieninteressenten eine Orientierung liefert, mit welchen Preisen sie gerade rechnen müssen - und welche gerechtfertigt sind. Der Blick in die Zukunft verspricht noch keine Entspannung: Die Experten gehen fast überall in Deutschland von einer ungebrochenen Nachfrage, einer kaum gebesserten Angebotssituation und weiter steigenden Preisen aus. Sie beobachten aber auch, dass die Pandemie- und Lockdown-Erfahrungen die Wohnwünsche verändert haben: Die Vororte der Städte und der ländliche Raum im erweiterten Einzugsgebiet könnten künftig als Wohnstandorte stärker gefragt sein - auch damit sich die Menschen wichtiger gewordene Wohnansprüche wie einen Garten und eine größere Zimmerzahl erfüllen können.

Wie in jedem Jahr liefert die LBS-Broschüre "Markt für Wohnimmobilien" neben den Markteinschätzungen in kompakter Form die wichtigsten Kennziffern rund um den Wohnungsmarkt - zusammengestellt aus der amtlichen Statistik und interessanten Studien. Zu entdecken sind erfreuliche wie weniger erfreuliche Entwicklungen unter anderem in den Themenfeldern Bautätigkeit, Baufinanzierung, Rahmenbedingungen, Eigentumsbildung und Klimaschutz. Auf der Habenseite steht sicherlich der Neubau: Die Baugenehmigungen haben ihr hohes Niveau der vergangenen Jahre gehalten (2020: 368.000) und die Zahl der fertiggestellten Wohnungen übertrifft erstmals seit langer Zeit wieder die Marke von 300.000. Zugleich wird aber auch der Rückstau an genehmigten, aber noch nicht gebauten Ein-und Mehrfamilienhäusern immer größer: Fast 780.000 unvollendete Wohneinheiten harren mittlerweile der Schlüsselübergabe.

Ebenfalls in die Kategorie "unerfreulich" fallen die weiter gestiegenen Baukosten (seit 2015 um 16,4 Prozent), die erstmals seit der Wiedervereinigung leicht sinkende Wohneigentumsquote und das schrumpfende Potenzial an Ersterwerbern einer Wohnimmobilie. Letzteres resultiert vor allem daraus, dass das angesparte Eigenkapital vieler Mieter nicht mit den steigenden Immobilienpreisen Schritt gehalten hat. Erfreulich ist dagegen das Engagement der Wohneigentümer für die Energiewende im Eigenheim. Zugleich wird aber auch ersichtlich: Der Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand ist immer noch weit.

Die Broschüre:

Markt für Wohnimmobilien 2021, herausgegeben von der Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband, kann kostenlos bestellt werden. Bestellungen sind unter Angabe des Stichworts "Immobilienmarkt 2021" auch per Fax oder E-Mail möglich:

Fax: 02225/8893-595

E-Mail: lbs@druckcenter.de

Die Bezugsadresse im Internet, wo die Broschüre auch zum Download zur Verfügung steht, lautet:

https://www.lbs-markt-fuer-wohnimmobilien.de/bestellen/


Nachhaltig anlegen - Rendite mit grünen Geldanlagen

09/2021 - Nachhaltige Geldanlagen bringen ähnlich hohe Erträge wie herkömmliche und zeigen, dass ein gutes Gewissen keine Rendite kosten muss. Zu diesem Ergebnis kommt die Zeitschrift Finanztest in ihrer aktuellen Ausgabe, für die sie nachhaltiges Tages- und Festgeld, ETF und aktiv gemanagte Fonds sowie deren Kaufwege untersucht hat. Wie eine nachhaltige Anlagestrategie am besten funktioniert, beschreibt die Finanztest-Anlageidee, das Pantoffel-Portfolio.

Inzwischen gibt es viele Fonds, die nicht in fossile Energien investieren und andere kontroverse Geschäfte ausschließen. Beim Nachhaltigkeitstest von 99 Fonds haben vier aktiv gemanagte Fonds und ein Indexfonds die beste Nachhaltigkeitsbewertung bekommen. ETF, börsengehandelte Fonds, sind weniger streng, deshalb haben die besten nur drei von fünf Punkten in der Finanztest-Nachhaltigkeitsbewertung. Außer auf die Nachhaltigkeit sollten Anleger aber auch auf den Anlageerfolg achten, den Finanztest ebenfalls bewertet. Nachhaltig anlegen kann man auch in Tages- und Festgeld bei ethisch-ökologischen Banken – wie fast überall zu nicht üppigen Zinsen. Bei diesen Banken kann man auch ein Girokonto eröffnen.

Als Geldanlagekonzept empfiehlt Finanztest das Pantoffel-Portfolio. Es besteht aus einem Sicherheitsbaustein – dem Tagesgeld – und einem Renditebaustein. Hierfür eignen sich weltweit anlegende ETF, die von Finanztest als 1. Wahl gekennzeichnet werden. Beim Test ergaben sich sechs solche ETF mit einer Nachhaltigkeitsbewertung von drei Punkten. Je nach Risikobereitschaft entscheiden sich Anleger beim Pantoffel-Portfolio für einen Mix mit 25, 50 oder 75 Prozent Aktien. Finanztest zeigt außerdem, bei welchen Anbietern es günstige Wertpapierspardepots für empfehlenswerte Fonds gibt, wo man Sparpläne abschließen kann und wie viel der Fondskauf kostet.

Der Test Nachhaltig anlegen findet sich in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/nachhaltige-fonds abrufbar.


Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft: Allensbach-Studie zu Nachhaltigkeit und sozialer Marktwirtschaft

09/2021 - Rückhalt für die soziale Marktwirtschaft ist so groß wie nie zuvor in 25 Jahren | Mehr als zwei Drittel der Befragten sehen wirtschaftliches Wachstum als Erfolgsrezept

Der Rückhalt für die soziale Marktwirtschaft ist derzeit so groß wie nie zuvor in 25 Jahren: 56 Prozent der Bürgerinnen und Bürger haben eine gute Meinung vom deutschen Wirtschaftssystem. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Gemeinschaftsausschusses der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft. Der Gemeinschaftsausschuss und das Institut stellten die Untersuchung „Nachhaltigkeit in der sozialen Marktwirtschaft“ am Mittwoch in Berlin vor. Ziel war herauszufinden, ob die Bevölkerung der sozialen Marktwirtschaft eine Problemlöser-Funktion für aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen wie den Klima- und Umweltschutz zutraut.

Der Vorsitzende des Gemeinschaftsausschusses, BDI-Präsident Siegfried Russwurm, sagte: „Die soziale Marktwirtschaft hat sich insbesondere in der Corona-Krise bewährt. Das Vertrauen in unsere Wirtschaftsordnung ist weiter gestiegen. Eine deutliche Mehrheit hat eine gute Meinung vom deutschen Wirtschaftssystem. 69 Prozent der Befragten sprechen sich explizit für wirtschaftliches Wachstum als Erfolgsrezept aus. Der Freiraum für Unternehmen, kreativ und innovativ zu sein, neue Produkte und Prozesse auszuprobieren, Märkte auf- und auszubauen, ist an unserem Standort zentral für die Bewältigung der Zukunft.“ Steffen de Sombre, Projektleiter am Institut für Demoskopie Allensbach, unterstrich: „Auch Personen aus weniger einkommensstarken Sozialschichten stehen der sozialen Marktwirtschaft derzeit deutlich eher befürwortend als ablehnend gegenüber. Hier spiegelt sich sicher auch die lange Phase wirtschaftlichen Wachstums vor der Corona-Krise wider, von der sehr weite Kreise der Bevölkerung profitiert haben.“

Faire Löhne und sichere Arbeitsplätze besonders wichtig

An ein Wirtschaftssystem stellt die Bevölkerung vor allem die klare Forderung, faire Löhne (80 Prozent) und möglichst sichere Arbeitsplätze (69 Prozent) sicherzustellen. Dies erwarten die meisten Menschen mehr noch als Klimaschutz und Nachhaltigkeit (je 60 Prozent). Die Bekämpfung des Klimawandels dürfe nicht zulasten von Arbeitsplätzen gehen (54 Prozent). Nach Einschätzung der Bevölkerung führt gerade die soziale Marktwirtschaft zu mehr Gerechtigkeit.

Wirtschaft als Problemlöser

Die Befragten sehen in der Wirtschaft den wichtigsten Akteur, wenn es um Fortschritte im Klimaschutz geht: 89 Prozent sind überzeugt, dass die Wirtschaft zum Klimaschutz viel oder sehr viel beitragen kann. Auf dem Weg dorthin sprechen Gesellschaft und Wirtschaft dieselbe Sprache: Statt Verbote und Regulierungen erachten 60 Prozent der Befragten Anreize im Namen der Nachhaltigkeit als sinnvoller.

Hohe Bereitschaft für Klimaschutz in Gebäuden

Eigentümerinnen und Eigentümer wie Mieterinnen und Mieter zeigen sich bereit, ihren Beitrag zu klimafreundlicher Gebäudemodernisierung zu leisten. Das gilt auch für die Akzeptanz steigender Kaltmieten durch Modernisierungsmaßnahmen, wenn damit gleichzeitig die Heizkosten sinken. Zwei von drei Befragten (66 Prozent) sehen in staatlichen Fördermaßnahmen für den umweltfreundlichen Umbau eine wichtige Maßnahme für den Klimaschutz.

Klimaschutz-Forderungen und Konsumverhalten ambivalent

Laut Studie ist zwar etwa ein Drittel bereit, deutlich höhere Preise für Fleisch zu akzeptieren (34 Prozent). Aber die Bereitschaft sinkt rapide, wenn es um Einschränkungen oder höhere Preise für Strom oder Heizmittel geht (je sechs Prozent). Gar keine höheren finanziellen Belastungen durch den Klimaschutz darf es für rund die Hälfte der Befragten geben (55 Prozent).

Für die repräsentative Studie hat das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Gemeinschaftsausschusses vom 3. Juli bis zum 14. Juli bundesweit 1028 Personen ab 16 Jahren mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland befragt.

Link zur gesamten Allensbach-Studie und ausgewählten Folien


Katastrophen-Warn-Apps - Eine reicht nicht, Lücke beim iPhone

08/2021 - Extreme Regenfälle, Sturzfluten, Explosionen – was können Katastrophen-Warn-Apps hier leisten? Die Stiftung Warentest stellt einige Apps vor und kommt zu dem Schluss: Alle Apps haben auf dem iPhone eine Lücke. Außerdem kann es im Ernstfall zu wenig sein, wenn nur eine App installiert ist.

iPhone-Nutzer werden derzeit von keiner App gewarnt, wenn sie ihr Smartphone in den „Nicht stören“-Modus setzen, was viele Nutzer nachts tun. Technisch wäre eine Warnung jedoch möglich, wenn die App-Entwickler die Funktion namens „Critical Alerts“ bei Apple beantragt hätten. Das können sie seit 2018 tun, für eine Katastrophen-Warn-App sollte die entsprechende Begründung kein Problem sein.

Der Praxis-Check der Stiftung Warentest zeigt: Keine der Apps Nina, Katwarn, Biwapp, WarnWetter und „Meine Pegel“ bietet bisher die Critical-Alerts-Funktion. Unter Android gibt es diese Lücke nicht. Hier kann man für jede App in den Einstellungen festlegen, ob sie auch im Modus „Nicht stören“ akustische Warnungen ausgeben darf.

Damit alle Bürgerinnen und Bürger, die per App gewarnt werden wollen, nicht mehrere Programme installieren müssen, ist vertraglich zwischen Katwarn und Nina sowie Biwapp und Nina vereinbart, dass Warnungen jeweils in beide Richtungen ausgetauscht werden. Nina-Nutzer sollten also eigentlich alle Warnungen erhalten.

Bei der Flutkatastrophe im Juli war das im Landkreis Ahrweiler allerdings nicht der Fall. Woran das lag und ob es sich wiederholen kann, bleibt unklar. Die Stiftung Warentest weist daher darauf hin, dass es sinnvoll sein kann, neben Nina zumindest eine weitere App zu installieren, etwa Katwarn oder Biwapp, sofern sie von der örtlichen Kommune genutzt wird.

Was die einzelnen Apps konkret leisten, wie sie aussehen und welche Warnseiten es im Web gibt, ist kostenlos unter www.test.de/warn-apps veröffentlicht.


Der digitale Euro - vzbv veröffentlicht Anforderungen aus Verbrauchersicht

08/2021 - Mit ETF-Sparplänen können Anleger sich sehr einfach und preiswert an Aktienmärkten beteiligen. Das geht bereits mit kleinen monatlichen Einzahlungen. Dabei sind die Renditechancen weitaus höher als bei allen anderen Sparformen. Die Zeitschrift Finanztest beschreibt in ihrer Juli-Ausgabe, wie man clever Vermögen aufbaut, welche Vorteile ETF-Sparpläne haben und welche Fonds sich für Einsteiger und Fortgeschrittene eignen. Sie informiert außerdem darüber, welche Banken und Broker am günstigsten sind.

  1. Der digitale Euro muss anonyme Zahlungen unter Gewährleistung der Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ermöglichen.
  2. Der digitale Euro muss für alle Verbraucher zugänglich sein.
  3. Der digitale Euro muss den Zahlungsverkehr sicherer vor technischen Ausfällen machen.
  4. Der digitale Euro muss Verbraucher unabhängiger von kommerziellen Interessen im Zahlungsverkehr machen.
  5. Der digitale Euro bedarf verlässlicher Regeln.
  6. Das Bargeld muss zukunftsfest gemacht werden.

Hintergrund

Das Bargeld gerät unter Druck, was Verbrauchern den Zugang zum gesetzlichen Zahlungsmittel erschwert. Gleichzeitig droht eine fortschreitende Privatisierung des Geldes. Beide Trends schaden Verbrauchern, indem es sie abhängig von wenigen kommerziellen Anbietern und anfällig für verbraucherschädliche Praktiken, wie dem Ausspähen des Ausgabeverhaltens, macht.

Der vzbv begreift den digitalen Euro deshalb als Chance, den digitalen Zahlungsverkehr verbraucherorientierter zu gestalten. So wie das Bargeld kann auch der digitale Euro als Korrektiv im Markt fungieren und verbraucherschädliche Praktiken einhegen, indem es Verbrauchern als vertrauenswürdige und sichere Alternative zu privaten Zahlungsinstrumenten bereitsteht. Damit Verbraucher auch künftig die Wahl haben, wie sie bezahlen möchten, braucht es ein Maßnahmenpaket, das die leichte Verfügbarkeit von Bargeld und seine universelle Annahme im Handel langfristig gewährleistet. Download: Der digitale Euro


Spenden steuerlich absetzbar - Sonderregelungen für NRW, Rheinland-Pfalz und Bayern

08/2021 - Die Hilfs- und Spendenbereitschaft der Bevölkerung für die vom Hochwasser betroffenen Menschen in diesen Tagen ist enorm. Die Hilfsorganisationen bitten zwischenzeitlich darum, keine Sachspenden mehr vorzunehmen, weil zu wenig Lagermöglichkeiten in der Umgebung vorhanden sind und die Sortierung einfach zu aufwändig ist. „Auch der Aufwand für die Erstellung einer Spendenbescheinigung bei Sachspenden ist hoch,“ sagt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine e.V. in Berlin.

Mit Geldspenden können die Hilfsorganisationen schnell und einfach die notwendigen Dinge wie Lebensmittel, Hygieneartikel, Medikamente usw. besorgen. Die in diesem Jahr geleisteten Spenden reduzieren bei der Einkommensteuererklärung 2021 als Sonderausgaben die steuerliche Belastung. Spenden wirken sich bis maximal zwanzig Prozent der gesamten Einkünfte steuermindernd aus.

Voraussetzung ist, dass die Spende an eine gemeinnützige Organisation fließt. Auch Spenden unmittelbar an die vom Hochwasser betroffenen Städte und Gemeinden werden vom Finanzamt anerkannt.

Bei Spenden bis zu 300 Euro reicht ein Zahlungsbeleg oder Kontoauszug als Spendennachweis. Bei größeren Beträgen ist eine Spendenbestätigung erforderlich. Die großen Hilfsorganisationen senden solche Bestätigungen meist zu Beginn des kommenden Jahres zu. Nöll: „Auch wenn die Belege über die Spenden nicht mehr mit der Steuererklärung eingereicht werden müssen, können sie jederzeit angefordert werden. Deshalb sollten sie gut aufgehoben werden.“

Eine Sonderregelung gilt derzeit für Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern. Unabhängig von der Höhe gilt bis zum 31.10.2021 aufgrund der entsprechenden Erlasse der vereinfachte Spendennachweis. Das bedeutet, es reicht ein einfacher Zahlungsnachweis, wie ein Einzahlungsbeleg, eine Überweisungskopie oder der Kontoauszug.

Zu beachten: Dies gilt nur für Spenden, die auf ein extra dafür eingerichtetes Hochwasser-Sonderkonto einer anerkannten Organisation fließen.



Auch bei Online-Verträgen darf per Brief gekündigt werden

07/2021 - Unternehmen dürfen ihren Kunden nicht vorschreiben, dass sie bei Online-Verträgen ausschließlich auf elektronischem Weg kommunizieren dürfen. Das hat das Landgericht Hamburg nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Energieversorger Lichtblick SE entschieden. Es sei unzulässig, eine Kündigung oder einen Widerruf des Vertrags per Brief auszuschließen. Auch eine Entgeltklausel für die Nutzung des Postweges ist demnach unwirksam.

„Kein Kunde sollte diskriminiert werden, weil er am bewährten Brief bei einer Kündigung festhält. Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist deswegen gut und wichtig. Es ist schön, wenn Verbraucher mit Firmen per mail (oder Chat?) kommunizieren können. Gerade bei einer Kündigung sollten Verbraucher aber die Wahlfreiheit haben, wie sie das dem Unternehmen mitteilen wollen “, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv.

Kunden konnten Gaslieferverträge bei der Firma Lichtblick auch telefonisch unter Angabe einer E-Mail-Adresse abschliessen. Die Bestätigung erhielten Kunden nach Verifizierung ihrer E-Mail im Kundenportal. Die Vertragsbedingungen enthielten die Klausel: „Diese Lieferverträge sind reine Online-Verträge, d.h. die Kommunikation erfolgt ausschließlich auf elektronischen Kommunikationswegen.“ Der vzbv hatte diese Einschränkung als unzulässig kritisiert. Sie schließe zum Beispiel aus, dass Kunden per Einschreiben mit Rückschein kündigen, um den Zugang sicher nachweisen zu können.

Kündigung per Post darf nicht ausgeschlossen werden

Die Richter gaben der Unterlassungsklage des vzbv statt. Der Wortlaut der Klausel schließe jede andere als eine elektronische Kommunikation mit dem Unternehmen aus. Dagegen dürften Kunden nach der gesetzlichen Regelung auch mit einem einfachen Brief oder mit einem Einschreiben kündigen und andere Erklärungen abgeben. Die Klausel lasse einen durchschnittlichen Vertragspartner völlig darüber im Unklaren, wie und in welcher Form er eine wirksame Kündigungserklärung abgeben könne.

Kosten für Briefpost blieben unklar

Als unwirksam erklärte das Gericht auch eine Klausel, nach der Lichtblick seinen Kunden Kosten für Briefe „verursachergerecht“ in Rechnung stellen kann, wenn sie sich noch nicht auf dem Kundenportal registriert haben oder dem Unternehmen eine elektronische Kommunikation aus „vom Kunden zu vertretenden Gründen“ nicht möglich ist. Die Kosten für die Briefpost seien in keiner Weise präzisiert, monierten die Richter. Es sei schon nicht erkennbar, ob neben dem Porto weitere Kosten für Material oder Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt werden sollen. Die Kosten könnten dadurch unangemessen hoch ausfallen.


ETF-Sparpläne: Einfach und renditestark

07/2021 - Mit ETF-Sparplänen können Anleger sich sehr einfach und preiswert an Aktienmärkten beteiligen. Das geht bereits mit kleinen monatlichen Einzahlungen. Dabei sind die Renditechancen weitaus höher als bei allen anderen Sparformen. Die Zeitschrift Finanztest beschreibt in ihrer Juli-Ausgabe, wie man clever Vermögen aufbaut, welche Vorteile ETF-Sparpläne haben und welche Fonds sich für Einsteiger und Fortgeschrittene eignen. Sie informiert außerdem darüber, welche Banken und Broker am günstigsten sind.

Wer langfristig Vermögen aufbauen will, kommt nicht daran vorbei, sich an Aktien zu beteiligen. Mit Sparplänen auf börsengehandelte Indexfonds, sogenannte ETF, geht das einfach und preiswert, bei vertretbarem Risiko. Wer zum Beispiel 30 Jahre lang 200 Euro pro Monat einzahlt, kommt bei einer eher vorsichtigen Renditeannahme von 6 Prozent pro Jahr auf einen Betrag von rund 175.000 Euro.

Die Finanzexperten erläutern Schritt für Schritt, wie selbst Anfänger zum ETF-Sparplan kommen: Von der Auswahl und Eröffnung eines Wertpapierdepots über das Festlegen des Sparziels, der Sparsumme und des Sparintervalls bis zur Auswahl der ETF. Für Einsteiger empfiehlt Finanztest vor allem Weltindizes, die zwischen rund 1500 und mehr als 3000 Aktien zusammenfassen und listet empfehlenswerte ETF auf.

ETF-Sparpläne sind völlig unverbindlich und flexibel. Es gibt keine feste Laufzeit oder andere Verpflichtungen und sie lassen sich auch kurzfristig zu Geld machen, wenn es einen finanziellen Engpass gibt. Finanztest zeigt, bei welchen Banken und Brokern Anleger ETF-Sparpläne abschließen können. Darunter sind sogar einige Anbieter mit kostenlosen Sparplänen.

Der Test ETF-Sparpläne findet sich in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/etf-sparplan abrufbar.


Wichtig nach dem Urlaub: Kontoauszüge prüfen

07/2021 - Viele Deutsche sind wieder aus dem Urlaub zurück. Jetzt heißt es: Kontoauszüge kontrollieren. Denn auf Reisen werden girocards und Kreditkarten besonders oft gezückt. Sei es, um Bargeld am Automaten abzuheben, Hotel- und Restaurantrechnungen oder Supermarkteinkäufe bargeldlos bzw. kontaktlos zu bezahlen. Daher ist es sinnvoll, sämtliche Belege der getätigten Verfügungen im Urlaub zu sammeln. Nur durch einen genauen Vergleich der Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen mit den Ausgaben und Abhebungen lässt sich feststellen, ob die richtigen Beträge abgebucht wurden. Werden Kontobelastungen entdeckt, die man nicht selbst mit der Zahlungskarte getätigt hat, sollte sofort die Bank oder Sparkasse kontaktiert und die Karte vorsorglich gesperrt werden. Außerhalb der Öffnungszeiten des Kreditinstituts ist das rund um die Uhr über den zentralen Sperr-Notruf 116 116* möglich. Auch die Sperr-App 116 116 hilft: Hier können die Daten der Zahlungskarten gespeichert und girocards direkt aus der App gesperrt werden.

* Sperr-Notruf 116 116 aus Deutschland kostenfrei. Aus dem Ausland mit jeweiliger Landesvorwahl von Deutschland vorweg (meist +49). Sollte der Sperr-Notruf in seltenen Fällen aus dem Ausland nicht geroutet werden können, gibt es alternativ die Rufnummer +49 (0) 30 4050 4050; Gebühren für Anrufe aus dem Ausland abhängig vom ausländischen Anbieter/Netzbetreiber.


Hilfreich gegen Hacker: VPN-Dienste im Vergleich

06/2021 - Auch wenn im Test von VPN-Diensten der beste Anbieter nur die Note Befriedigend erhält: Ohne virtuelles privates Netzwerk sollte niemand öffentliche WLan-Netze nutzen, urteilt die Stiftung Warentest nach dem Test von 14 Anbietern. Technisch überzeugen einige, im Kleingedruckten gibt es aber meist sehr deutliche Mängel.

Ein VPN-Dienst leitet den gesamten Datenverkehr über einen eigenen Server und verschlüsselt ihn dabei. So können Nutzer selbst in ungeschützten Netzen sicher surfen. „So wie man einen Supermarkt derzeit nur mit Maske betritt, sollte man das öffentliche Netz von Café, Bahn oder Bibliothek nur mit VPN betreten“, rät Testleiter Gunnar Schwan.

Besonders nützlich im Test erwiesen sich kostenpflichtige Programme, die besten sind für 4 bzw. 2 Euro im Monat erhältlich. Durch Mängel in AGB und Datenschutzerklärung erhalten aber auch sie nur ein Befriedigend. Von 14 Anbietern schnitten fünf nur ausreichend ab und ein Dienst sogar mangelhaft.

Neben dem Schutz vor Hackern punkten VPN-Dienste auch mit Zusatzfunktionen: Sie können auf Reisen in autoritären Ländern die Zensur umgehen oder zum Beispiel beliebte Videos zugänglich machen, die im eigenen Land gesperrt sind.

Der detaillierte Test VPN-Dienste findet sich in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online unter www.test.de/vpn abrufbar.


Digitale Zahlungssysteme lösen Bargeld weltweit schneller ab

06/2021 - Internationale Überweisungen in Echtzeit, Super-Apps als Serviceplattformen mit eigenen Bezahlfunktionen und Cyberwallets dürften bald auch in Europa keine Zukunftsmusik mehr sein. Wie aus der Payment-Studie "Charting a cause amid evolution and revolution" der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) und ihrer globalen Strategieberatung Strategy& hervorgeht, werden bargeldlose Transaktionsvolumen weltweit bis 2025 um mehr als 80 Prozent auf 1,9 Billionen (2020: 1 Billion) zulegen. Bis 2030 dürfte sich die Zahl der digitalen Zahlungen pro Person nahezu verdreifachen.

"Die Corona-Pandemie hat den Wechsel von Bargeld auf digitale Zahlungen um drei bis fünf Jahre beschleunigt", erklärt Andreas Pratz, Partner bei Strategy& und Co-Autor der Studie. "Die gesamte Infrastruktur des Zahlungsverkehrs verändert sich fundamental. Durch die Entstehung neuer Zahlungswege und innovativer Geschäftsmodelle rückt auch das Szenario einer globalen bargeldlosen Gesellschaft in Sichtweite."

 

Super-Apps geben Richtung vor

Das kräftigste Wachstum wird für die asiatisch-pazifischen Märkte erwartet: Dort dürften die bargeldlosen Transaktionsvolumen bis 2025 um 109 Prozent und von 2025 bis 2030 um weitere 76 Prozent zulegen. Für Afrika werden bis 2025 Zuwächse um 78 Prozent und bis 2030 um 64 Prozent gesehen. In Europa sind bis zu 64 Prozent bzw. 39 Prozent mehr digitale Transaktionen möglich. Für die USA und Kanada werden niedrigere Zuwachsraten prognostiziert.

Während in Asien bereits zahlreiche neue Geschäftsmodelle und Innovationen wie multifunktionale "Super-Apps" großer E-Commerce-Konzerne oder QR-Codes für den Supermarkteinkauf zum Einsatz kommen, herrscht in Europa, Nord- und Südamerika ein wesentlich langsameres Innovationstempo. Zwar steigt in Europa die Akzeptanz für Karten und mobile Zahlungen, doch in einigen der größeren europäischen Volkswirtschaften - vor allem in Deutschland - gibt es immer noch mehr Bargeld als bargeldlose Transaktionen.

 

Makrotrends Digitalgeld und Wallets

Der tiefgreifende Wandel im internationalen Zahlungsverkehr betrifft nicht nur traditionelle Zahlungsmittel für Waren und Dienstleistungen wie Bargeld oder analoge Rechnungen - die gesamte Infrastruktur der Zahlungsverkehrssysteme weltweit bis hin zu den Geschäftsmodellen der Marktakteure stehen vor einem Quantensprung. Der Studie zufolge werden sechs Makrotrends den Zahlungsverkehr in den kommenden fünf Jahren wesentlich beeinflussen. Dazu zählen unter anderem Digitalwährungen, digitale Geldbörsen und grenzüberschreitende Zahlungen.

 

"Alle Akteure im internationalen Zahlungsverkehr sollten jetzt verstärkt in wettbewerbsfähige Zahlungslösungen investieren", ergänzt Maximilian Harmsen, Digital Payments Lead bei PwC Deutschland. "Die beschleunigte Umstellung auf digitale Zahlungen bietet neue Ertragschancen für die gesamte Branche, insbesondere für Banken und Alternative Payment Provider.".


Klimageräte und Sonnenschutzfolien im Test

06/2021 - Viele Räume heizen sich im Sommer so stark auf, dass sie kaum bewohnbar sind. Die Stiftung Warentest hat für die Juni-Ausgabe ihrer Zeitschrift test Klimageräte und Sonnenschutzfolien getestet und gibt auf 13 Seiten Tipps für eine kühle Oase. Bei den Klimageräten kühlen nur die teuren gut. Sonnenschutz­folien verringern Klimatisierungskosten und halten die Hitze gut ab.

Bei den Klimageräten prüften die Tester insgesamt 10 Geräte, davon 5 Monoblöcke und 5 Splitmodelle mit je einem Innen- und einem Außengerät. Die Monogeräte kosten zwischen 246 und 550 Euro und lassen sich ohne Handwerker und Genehmigung aufbauen. Ihr Nachteil: Der Abluftschlauch hängt aus dem offenen Fenster, durch das immer warme Luft nachströmt. Im Test kommt kein Gerät über ein Ausreichend hinaus. Die Splitgeräte müssen von Fachleuten installiert werden, außerdem brauchen Mieter die Genehmigung der Vermieterin. Die drei guten Geräte im Test kosten mehr als 2000 Euro.

Sonnenschutz­folien halten Hitze draußen und ersparen bestenfalls den Kauf eines Klimageräts. Ist ein Klimagerät schon vorhanden, senken sie die Stromkosten deutlich. Allerdings dunkeln sie Räume ab und erhöhen im Winter die Heizkosten. Je nach Fenstergröße und Raum können stark oder schwach reflektierende Folien die beste Wahl sein. Sie sind ab knapp 20 Euro pro Quadratmeter ohne Montage und ab knapp 80 Euro pro Quadratmeter mit Montage zu erhalten.

Die Tests Klimageräte und Sonnenschutzfolien findet sich in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift test und sind online unter www.test.de/klimageraete und www.test.de/sonnenschutzfolien abrufbar.


Sparkassen- und Bankgebühren: Bundesgerichtshof hält fast alle Erhöhungen für rechtswidrig

05/2021 - Nach dem spektakulären Urteil des Bundesgerichtshofs zu Bank- und Sparkassengebühren steht nun fest: Zahlreiche Kontoinhaberinnen und -inhaber haben ein Recht auf Erstattung von auf unzulässige Gebührenerhöhungen entfallenden Zahlungen. Darauf weist die Stiftung Warentest hin.

Sie sagt auf test.de, was Kontoinhaber jetzt tun müssen, um ihr Geld zurückzubekommen, und liefert Mustertexte für Forderungsschreiben. Für Inhaber von Konten, die früher noch kostenlos waren, summieren sich die Beträge auf anständige Summen. Hinzu kommen Zinsen. So haben viele Postbank-Kunden, die bis Oktober 2016 ein damals noch kostenloses Giro Plus-Konto eröffnet haben, meist einen Anspruch auf Erstattung von ziemlich genau 180 Euro einschließlich Zinsen.


Homeoffice-Pflicht? Jeder Vierte möchte dauerhaft von zuhause arbeiten

05/2021 - Seit dem Beginn der Corona-Pandemie ist das Homeoffice für viele in Deutschland fester Teil des Berufsalltags geworden. Im Rahmen des neu verabschiedeten Infektionsschutzgesetzes ist es jetzt sogar Pflicht. Auf dem Weg in eine neue Arbeitswelt wurde die Pandemie geradezu zum Beschleuniger des mobilen Arbeitens. Doch wie wird es mit dem Homeoffice nach Corona weitergehen? Ein Blick in die Zukunft wagte der digitale Versicherungsmanager CLARK in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut YouGov. Die bevölkerungsrepräsentative Studie zeigt: Jeder Vierte, der seit Corona im Homeoffice arbeitet, kann sich vorstellen auch dauerhaft zu 100 Prozent von zuhause aus zu arbeiten.

Deutsche zeigen hohe Bereitschaft für mobiles Arbeiten

Die Bereitschaft in Zukunft weiter von zuhause aus zu arbeiten, ist hierzulande hoch: Fast 60 Prozent der Befragten, die aktuell im Homeoffice sind, könnten sich diese Arbeitsform auch nach Corona weiterhin vorstellen. Zum Vergleich: Vor Corona haben gerade einmal 7 Prozent der Beschäftigten im Homeoffice gearbeitet. Sogar jeder Vierte (24 Prozent) würde wenn möglich dauerhaft zu 100 Prozent von zuhause arbeiten. In der Altersgruppe der 40 bis 49-Jährigen ist es schon jeder Dritte (35 Prozent). Bei weiteren 35 Prozent der Teilnehmer stand zum Zeitpunkt der Befragung bereits fest, dass das arbeitgebende Unternehmen nach der Pandemie Homeoffice als Option weiterhin anbietet wird. 18 Prozent sagen hingegen, dass sie wieder zu 100 Prozent ins Büro zurückkehren wollen, sobald Corona es ermöglicht.


Berufsunfähigkeitsversicherung: 35 von 71 Angeboten sind sehr gut

05/2021 - Berufsunfähigkeit kann jeden Menschen treffen – in Deutschland etwa ein Viertel der Berufstätigen. In vielen Fällen springt eine Berufsunfähigkeitsversicherung ein. 35 der 71 getesteten Tarife bewertet Finanztest mit Sehr gut, 32 mit Gut und 4 mit Befriedigend. Viele Versicherer punkten auch durch die Flexibilität ihrer Verträge.

47 Jahre sind Berufstätige im Schnitt alt, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen aus dem Job aussteigen müssen. Wer von seinem Beruf lebt und kein Geld aus anderen Quellen zur Verfügung hat, ist durch eine sehr gute Berufsunfähigkeitspolice am besten abgesichert.

Für den Test hat Finanztest drei Modellkunden identifiziert, für die die Versicherer Angebote für den preisgünstigsten Schutz übermitteln sollten. Die 35 sehr guten Tarife unterscheiden sich deutlich im Preis. So können zwischen dem günstigsten und dem teuersten Angebot durchaus 1.000 Euro Beitragsunterschied pro Jahr liegen. Dafür punkten die sehr guten Tarife besonders bei der Flexibilität ihrer Verträge. Dazu gehört beispielsweise, die garantierte Rente während der langen Vertragslaufzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung aufstocken zu können oder die Beiträge im Falle von Zahlungsschwierigkeiten zu stunden.

Keine volle Punktzahl gibt es für Angebote, deren Fragebögen zum Gesundheitszustand unklar oder unvorteilhaft für den Kunden sind. Der Fragebogen entscheidet unter anderem darüber, ob der Kunde bei einer Berufsunfähigkeit eine Rente erhält. Nicht für jede oder jeden ist es einfach, einen Vertrag zu bekommen. Finanztest rät: Wer vorerkrankt ist, einen riskanten Beruf hat oder einem gefährlichen Hobby nachgeht, sollte sich an mehrere Versicherer wenden. Ihre Annahmekriterien sind unterschiedlich. Auch Versicherungsmakler oder unabhängige Versicherungsberater können beim Vertragsabschluss weiterhelfen.

Der Test Berufsunfähigkeitsversicherung findet sich in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/berufsunfaehigkeit abrufbar.


Banken und Sparkassen vereinen Online-Bezahlverfahren

04/2021 - Banken und Sparkassen werden die Online Bezahlverfahren paydirekt, giropay und Kwitt unter der Marke giropay zusammenführen. Damit harmonisieren und verzahnen sie ihre Bezahlverfahren für Kunden und Händler und gehen den ersten Schritt zu einer einheitlichen Payment-Marke. Perspektivisch soll auch die girocard – und damit die in Deutschland am meisten genutzte Debitkarte –
integriert werden. Durch die Bündelung unter einer Marke stärken die Banken und Sparkassen ihr digitales Payment-Angebot rund um das Girokonto, das dadurch noch stärker in den Mittelpunkt des Bezahlens rückt.

„Die gemeinsame Marke giropay hat das Potenzial, zukünftig einen neuen Standard zu setzen und Bequemlichkeit, Sicherheit und europäischen Datenschutz miteinander zu verbinden“, so Dr. Joachim Schmalzl, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, der in diesem Jahr Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft ist. „Verbraucher werden sich nicht mehr die Frage stellen müssen, wie sie bezahlen – sie erhalten ein umfassendes Angebot für alle Kanäle von ihrer Hausbank.“

Schrittweise Einführung der konsolidierten Marke

Die Einführung („Roll-Out“) startet Mitte Mai mit der visuellen Vereinheitlichung von paydirekt und giropay. Ziel der damit beginnenden mehrmonatigen Übergangsphase ist es, giropay als übergeordnete Payment-Marke bei Kunden und Handel zu etablieren.

Nach und nach kann die P2P-Funktion „giropay Geld-Senden“ dann auf Basis des bestehenden Kwitt-Verfahrens von den bisher noch nicht an Kwitt angebundenen Banken integriert werden. Banken sowie Sparkassen, die das P2P-Verfahren Kwitt ihren Kunden bereits anbieten, stellen auf die Marke „giropay Geld-Senden“ im Mai um.


Rasenmäher im Test: Akku gewinnt, Kabel spart Geld

04/2021 - Akku-Rasenmäher sind praktisch und mehrere Modelle schlagen im Rasenmäher-Test der Stiftung Warentest das beste Modell mit Kabel. Die Kabellosen kosten jedoch deutlich mehr. Gute Rasenmäher mit Akku gibt es ab 320 Euro, den guten mit Kabel schon für 149 Euro.

Immer neue Akku-Rasenmäher kommen auf den Markt und ihre Reichweite steigt. Vier Modelle schaffen im Test um die 400 Quadrat­meter trockenen Sommerrasen, vor zwei Jahren waren vergleichbare Akkus ähnlicher Geräte schon nach weniger als 300 Quadratmetern leer.

Einige Hersteller empfehlen jedoch größere Flächen als mit einer Akkuladung zu schaffen ist. Alpina schafft im Test nur 281 statt der angegebenen 400 Quadratmeter, Ryobi nur 410 statt 700 Quadratmeter.

Im Dauertest machten einige Rasenmäher mit Kabel schlapp. Beim Rütteltest brach beim Gardena-Mäher am Ende der Holm zum Schieben ab. Und bei einigen Geräten verschleißen die Kohlebürsten im Motor zu schnell. Sie zu ersetzen ist für den Fachhandel zwar nicht schwierig – für einen gut 100 Euro teuren Mäher kommt das aber trotzdem häufig einem wirtschaftlichen Totalschaden gleich. Für zwei Rasenmäher lautet das Qualitätsurteil nur ausreichend, für zwei weitere mangelhaft.

Der Rasenmäher-Test findet sich in der April-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online unter www.test.de/rasenmaeher abrufbar


Elektro-Dienstwagen, private Elektroautos und Steuer: Das sollten Sie wissen

04/2021 - Wer sich ein Elektro-Auto kauft, kann sowohl mit einer Kaufprämie als auch mit Steuererleichterungen rechnen. Wie die staatliche Förderung für dienstliche oder private Elektroautos aussieht, ob gekauft oder geleast besser ist, und mit welchen Förderungen Hybrid-Fahrzeughalter rechnen können, das zeigt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

Elektro-Dienstwagen: Immer weniger Steuern

Für Elektro-Dienstwagen gibt es etliche steuerliche Förderungen. Wichtig dabei ist, dass private Fahrten mit dem Dienstwagen grundsätzlich versteuert werden müssen. Die einfachste Methode ist die 1-Pozent-Regelung: Dabei wird pauschal ein Prozent des Bruttolistenpreises des Firmenwagens zum monatlichen Gehalt hinzugerechnet. Hinzu kommen 0,03 Prozent des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer zur ersten Tätigkeitsstätte.

Übrigens: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Dienstwagen, die aufgrund der Corona-Pandemie längere Zeit im Homeoffice gearbeitet haben, können in bestimmten Fällen kräftig Steuern sparen. Wer als Dienstwagennutzer weniger als 180 Tage pro Jahr zur Arbeit fährt, kann für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit anstelle der 0,03-Prozent-Regel beantragen, dass nur jede tatsächliche Fahrt besteuert wird. Diese wird dann mit lediglich 0,002 Prozent berücksichtigt.

Interessant für alle Fahrer eines elektrischen Dienstautos ist: Seit 1. Januar 2019 wird der geldwerte Vorteil nur noch aus dem halben statt dem ganzen Listenpreis berechnet. Dadurch soll der vergleichsweise teure Anschaffungspreis ausgeglichen und somit ein Anreiz für den Kauf eines Elektro-Dienstwagens geschaffen werden. Und die Bundesregierung hat die Förderung für elektrische Firmenwagen weiter angehoben:

1. Seit Januar 2020 müssen Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis bis 40.000 Euro, die dienstlich genutzt werden, nur noch mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises monatlich als geldwerter Vorteil versteuert werden. Ab Juli 2020 wurde die Kaufpreisgrenze sogar auf 60.000 Euro angehoben. Diese neue Regel gilt für Elektrofahrzeuge, die vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2030 angeschafft oder geleast werden. Maßgeblich ist nicht das Datum des Kaufvertrags, sondern der Zeitpunkt der Lieferung des Autos.

Für andere Elektrofahrzeuge oder "reine" Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis über 60.000 Euro bleibt die 0,5 Prozent-Regelung von 2019 bestehen.

Gut zu wissen: Beide Steuervorteile werden auch bei der Fahrtenbuch-Methode berücksichtigt.

2. Für Hybrid-Elektrofahrzeuge gelten Sonderregeln. Nur wenn das aufladbare Hybridelektrofahrzeug eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt, greift seit 1. Januar 2019 ebenfalls die 0,5-Prozent-Regelung:

- Das Fahrzeug hat eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenem Kilometer.
- Die Reichweite des Fahrzeugs beträgt bei ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer.
Erfüllt der Hybrid keine der Voraussetzungen, gilt weiterhin der Nachteilsausgleich, der bis Ende 2018 gültig war. Dieser sieht vor, dass der Bruttolistenpreis gemindert wird - und zwar um pauschale Beträge für das Batteriesystem.

Übrigens: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit dem Dienstwagen von zu Hause aus zu ihrer ersten Tätigkeitsstätte fahren, können die Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen.

Private Elektroautos: Keine Kfz-Steuer, doppelter Zuschuss, Wallbox-Förderung

Die Bundesregierung will die Elektro-Mobilität weiter vorantreiben und erreichen, dass bis zum Jahr 2030 in Deutschland sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sind. Deshalb werden auch private Elektroautos steuerlich gefördert. Der wichtigste Vorteil: Elektroautos bleiben weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt auch für zwischen 2020 und 2025 erstmals zugelassene elektrische Fahrzeuge. Ursprünglich sollten batterieelektrische Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen wurden, lediglich zehn Jahre lang Kfz-steuerfrei bleiben.

Übrigens: Hybridfahrzeuge, die auch von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, profitieren nicht von diesem Steuervorteil.

Abgesehen von der Kfz-Steuerbefreiung unterstützt der Staat den Kauf privater Elektroautos folgendermaßen:

1. Für reine Elektro-Autos gibt es die sogenannte Innovationsprämie von bis zu 9.000 Euro und für Plug-in-Hybride liegt diese bei bis zu 6.750 Euro. Damit hat der Staat seinen Anteil an der Förderung verdoppelt. Von der Innovationsprämie profitieren folgende Elektrofahrzeuge:

- Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden sowie
- Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.
Plug-in-Hybride werden nur gefördert, wenn sie höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren oder bis Ende 2021 eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern haben, ab 2022 eine Mindestreichweite von 60 Kilometer und ab 2025 von mindestens 80 Kilometer.

Übrigens: Auch geleaste Elektrofahrzeuge profitieren von der Innovationsprämie. Die Höhe der Förderung ist dabei abhängig von der Leasingdauer und wird entsprechend gestaffelt. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend angepasst.

Eine Übersicht, wie hoch die staatliche Innovationsprämie für Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge ausfällt, gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: https://ots.de/ojROn8

2. Im Rahmen eines neuen Förderprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst der Bund seit November 2020 erstmals auch die Installation privater Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden. Gefördert wird nicht nur die sogenannte Wallbox selbst, sondern auch damit verbundene weitere Kosten. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt und ist unter anderem an folgende Voraussetzungen geknüpft:

- Die Ladestation muss über 11kW Ladeleistung verfügen, auf diese Leistung eingestellt werden und
- fest verbaut sowie 3-phasig an die Stromversorgung angeschlossen sein.
- Außerdem muss der Ladepunkt intelligent und steuerbar und
- auf der Liste förderfähiger Ladestationen des KfW gelistet sein.
Detailliertere Informationen zur Antragstellung und zum Zuschuss für mehrere Ladepunkte finden Sie auf den Internetseiten der KfW: https://ots.de/A3hU4q

Für alle Elektro-Autos: Aufladen beim Arbeitgeber ist steuerfrei

Seit 2017 ist das kostenlose oder verbilligte Aufladen eines Elektroautos oder Hybrids im Betrieb des Arbeitgebers steuerfrei. Das gilt nicht nur für Dienstwagen mit Elektromotor, sondern auch für private Elektrofahrzeuge.


Neues EU-Energielabel gut für Geldbeutel und Umwelt

03/2021 - Zum 1. März 2021 wurde das neue EU-Energielabel für die Haushaltsgeräteklassen Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Monitore und TV-Geräte eingeführt. Leuchtmittel sollen im September 2021 folgen, Backöfen, Wäschetrockner und Staubsauger voraussichtlich ab 2024. Das neue Label ist aussagekräftiger und soll Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihren Kaufentscheidungen besser unterstützen. Die ausgewiesenen Energieverbräuche sollen sich näher am Nutzerverhalten orientieren, zugleich wurden die Zusatzinformationen verbessert und erweitert.

„Das neue EU-Energielabel ist ein echter Fortschritt. Es beendet das bisherige Kennzeichnungs-Wirrwarr und hilft Verbrauchern, Strom und Kosten zu sparen und gleichzeitig die Umwelt zu entlasten. Mit der schrittweisen Rückkehr zur einheitlichen Kennzeichnung aller Geräteklassen von A bis G und der Neu-Einordnung der Energieeffizienz werden langjährige Forderungen des vzbv endlich umgesetzt“, sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller.

 

Die wichtigsten Änderungen aus Verbrauchersicht
Wichtigste Neuerung ist die Rückkehr zur einheitlichen Kennzeichnung aller Geräteklassen von A bis G. Die irritierenden Bezeichnungen A+, A++ und A+++ werden dadurch abgeschafft. Zusammen mit der Neueinstufung der Geräte werden Effizienzunterschiede für die Verbraucher künftig transparenter dargestellt. Einen Mehrwert für Verbraucher bieten die neu berechneten Kennzahlen für den Energie- und Wasserverbrauch, die das Nutzerverhalten besser widerspiegeln sollen. Vom Ansatz lobenswert ist die Entscheidung, die oberste Effizienz-Klasse A vorerst frei zu lassen, um Herstellern Anreize zu geben, noch effizientere Produkte zu entwickeln. Ob sich Unternehmen daran halten, bleibt abzuwarten.

Abzuwarten bleibt ebenfalls, inwiefern der neue QR-Code einen Mehrwert für die Verbraucher schaffen kann. Mit Hilfe einer App können über den QR-Code verschiedene Geräte auf Basis der Effizienzklassen miteinander verglichen werden. Da es sich prinzipiell um größen- bzw. kapazitätsspezifische Effizienzklassen handelt, wäre eine Angabe von zu erwartenden jährlichen Betriebskosten wünschenswert. Diese Information ist für Verbraucher von großem Interesse, allerdings liefert auch das neue Label hierzu keine konkreten Informationen.

Es ist zu erwarten, dass die Umstellung auf die neuen Label zu Verwirrung bei den Verbrauchern führen wird. Bisherige Spitzengeräte können bis zu drei Klassen schlechter eingestuft und ihr Energieverbrauch kann deutlich höher deklariert sein. Die zeitversetzte Einführung der neuen Label für die unterschiedlichen Produktgruppen wird ein irritierendes Nebeneinander von alten und neuen Labeln zur Folge haben.

 

Das Label im Verbraucheralltag
Das neue Label ist nicht mit dem alten vergleichbar: So kann ein Gerät mit altem A+++-Label nun der Energieeffizienz-Klasse D entsprechen. Auch die ausgewiesenen Verbräuche fallen durch die neue Berechnungsmethode teilweise höher aus als auf der vorausgegangenen Kennzeichnung. Die Leistung der Geräte wird sich dennoch tendenziell verbessern.


Wohngebäudeversicherungen haben teils ruinöse Lücken

03/2021 - Viele Verträge für Wohngebäudeversicherungen haben große Lücken. Das kann den finanziellen Ruin für Hausbesitzer bedeuten. Zu diesem Ergebnis kommt die Zeitschrift Finanztest nach einem Test von 178 Tarifen von 70 Wohngebäudeversicherern. 79 Tarife sind wegen des eingeschränkten Versicherungsschutzes bei grober Fahrlässigkeit mangelhaft, Eigentümer sollten daher dringend ihre Police checken.

Die Wohngebäudeversicherung ist unverzichtbar und greift bei Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm/Hagel und Naturgefahren wie Starkregen oder Überschwemmung. Dennoch stehen viele Versicherte im Ernstfall mit fast leeren Händen da. Das gilt, wenn sie schuldhaft den Schaden mitverursacht haben und dabei grob fahrlässig waren. Das kann schnell passieren: Gemütlich Kerzen angezündet und auf dem Sofa eingeschlafen? Die Kinder haben in der Schublade ein Feuerzeug gefunden? Wenn dann das Haus brennt, wollen viele Versicherer ihre Entschädigung zumindest kürzen. Das Problem betrifft vor allem ältere Verträge. Eine Checkliste von Finanztest zeigt, worauf man dabei achten sollte.

68 Tarife waren sehr gut, das sind vor allem Premiumtarife mit erweiterten Leistungen. Doch ein sehr guter Tarif muss nicht teuer sein. Das günstigste sehr gute Angebot kostet für einen Neubau in Dresden 191 Euro im Jahr. Der teuerste mangelhafte Tarif kostet 705 Euro.

Der Test Wohngebäudeversicherungen findet sich in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/wohngebaeudeversicherung abrufbar.


Heizungsanlage erneuern: Gut fürs Klima und die Haushaltskasse

03/2021 - Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit 01. November 2020 in Kraft ist, forciert der Gesetzgeber den Austausch alter Heizungsanlagen mit schlechter Klimabilanz. In Verbindung mit der Einführung einer CO2-Bepreisung sollen so die Leitplanken für eine Wärmewende im Wohnungsbestand gesetzt werden.

Der CO2-Preis wird als Abgabe auf den Ausstoß von CO2 in der Wärmeerzeugung und im Verkehr erhoben. Für Heizöl, Erdgas und Benzin schlägt jede ausgestoßene Tonne CO2 mit zunächst 25 Euro zu Buche. Bis 2025 soll der Preis schrittweise auf 55 Euro pro Tonne steigen - weitere Erhöhungen sind geplant. "Der Betrieb von Öl- und Gasheizungsanlagen wird dadurch auf lange Sicht teurer", sagt LBS-Experte Albrecht Luz. Je Liter Heizöl werden bereits in diesem Jahr 7,9 Cent zusätzlich fällig. Bei einem angenommenen Jahresverbrauch von rund 3.000 Litern Heizöl für ein 150 Quadratmeter großes Haus geht das Informationsportal Zukunft Altbau von Zusatzkosten im Zeitraum 2021 bis 2025 von insgesamt 1.800 Euro aus.

Die neue Abgabe soll Anreize für den Umstieg auf erneuerbare Energien setzen. Aktuell kommen im Wohnungsbestand noch überwiegend fossile Energieträger zum Einsatz. Allein 2019 wurden knapp 50 Prozent aller Wohnungen im Bestand mit Gas beheizt und rund 26 Prozent mit Heizöl. Das ist schlecht für das Klima: Eine Ölheizung produziert je 8 Megawatt-Stunden (MWh) Heizenergie im Schnitt 2.792 Kilogramm CO2-Äquivalent. Eine moderne Pelletheizung kommt dagegen mit 424 Kilogramm aus.

 

Neue Austauschprämie ergänzt bestehende Förderungen

Das neue GEG setzt die Rahmenbedingungen für weitere finanzielle Anreize zum Austausch alter Ölheizungen: Wer sie gegen ein klimafreundliches Modell austauscht, erhält zusätzlich zur Förderung eine Austauschprämie in Höhe von zehn Prozent der Investitionskosten durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). So kann sich die BAFA-Unterstützung je nach eingebautem Heizungstyp auf bis zu 45 Prozent summieren. Wichtig ist, dass der Förderantrag noch vor Beginn der Arbeiten eingereicht wird, die Förderprämie wird dann nach Abschluss der Bauarbeiten ausgezahlt. "Eigenheimbesitzer können natürlich auch einen Bausparvertrag für Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen einsetzen. Hier gibt es spezielle Tarife. Das gilt auch für den Fall, dass die Maßnahmen bereits laufen oder kurzfristig anstehen", hebt Luz hervor. "Der Heizungstausch lohnt sich also schon jetzt. Und: Das Heizen mit erneuerbaren Energien ist vom CO2-Preis ausgenommen."

 

Was das neue GEG für Eigentümer und Käufer bedeutet

Das GEG sieht eine Austauschpflicht für veraltete Heizungsanlagen bei Eigentümerwechsel vor. Anlagen, die älter als 30 Jahre sind, müssen innerhalb von zwei Jahren durch ein modernes Modell ersetzt werden. Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel. Die Neueigentümer sind zudem dazu verpflichtet, innerhalb dieses Zeitraums warmwasserführende Rohre sowie die oberste Geschossdecke beziehungsweise das Dach zu dämmen. Das GEG schreibt außerdem eine Pflicht zur energetischen Beratung bei Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen vor. Kosten fallen für Käufer und Eigentümer im Rahmen der Pflichtberatung nicht an. Eine Übersicht über zugelassene Energieberater, die diese anbieten, gibt es auf der Website des Energieberaterverbandes GIH sowie der Verbraucherzentrale Energieberatung.

 

Bedingtes Einbauverbot für reine Ölheizungen ab 2026

Künftig muss auch bei Bestandsgebäuden ein Mindestanteil der Energieträger für den Wärme- und Kältebedarf aus erneuerbaren Energien stammen. "Ab dem Jahr 2026 gilt daher ein bedingtes Einbauverbot für reine Ölheizungen sowie Heizkessel, die ausschließlich mit festen fossilen Brennstoffen, wie etwa Kohle, betrieben werden", sagt Luz. Hybridanlagen, bei denen der fossile Brennträger durch eine Solaranlage oder Wärmepumpe unterstützt wird, sind von dem Verbot ausgeklammert.


Nachhaltige Aktienfonds - Guter Baustein fürs Depot

02/2021 - Mit Aktienfonds Europa können Anleger in ihrem Weltdepot einen Akzent auf hiesige Firmen setzen. Und sie können dabei ethisch-ökologische Kriterien berücksichtigen. Die Zeitschrift Finanztest hat für ihre Februar-Ausgabe die Nachhaltigkeitskriterien von 27 aktiv gemanagten Fonds und 19 ETF und Indexfonds überprüft und deren Anlageerfolg ermittelt. Das Fazit: Die nachhaltigen Aktienfonds Europa eignen sich gut als ein Baustein fürs Depot. Aber kein Fonds hat in der Nachhaltigkeitsbewertung die Bestnote von fünf Punkten erhalten.

Bei den aktiven Fonds empfehlen die Experten zwei der getesteten. Beide haben drei Punkte in der Finanztest-Nachhaltigkeitsbewertung und schneiden zudem in der ökonomischen Bewertung mit Bestnoten ab. Bei den ETF werden drei empfohlen, die jeweils drei Nachhaltigkeitspunkte haben. Die ETF sind noch zu jung für eine Bewertung ihres finanziellen Erfolgs.

Nachhaltige Aktienfonds Europa eignen sich als ein Baustein fürs Depot. Am besten nutzen Anleger sie zusammen mit Weltfonds. So erhöhen sie den Anteil Europas, die USA sind dann geringer gewichtet. Für Einsteiger empfiehlt Finanztest Weltaktienfonds, auch sie hat Finanztest bereits auf Nachhaltigkeit getestet.

Der Test nachhaltige Aktienfonds Europa findet sich in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/oekofonds abrufbar.


Banking-Apps setzen sich durch

02/2021 - Erstmals nutzt eine Mehrheit der Online-Banking-Nutzer eine App auf dem Smartphone oder Tablet für ihre Bankgeschäfte. 54 Prozent setzen für Überweisung oder Abfrage des Kontostands auf eine eigenständige Anwendung auf ihrem Mobilgerät, vor einem Jahr waren es erst 47 Prozent, vor drei Jahren sogar erst 30 Prozent. Das ist das Ergebnis einer Umfrage unter 1.004 Personen ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Insgesamt nutzen demnach 73 Prozent der Bundesbürger Online-Banking. 58 Prozent von ihnen verwenden dabei zumindest hin und wieder ein Smartphone, 50 Prozent ein Tablet. „Die Banking-App auf dem Smartphone ist die komfortabelste und gleichzeitig sicherste Möglichkeit, seine Banking-Geschäfte zu erledigen“, sagt Kevin Hackl, Referent Digital Banking & Financial Services beim Bitkom. „Dank der Smartphone-Kamera lassen sich zum Beispiel Überweisungen einfach durch das Fotografieren einer Rechnung erstellen. Zugleich kann dank der eingebauten Smartphone-Sicherheitsfunktionen wie etwa dem Fingerabdruckscanner die Nutzerautorisierung bequem und sicher erfolgen.“

Von den Online-Banking-Nutzern, die ein Smartphone oder Tablet einsetzen, greifen 60 Prozent auf die App ihrer eigenen Bank zurück (Vorjahr: 58 Prozent). Die kostenlose App eines Drittanbieters verwenden 9 Prozent (Vorjahr: 6 Prozent), auf eine kostenpflichtige Fremd-App setzen ebenfalls 9 Prozent (Vorjahr: 5 Prozent). Nur noch jeder Vierte (25 Prozent) verwendet keine App, sondern den Internet-Browser auf Smartphone oder Tablet. Vor einem Jahr lag der Anteil mit 31 Prozent noch deutlich höher. Hackl: „Die Banken integrieren verstärkt zusätzliche Funktionen in die Banking-Apps, die eine Nutzung attraktiv machen. Dazu gehören etwa Push-Nachrichten, wenn die Kreditkarte belastet wird, ebenso wie Treueprogramme.“


Urlaub 2021 weiter von Unsicherheiten geprägt

02/2021 - Urlauber, die für das Frühjahr oder den Sommer eine Reise buchen, sollten auf eine möglichst kurzfristige und kostenlose Stornierbarkeit achten. Darauf macht der ADAC aufmerksam. Wissenschaftler rechnen zwar im Laufe des Jahres mit einer Entspannung in der Corona-Krise, dennoch bleiben die kommenden Monate aufgrund der Diskussionen um verlängerte Lockdowns, eine Impfpflicht für Reisende oder verkürzte Ferienzeiten weiter von Unsicherheiten bei der Reiseplanung geprägt.

Viele Reiseanbieter reagieren auf die Corona-Krise zwar mit großzügigeren Storno- und Umbuchungsregeln, dennoch empfiehlt der Club, die Konditionen des Angebots immer genau zu prüfen. Bei Reiseveranstaltern gelten bestimmte Stornobedingungen zuweilen nur für einzelne Reiseformen, zum Beispiel Flug-Pauschalreisen, nicht aber für Kreuzfahrten. Urlauber, die individuelle Vereinbarungen zum Beispiel direkt mit dem Anbieter einer Ferienwohnung treffen, sollten sich diese immer schriftlich bestätigen lassen.

Ein kostenfreier Rücktritt von einer bereits gebuchten Pauschalreise ist möglich, wenn sogenannte "außergewöhnliche Umstände" vorliegen, darunter fallen in der Regel auch Reisewarnungen des Auswärtigen Amts für die jeweilige Urlaubsregion. Auch erhebliche Leistungsänderungen und Reisemängel führen zu einem kostenfreien Rücktrittsrecht, zum Beispiel, wenn bei einem gebuchten Badeurlaub der Strand aufgrund der Corona-Restriktionen vor Ort nicht nutzbar ist. Im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters sind Pauschalreisen immer gesetzlich abgesichert.

Komplexer ist die Situation für Individualreisende: Sie müssen sich bei der Stornierung einer Reise möglicherweise mit mehreren Partien, zum Beispiel dem Vermieter der Ferienwohnung und einem Mietwagenunternehmen vor Ort, selbst einigen. Können die Anbieter ihre Leistung erbringen, besteht kein Anspruch auf einen kostenfreien Rücktritt. Im ungünstigsten Fall bleiben Urlauber auf den Kosten der Buchung sitzen.

Urlauber, die für den Fall einer Stornierung eine Versicherung abschließen, sollten genau auf die Versicherungsbedingungen achten. In der Regel umfassen Reiserücktrittsversicherungen nur Fälle der persönlichen Verhinderung, zum Beispiel, wenn die versicherte Person selbst erkrankt. Im Zuge der Corona-Krise sind viele Versicherungsunternehmen jedoch dazu übergegangen, auch Stornierungen im Zusammenhang mit der Pandemie abzusichern. Hier lohnt sich ein genauer Blick in die Geschäftsbedingungen. Gleiches gilt für die versicherten Personen, da manchmal nur Mitreisende aus demselben Haushalt versichert sind, nicht aber mitreisende Freunde aus anderen Haushalten.


Frohes neues Jahr!

01/2021 - Das Team der Steuerberatungskanzlei Huesmann & Pfingstmann wünscht allen Mandanten, Kunden, Geschäftspartnern und Freunden ein frohes neues Jahr. Für 2021 wünschen wir Ihnen Gesundheit, Glück und Erfolg - im Privaten aber auch beruflich.


Jahresrückblick: 2020 im Spiegel der Statistik

01/2021 - Das Jahr 2020 wurde spätestens im März zum "Corona-Jahr". Das Virus SARS-CoV-2 hatte Deutschland erreicht, fortan beherrschten die Pandemie und ihre Folgen die Nachrichten und den Alltag der Menschen. In zahlreichen seiner mehr als 650 Pressemitteilungen und mit neuen Datenangeboten hat das Statistische Bundesamt (Destatis) die Krisenfolgen sichtbar gemacht. Doch auch abseits der Krise berichtete die amtliche Statistik interessante Fakten. Ein statistischer Jahresrückblick.

 

Januar: Deutsche Wirtschaft 2019 zum zehnten Mal in Folge gewachsen

Ein Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) von gerade einmal 0,6 % - diese Zahl verkündet das Statistische Bundesamt am 15. Januar. Zwar war die deutsche Wirtschaft im abgelaufenen Jahr 2019 zum zehnten Mal in Folge gewachsen, aber der Schwung hatte deutlich nachgelassen. Noch sind der Rückgang des BIP im 1. Quartal 2020 und der folgende historische Einbruch im 2. Quartal 2020 nicht absehbar, wenngleich das "neuartige Corona-Virus" sich immer stärker seinen Weg in die Nachrichten und nach Europa bahnt. Die Fluggesellschaften stellen in der zweiten Januarhälfte ihre Verbindungen von und nach China ein, das Statistische Bundesamt beleuchtet daraufhin die Passagierzahlen auf diesen Routen.

 

Februar: Der Klimawandel - das von der Pandemie (fast) verdrängte Thema

Der Klimawandel und seine Folgen - das wäre wohl das Thema des Jahres gewesen, hätte nicht die Corona-Pandemie die Welt heimgesucht. Extreme Wetterlagen machen den Ökosystemen zu schaffen, und so auch dem Wald. Im Februar wütet der Orkan "Sabine" über das Land. Welche Folgen solche Stürme und auch die zunehmende Trockenheit haben, zeigt sich am sogenannten Schadholzeinschlag: 2018 war der durch Wind- und Sturmschäden verursachte Holzeinschlag fast viermal so hoch wie 2017, und 2019 war der Holzeinschlag aufgrund von Insektenbefall fast dreimal so hoch wie 2018.

 

März: Leere Regale wegen "Hamsterkäufen" im ersten Lockdown-Monat

Um das Infektionsgeschehen einzudämmen, beschließen Bund und Länder den "Lockdown", das weitgehende Herunterfahren des öffentlichen Lebens bis hin zur Schließung von Schulen und Kitas. Die Supermärkte, die Drogerien - alles, was der Versorgung mit Gütern täglichen Bedarf dient - bleiben offen. Und es wird "gehamstert". Symbol der Vorratskäufe wird das Toilettenpapier: Mit experimentellen Daten zeigt das Statistische Bundesamt, dass der Toilettenpapier-Absatz Mitte März auf das Dreifache des Normalmaßes gestiegen ist, Desinfektionsmittel sind bereits zum Monatsanfang mehr als achtmal so gefragt wie in normalen Zeiten. Auch bei Mehl oder Teigwaren blicken die Verbraucherinnen und Verbraucher häufig in leere Regale.

 

April: Wirtschaftliche Krisenfolgen werden sichtbar

Sehr schnell verfügbare und dennoch verlässliche Daten sind zur Bewertung der Krisenfolgen unverzichtbar. Das Statistische Bundesamt und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) aktualisieren deshalb ihren schnellsten Konjunkturindikator, den Lkw-Maut-Fahrleistungsindex, nun vorübergehend arbeitstäglich statt monatlich. Das am 9. April veröffentlichte Ergebnis für März zeigt: Die Fahrleistung der mautpflichtigen Lkw auf den Autobahnen ist gegenüber Februar saisonbereinigt um 5,9 % gesunken - der stärkste je gemessene Rückgang gegenüber einem Vormonat seit Einführung der Lkw-Maut im Jahr 2005. Ebenfalls im April geht die Sonderseite "Corona-Statistiken" online, die Statistiken zu wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Krisenfolgen bündelt.

 

Mai: Sterbefallzahlen zeigen Übersterblichkeit in Deutschland - "Krisenmonitor" erlaubt Vergleich zwischen Corona-Krise und globaler Finanz- und Wirtschaftskrise

Mit einer Sonderauswertung von Sterbefallzahlen zeigt das Statistische Bundesamt, dass in Deutschland seit Ende März eine Übersterblichkeit vorlag. Das heißt, es starben mehr Menschen als im Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019 zu dieser Zeit im Jahr, obwohl die alljährliche Grippewelle bereits als beendet galt. Im April wurden schließlich so viele Sterbefälle gezählt wie zuletzt im April des Jahres 1977. Im Mai sanken die Sterbefallzahlen wieder unter den Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019. Unterdessen wird die Schwere der wirtschaftlichen Krise deutlich: Das Statistische Bundesamt teilt in seiner Schnellmeldung am 15. Mai mit, dass das Bruttoinlandsprodukt im 1. Quartal 2020 preis-, saison- und kalenderbereinigt um 2,2 % gegenüber dem 4. Quartal 2019 gesunken ist (revidiertes Ergebnis vom 24. November 2020: -1,9 %). Das war der stärkste Rückgang seit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Diesen und andere Krisenvergleiche erlaubt nun auch der neu veröffentlichte "Krisenmonitor".

 

Juni: Die Bevölkerung in Deutschland wächst, aber nicht so stark wie in den Vorjahren

Die Bevölkerung Deutschlands ist auch 2019 gewachsen, aber langsamer als in den Vorjahren. Zum Jahresende 2019 lebten 83,2 Millionen Menschen in Deutschland, 147 000 Personen oder 0,2 % mehr als Ende 2018, wie das Statistische Bundesamt am 19. Juni mitteilt. Seit 2011 wuchs die Bevölkerung, nach dem zuwanderungsbedingten Rekordzuwachs im Jahr 2015 (+978 000 Personen bzw. +1,2 %) aber im Jahr 2019 nur noch etwa auf dem Niveau des Jahres 2012 (+196 000 Personen bzw. +0,2 %).

 

Juli: Historischer Einbruch der Wirtschaftsleistung im 2. Quartal 2020

Am 30. Juli, und damit erstmals 30 statt 45 Tage nach Quartalsende, veröffentlicht das Statistische Bundesamt erste Ergebnisse zur Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts im 2. Quartal 2020. Die deutsche Wirtschaft erlebt einen historischen Einbruch: Das preis-, saison- und kalenderbereinigte BIP ist laut Schnellmeldung im 2. Quartal 2020 gegenüber dem 1. Quartal 2020 um 10,1 % gesunken. Nach revidiertem Ergebnis fiel das Minus mit -9,8 % zwar etwas geringer aus als zunächst vermeldet, dennoch war dies der mit Abstand stärkste Rückgang seit Beginn der vierteljährlichen BIP-Berechnungen für Deutschland im Jahr 1970. Er fiel deutlich stärker aus als während der Finanz- und Wirtschaftskrise (-4,7 % im 1. Quartal 2009).

 

August: So wenige Straßenverkehrsunfälle im 1. Halbjahr 2020 wie noch nie seit 1990

Lockdown, Kontaktbeschränkungen, Homeoffice - die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie führten dazu, dass der Straßenverkehr im Frühjahr zeitweise deutlich abnahm. Ein Ergebnis: Knapp ein Fünftel weniger Straßenverkehrsunfälle im 1. Halbjahr 2020 als im Vorjahreszeitraum. Noch nie seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990 starben von Januar bis Juni weniger Menschen im Straßenverkehr, wie das Statistischen Bundesamt am 21. August berichtet. Von Anfang März bis Ende Juni passierten im Vorjahresvergleich sogar gut ein Viertel weniger Straßenverkehrsunfälle.

 

September: "Deutschland-Quiz" zu 30 Jahren Deutsche Einheit

Im Vorfeld des 30. Jahrestages der Deutschen Einheit veröffentlicht das Statistische Bundesamt am 7. September sein "Deutschland-Quiz". In 30 Fragen ist das Wissen der Nutzerinnen und Nutzer zu Gemeinsamkeiten von Regionen in Ost und West gefragt: Wo in Ost- und Westdeutschland gibt es ähnlich viele Neugeborene mit unverheirateten Eltern? Wo fällt das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf ähnlich aus? Wo benötigt man ähnlich lange zum nächsten internationalen Flughafen? Das Deutschland-Quiz zeichnet ein vielschichtiges, detailliertes Bild von Deutschland. Im Fokus stehen nicht die Unterschiede, nicht das Trennende, sondern das Gemeinsame der Regionen.

 

Oktober: Mobilität in Corona-Hotspots sinkt überdurchschnittlich

Corona lässt nicht locker: Die sogenannte "zweite Welle" mit rasant steigenden Covid-19-Fallzahlen rollt heran. Viele Regionen Deutschlands überschreiten die Grenze von mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb der vorangegangenen sieben Tage. Das Statistische Bundesamt zeigt mit seinen experimentellen Mobilitätsindikatoren auf Basis von Mobilfunkdaten, dass die Mobilität in den "Corona-Hotspots" stärker abnimmt als in Regionen unterhalb der kritischen 7-Tage-Inzidenz. Dennoch sinkt die Mobilität im Bundesdurchschnitt erst nach dem Inkrafttreten des "Lockdown light" am 2. November erstmals seit Juni über eine Woche hinweg unter das Vorjahresniveau. Die Wirtschaft hat sich unterdessen im abgelaufenen 3. Quartal 2020 wieder erholt, das preis-, saison- und kalenderbereinigte BIP stieg gegenüber dem 2. Quartal 2020 um 8,5 %. Eine Entwicklung in Form eines "V", also eine schnelle Erholung nach abruptem Einbruch, war in vielen Wirtschaftsbereichen erkennbar. Dennoch blieb die Wirtschaftsleitung 4,0 % unter dem Niveau des 4. Quartals 2019, dem Quartal vor Beginn der globalen Corona-Krise.

 

November: Künftig mehr ab 65-Jährige als unter 20-Jährige im Erwerbsleben

Bedingt durch den demografischen Wandel wird es im Jahr 2030 voraussichtlich mehr Erwerbspersonen im Alter von 65 bis 74 Jahren als im Alter unter 20 Jahren geben. Das zeigt die Erwerbspersonenvorausberechnung 2020. Zu Beginn des kommenden Jahrzehnts werden demnach 1,5 bis 2,4 Millionen Erwerbspersonen 65 bis 74 Jahre und nur etwa 1,1 Millionen 15 bis 19 Jahre alt sein. 2019 umfassten beide Gruppen jeweils 1,2 Millionen Erwerbspersonen. Bis zum Jahr 2060 wird die Gesamtzahl der Erwerbspersonen zwischen 15 und 74 Jahren dann - je nach zugrundeliegenden Annahmen - von 43,6 Millionen im Jahr 2019 mindestens auf 41,5 Millionen und höchstens auf 33,3 Millionen abnehmen. Die Hauptursache für das Sinken der Erwerbspersonenzahl: Die geburtenstarken Jahrgänge von 1955 bis 1970 werden in den kommenden 25 Jahren aus dem erwerbsfähigen Alter ausscheiden.

 

Dezember: Dashboard Deutschland komplettiert neues Datenangebot - Start der Impfungen gegen das Corona-Virus für 5,7 Millionen ab 80-Jährige

Am 15. Dezember geht das "Dashboard Deutschland" online. Mit dem interaktiven Portal bündelt das Statistische Bundesamt hochaktuelle Daten der amtlichen Statistik und anderer Datenanbieter. Bereits zum Start zeigt das Dashboard mit mehr als 100 Indikatoren zu den Themenbereichen Wirtschaft und Finanzen sowie Gesundheit und Mobilität umfassend die aktuelle Situation Deutschlands. Das Angebot dient auch als Gradmesser für die Corona-Krise. Zum Jahresende dann der Impfstart: Am 27. Dezember beginnen in Deutschland die Impfungen gegen das Corona-Virus, zunächst unter anderem für die rund 5,7 Millionen Menschen im Alter ab 80 Jahren, von denen viele zu den 0,82 Millionen vollstationär in Pflegeheimen betreuten Pflegebedürftigen gehören.


Welche Sparanlage noch Zinsen bringt

01/2021 - Ein Test von 168 Banken zeigt, wo das eigene Geld sicher liegt und ein kleines Zinsplus bis zu 1,3 Prozent zu holen ist. Wer sich Renditechancen erhalten will, muss Tages- oder Festgeld mit Aktien-ETF, börsenorientierten Fonds, mischen. Wie das am besten funktioniert, beschreiben die Finanzexperten der Stiftung Warentest in der Januar-Ausgabe von Finanztest.

Der große Zinstest von über 160 Banken zeigt, dass bei der Geldanlage in Tagesgeldkonten und Festzinsanlagen momentan maximal 1,3 Prozent Zinsen drin sind. Dafür muss das Geld aber für 10 Jahre angelegt werden. Bei einer Laufzeit von 5 Jahren gibt es maximal 1,2 Prozent Zinsen, bei einem Jahr sind es nur noch 0,7 Prozent. Der Test zeigt, dass sich Vergleiche lohnen, denn manche Geldinstitute zahlen keine Zinsen mehr oder verlangen ab einer bestimmten Anlagehöhe sogar Minuszinsen.

Verbessern kann man seine Renditechancen, wenn man Tages- und Festgeld mit ETF mischt. Finanztest schlägt dafür weit streuende Weltaktien-ETF vor (www.test.de/fonds). In der Vergangenheit haben sich diese gemischten Anlagen fast immer gelohnt. Zum Beispiel hätten Anleger bei einer Anlagedauer von zehn Jahren durch eine 30-prozentige Aktienbeimischung eine durchschnittliche Rendite von 4,3 Prozent erzielen können – wohlgemerkt auf Grundlage des aktuellen Niedrigzinsniveaus.

Da Bankberater gerne Mischfonds verkaufen, die sichere und riskante Anlageformen kombinieren, hat sich Finanztest auch die volumenstärksten Fonds dieser Art angesehen und rät vom Kauf ab. Die Eigenbaulösung ist günstiger, flexibler und in der Regel renditestärker.

Die Tests Zinsen für Sparguthaben, Sparanlagen plus Aktien und Mischfonds finden sich in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de.


Konsumklima leidet unter hartem Lockdown

01/2021 - Die Stimmung der Verbraucher zeigt zum Jahresschluss 2020 ein uneinheitliches Bild. Während Konjunkturerwartung und Anschaffungsneigung etwas zulegen, muss die Einkommenserwartung Einbußen hinnehmen. Da die Sparneigung im Dezember spürbar zulegt, prognostiziert GfK für Januar 2021 einen Wert von -7,3 Punkten und damit 0,5 Punkte weniger als im Dezember dieses Jahres (revidiert -6,8 Punkte). Dies sind Ergebnisse der GfK-Konsumklimastudie für Dezember 2020.

Deutschland zeigt in der zweiten Welle stark steigende Infektionszahlen. Dem Gesundheitssystem droht eine Überlastung. Die im November getroffenen Maßnahmen für einen Lockdown light haben nicht die erhoffte Reduktion der Neuinfektionen gebracht. Folglich sind härtere Maßnahmen unumgänglich und dies wird zu weiterer Verunsicherung führen. Diese Verunsicherung erklärt auch die uneinheitliche Entwicklung der Verbraucherstimmung sowie den Anstieg der Sparneigung in diesem Monat.

Rolf Bürkl, GfK Konsumexperte fügt hinzu: „Aktuell ist vor allem der Sparindikator für den dritten Rückgang in Folge des Konsumklimas verantwortlich. Mit dem harten Lockdown und dem Schließen der meisten Geschäfte hat das Konsumklima einen weiteren Rückschlag zu verkraften.“

Auch die Ergebnisse aus einer aktuellen GfK eBUS®-Umfrage belegen die Verunsicherung der Verbraucher. Mehr als dreiviertel der Bundesbürger (78 Prozent) sind der Meinung, dass COVID-19 für Deutschland eine große bzw. sehr große Bedrohung darstellt. Dies ist der bislang höchste gemessene Wert seit Beginn der Erhebungen Mitte April 2020. Knapp jeder Fünfte (18 Prozent) geht von einer eher geringen Bedrohung aus oder zeigt sich völlig unbeeindruckt.

Und Rolf Bürkl, GfK Konsumexperte weiter: „Es ist zu befürchten, dass auf das Konsumklima in den kommenden Wochen eine sehr schwierige Phase zukommen wird“ erklärt Bürkl. „Eine Entspannung bzw. Erholung kann es sicherlich erst dann geben, wenn die Infektionszahlen so weit gesunken sind, dass die harten Beschränkungen wieder gelockert werden können.“


Diese Website nutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus. Hier gelangen Sie zu unseren Datenschutzbestimmungen